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Central-Verein-Zeitung · 1936-02-13 · 7 (13.2.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
7 (13.2.1936)
Date
1936-02-13
Page
[Seite] (sequence 21)
Language
German
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Nr. 7 * 6. Beiblatt CMafeihinq Palästina-Umschau 1935 in Palästina im Spiegel der ,Palestine Gazette4 Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kalisch (Berlin) Ein Jahr in Palästina ist dahingegangen. Juden sind eingewandert, Land ist gekauft, Strassen und Häuser sind gebaut, Geschäfte und Fabriken sind errichtet worden, Erzeugnisse des Landes sind ausgeführt worden, Kaufleute, Handwerker, 'Arbeiter, Aerzte und Anwälte sind in das Land gekommen, Land ist urbar gemacht worden, Polizei und Gerichte haben zu tun gehabt — ein bunter Film, wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, alles aufzufangen. An einer Stelle, wo man es nicht suchen würde, ist zwar kein Abbild dieses wimmelnden Lebens, aber doch ein Niederschlag zu finden, der das Knochengerüst so weit erkennen lässt, dass man sich danach das Ganze geistig wieder herstellen kann. Es ist das die „Palestine Gazette“, das Amtsblatt, das englisch, hebräisch und arabisch erscheint. Vor mir liegt der abgeschlossene Jahrgang 1935. Aufeinander getürmt, auf den ersten Blick eine erschreckende Masse. 52 wöchentliche Nummern, dazu noch eine Anzahl „ausserordentliche“ Ausgaben. Das letzte Jahr umfasst die Nummern 483 bis 558. 1200 Seiten in Folio. Das ist jedoch bei weitem nicht alles. Es gibt noch zwei „Supplements“. Supplement I enthält die eigentliche Gesetzgebung, d. h. die vom High Commissioner erlassenen Ordinances. Für 1935 ein schmächtiger Band in Quarto, der auf 181 Seiten immerhin 48 Gesetze bringt. Um so gefügiger ist Supplement II. Auf 1296 Quartseiten enthält es die subsidiary legislation, d. h. die Auführungsverordnungen zu den Gesetzen und die sonstigen Verordnungen der Zentralbehörden. Ferner ersetzt es das Amtsblatt für die einzelnen Bezirke und bringt somit vieles, was nur von lokaler Bedeutung ist. Dazu gehören in erster Linie die auf Grund der Stsdteprdnung erlassenen Orts Statuten der städtischen Gemeinden. Wer wissen will, wie die Strassenordnung in Tel-Aviv beschaffen ist, wann in Jaffa Ladenschluss ist, wie die Schlachthausordnung in Haifa oder die Marktordnung in Jerusalem aussieht, muss hier suchen. Was er hier nicht findet, wird er anderswo kaum finden. Das Hauptblatt beginnt mit einer Sondernummer, die die „New Year Honours“ enthält, die Auszeichnungen, die der König von England .verliehen hat. Das wiederholt sich beim Geburtstag und beim Regierungsjubiläum des Königs. Es ist interessant, zu sehen, wie die Auszeichnungen, deren Grossteil auf britische Beamte entfällt, auch Arabern und Juden zuteil werden. Wir finden weiter die Ernennung ausländischer Konsuln angezeigt, ferner alle Veränderungen der Beamtenschaft, endlich die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten und deren Zuteilung. Dabei fällt auf, dass bei öffentlichen Arbeiten die arabischen Unternehmer den grösseren Anteil der. Arbeit erhalten. Regelmässig werden die erteilt .Arztlizenzen bekanntgegeben, deren laufende Nummern in der ersten Bekanntmachung im März mit 1930 beginnen, und bereits im Oktober die Nummer 2243 erreichen. Die Rechtsanwälte, deren Zuwachs auch mehrfach verzeichnet wird, bleiben wesentlich dahinter zurück. Die zuletzt Hinzugekommenen halten etwa bei der Ordnungsnummer 500. Sieht man die Listen durch, zu denen noch die kürzeren Listen der Zahnärzte und Hebammen hinzutreten, so kann man aus den Namen die Schichtung der Bevölkerung nach Arabern und Juden aus den verschiedenen Ursprungsländern ablesen. Manch bekannten Namen aus Deutschland findet man wieder. Manch Menschenschicksal lassen auch die amtlichen Bekanntmachungen der Namensänderungen erkennen, die 1935 zehnmal in umfangreichen Listen erfolgten. Es sind fast ausschliesslich jüdische Namen, die geändert werden, manchmal nur die Vornamen, manchmal Vor- und Nachnamen. Eine gewisse Tendenz zur Hebräisierung ist unverkennbar. Eine regelmässige Erscheinung sind die monatlichen Aufstellungen über Einwanderung und Auswanderung. Hier lernen wir die Verteilung der jüdischen Einwanderung auf die verschiedenen Herkunftsländer und die verschiedenen Kategorien (Kapitalisten usw.) kennen. Ebenso regelmässig wird über den Umlauf von gemünztem Gelde und Banknoten berichtet. Der Gesamtbetrag ist vom Dezember 1934 bis zum September 1935 von etwa 4 738 000 LP. auf etwa 7 500 000 LP. gestiegen, um bis zum November wieder etwas zu sinken (6 855 000 LP.). Goldmünzen gibt es nicht, der Gesamtumlauf an Silber-, Nickel- und Bronzemünzen beläuft sich auf etwa 600 000 LP. Alles übrige im Umlauf befindliche Geld sind Noten. In regelmässigen Abständen werden die Einnahmen und Ausgaben der Regierung und die Bilanz des Landesvermögens veröffentlicht. Hier erkennen wir die Quellen der Einkünfte, bei denen Steuern und Zölle voranstehen, unter den Steuern fehlt bis jetzt die Einkommensteuer. Ersichtlich wird auch der ständig anwachsende Ueberschuss der Landesverwaltung. Man kann die Thesaurierung geradezu mit Händen greifen. Man fragt eich: ist diese Anhäufung von Geldmitteln nur die Folge der günstigen Wirtschaftslage oder beruht sie auch teilweise auf der Unterlassung von Ausgaben, die hätten gemacht werden können. Sieht man den Etat durch, so hat man doch den Eindruck, dass für mancherlei kulturelle Zwecke noch mehr Geld hätte ausgegeben werden dürfen. Auch der Etat der grösseren Städte wird veröffentlicht, die Vergleichung der Zahlen für 1933 und 1934 lässt hier bei Tel-Aviv das sprunghafte Anwachsen erkennen. Die „Palestine Gazette“ dient weiter der Veröffentlichung der erteilten Patente und Gebrauchsmuster, sowie der Handelsmarken. Ein recht beträchtlicher Teil ihres Umfanges entfällt auf diese Dinge, in denen manche Hoffnung und manche Enttäuschung enthalten ist. Ebenso werden alle Partner ships (Offene Handelsgesellschaften) und alle Companies hier veröffentlicht. Daneben fehlt aber auch nicht der herabgesetzte Tarif für Telegramme zum jüdischen Neujahr. Sehr wesentlich ist, dass alle Ordinances, bevor sie endgültig veröffentlicht werden, regelmässig als sogen. Bill im Entwurf (draft) mit einer kurzen Begründung hier veröffentlicht werden. Mit den meisten der 48 neuen Gesetze des Jahres ist danach verfahren worden, so dass die öffentliche Kritik Zeit gehabt hat, sich mit ihnen zu befassen. Es ist bekannt, wie diese Kritik bei der Novelle zur Aerzteordnung besonders lebhaft gewesen ist. Erfolg hat sie nicht gehabt. Einige wenige Ordinances sind als Notverordnungen sofort in Kraft gesetzt worden. Auffallend ist, dass von den 48 Gesetzen nicht weniger als 28 Amendement-Ordinances sind, d. h. Abänderungen oder Ergänzungen bisheriger Gesetze, die daneben weiter bestehen, bringen. So hat die erst im Jahre 1934 erlassene Städteordnung im Laufe des Jahres 1935 nicht weniger als drei Zusätze durch drei verschiedene. Ordinances erfahren. Wichtig sind dann noch die Veränderungen der Gerichtsverfassung, die Neuregelung der Zuständigkeit des Magistrates Courts (der untersten Stufe der staatlichen Gerichtsbarkeit) Ordinance 22/1935 (die Ordinances werden zitiert mit der Ordnungsnummer und dem Jahr, in dem sie erlassen sind) bringt die Errichtung eines Statistischen Amtes. Die Registration of Business Names, O 23/1935, regelt die Registrierung von Einzelfirmen. Die Steuer für ländliches Grundeigentum ist neu geregelt, das Gesetz über die städtische Grundsteuer verändert worden. Ein besonderes Gesetz befasst sich mit dem Verkauf berauschender Getränke, ein damit sich nahe berührendes regelt die öffentlichen Lustbarkeiten (Public Entertainments). Dabei fällt uns ein, dass ein Jahr zuvor ein Kommissionsbericht erstattet wurde, aus dem hervorging, dass der Alkoholverbrauch pro Kopf der Bevölkerung in Palästina ausserordentlich gering ist. Die jüdische Einwanderung trägt zu seiner Erhöhung nicht bei. Von besonderer Bedeutung ist die Regelung des Ausländerrechts, das die privilegierte Stellung der Ausländer (zu denen die gesamte jüdische Alija der letzten zwei Jahre gehört) im Gerichtsverfahren beseitigt und damit eine Anomalie abschafft, die als Erbschaft der frühe¬ 13. Februar 1936 ren Konsulargerichtsbarkeit in der Türkei eine Zeitlang bestanden hat und angesichts der Entwicklung der Gesetzgebung und Verwaltung keine rechte Daseinsberechtigung mehr hatte, Das ist nicht geschehen durch eine Ordinanc© des High Commissioner. Dieser war dazu nicht in der Lage, da die betreffenden Bestimmungen sich in der vom König erlassenen Palestine Order in Council fanden. So ist denn hier ein Amendement Order in Council' des Englischen Königs ergangen. Derartig wichtige Dinge findet man wider Erwarten im Supplement II der „Palestine Gazette“, wo sonst minder bedeutende Dinge zur Veröffentlichung gelangen. Allerdings sind diese minder bedeutenden Dinge für das tägliche Leben um so wichtiger. Hier veröffentlicht der Chief Justice die vielen „Rules“, die das Gerichtsverfahren und den Kostentarif regeln. Hier werden die By-Laws (Ortsstatuten) der einzelnen Städte, nachdem sie die Genehmigung des High Commissioner erhalten haben, bekanntgemacht. Hier werden die Wahlen zu den Stadtvertretungen ausgeschrieben und ihre Ergebnisse bekanntgemacht, ebenso die Ernennungen der Bürgermeister. Einen sehr breiten Raum nehmen auch die Bekanntmachungen ein, die mit der Grundbudhbereinigung des Landes verbunden sind, dem sogenannten Land-Settlement. In Verbindung mit der neuen Vermessung des Landes, an der unablässig gearbeitet wird, geht die bezirks- und ortschaftsweise vorgenommene Revidierung aller Besitztitel vor sich, durch die erst eine zuverlässige Grundlage der Besitzverhältnisse geschaffen wird, die bisher in weiten Teilen des Landes fehlt. Was hier geschieht, ist wichtig für den Einwanderer, der bei Erwerb von Land sehr grosse Vorsicht üben muss. Mit diesen Veröffentlichungen, die immerhin nur lokal begrenzte Bedeutung haben, ist vielleicht die grösste Hälfte des Supplement II angefüllt, das so in buntem Gemenge bringt, was für das ganze Land und was nur für einzelne Teile von Bedeutung ist. Ohne ein Register, das immer erst ein halbes Jahr nach Abschluss eines Jahrganges herauskommt, ist durch diesen Urwald gedruckten Papiers kaum hindurchzufinden. Sehr vieles gilt nur für den Tag und verweht mit ihm, obwohl auch darin manch schweres Schicksal enthalten ist, beispielsweise, wenn eine Naturalisation zurückgenommen wird. Vieles besteht für die Dauer und ist eine Grundlage für die Zukunft. Das Ganze gibt doch in gewisser Weise ein Abbild der Entwicklung des Landes aus dem Lebendigen in das Aktenmässige übersetz t. Aus derartigen Akten pflegt aber der Historiker die Rückübersetzung in das Leben vorzunehmen. Schon heute sind die ältesten Jahrgänge der „Palestine Gazette“ geschichtliche Quellen. Soll Haifa Kriegshafen werden? Von gut unterrichteter Seite wird der Jüdischen Telegraphenagentur (JTA) mitgeteilt, dass die Palästina-Regierung plane, Haifa ausschliesslich zu einem Kriegshafen auszugestalten, während der Hafen von Jaffa für den Handelsverkehr ausgebaut werden soll. Steinlese Aus dem Hebräischen des Abraham Regelson übersetzt von Emanuel bin Gorion An dem kleinen Auto, mit dem wir von Jerusalem nach Tel-Aviv fuhren, platzte bald hinter der Stadt ein Reifen. Die Reisegenossen mühten sich damit ab, die Maschine hochzubekommen, um den Ersatzgummi überzuziehen. Ich seihst, ein blutiger Laie in technischen Dingen, stand tatenlos beiseite. Schliesslich erbat und erhielt ich die Erlaubnis, mir ein wenig die Umgegend zu besehen, bis der Wagen wieder fahrtbereit wäre, und das sollte mir ein Hupensignal anzeigen. Es ist jenes Stück, das nur aus wüstem Gebirge besteht und nichts zeigt als Felsen und Stein. Das weisse Geröll, so kommt es einem vor, ist Teil eines immer wiederkehrenden Steinstroms, dessen Fluten sich zu richtiggehenden Hügeln hochstauen, um dann wieder stufenweise herabzustürzen. Ich ging ein leeres Bachbett zwischen zwei Bergen entlang und kam an einen vorspringenden, erhabenen Platz von massiger Grösse. Von einem Teil dieses Geländes waren die Steine weggeräumt und aus ihnen an der einen Seite eine Art Mauer auf getürmt worden. Auf einem Felsblock daselbst sass ein greiser Mann in einem Russenkittel, mit einem Gesicht, trocken wie Pergament, und einem weissen Bart, in den der Wind blies. Er hielt gerade seine Mahlzeit, d*3 aus Brot und Tomaten bestand. Offenbar war es dieser Mensch, der die Steine aufgesammelt und aus ihnen am Rande des steilen Abhangs linkerhand einen Schutzwall errichtet hatte. Er begrüsste mich zuerst, ich erwiderte den Gruss. Er forderte mich auf, sein Mahl zu teilen; ich lehnte ab, weil ich schon in Jerusalem gegessen hätte. Da sagte er: ä,Wenn du Zeit hast, nimm hier neben mir Platz und leiste mir Gesellschaft, bis ich mit Essen fertig bin.“ Ich setzte mich auf ein Felsstück ihm gegenüber und begann zu fragen: „Bist du etwa der wiedergekehrte Kreiszieher Choni*, dass du es in diesem Alter unternimmst, ein Feld von den Steinen zu säubern? Wenn hier eines Tages wirklich eine Orangenpflanzung stehen sollte, glaubst du, dass du noch die Früchte kosten wirst? Für wen also arbeitest du?“ Er erklärte: „Ich bin allein, meine Frau ist tot, die Söhne haben Arbeit in der Stadt und geben mir meinen Unterhalt. Also habe ich seihst nichts zu tun, und so erwählte ich mir dieses Stück Boden, um die Steine darauf wegzuräumen.“ Auf meine Frage nach dem Eigentümer des Grundstücks erwiderte er, gegenwärtig prozessierten nicht weniger als drei Parteien um das Besitzrecht: der Nationalfonds, ein jüdischer Privatmann und ein arabischer Scheich. „Aber,“ fuhr er fort, „bis das Gericht enschieden hat, tue ich mit diesem Boden, wozu es mich treibt.“ „Dann mühst du dich,“ warf ich ein, „möglicherweise für eineu Spekulanten ab, der mit dem Acker wuchert, um nicht den schlimmeren Fall zu setzen, dass das Ganze einem Feind unseres Stammes zufällt — und machst also einem Fremden reich mit einer Arbeit, die du ihm einfach schenkst!“ „Zwei Dinge sind es“, gab er zur Antwort, „die niemand mir mehr nehmen kann: was diese Erde mir gibt, und was ich dieser Erde gebe .. Ich schüttelte den Kopf, denn ich verstand ihn nicht, und er begann zu reden: „Diese Erde hier ist mitnichten nur Boden und Stein. Sie ist bis zum Rande voll von Geschichte und Geschehen. Wenn einst *) Choni ha-Meaggel, Held der talmudischen. Siebenschläfer-Legende, schilt einen Greis, der im Alter einen Johannisbrofebaum pflanzt, von welchem erst der Enkel zehren kann, and fändet nach seinem siebzigjährigen Schlafe den Baum als ausgewachsenen Fruchtbaum wieder. Jesaja über diesen Berg gegangen ist, sollte er hier nichts von seinen Gesichten hinterlassen haben? Und wenn Sulamith ihre Herde hier hat weiden lassen, sollte nicht ein einziger Ton des Hohenliedes an dieser Stätte haften geblieben sein? Juda Halevi hat gesungen: „Mein Leben — das sind die Seelen, die in der Luft deines Landes schweben.“ Diese Worte sind nicht etwa dichterischer Ueberschwang, sondern Naturerkenntnis. Wir Menschen bestehen aus Erde, Luft und Wasser. Wir nehmen Nahrung in uns auf, die von der Erde kommt, wir atmen Luft und trinken Wasser. Wir nehmen fremde Kräfte in uns auf, wir geben wiederum Kräfte ab. Leidenschaften erfüllen uns, Erscheinungen aller Art zeigen sich unserem Auge, Gedanken weben in unserem Hirn. Wasser, Luft und Feuer, die, solange wir leben, in uns wirken und uns Wohl und Wehe bereiten — wenn sie sich von uns lösen, ob nun zu unsern Lebzeiten oder in dem Augenblick, da unser Staub sich mit dem Staub der Erde mischt: tragen sie nicht weiterhin an sich und in sich den Stempel jenes Lebens, das sie getragen hat? Sind sie etwa noch immer der rohe, unberührte Stoff, der sie zuvor gewesen sind, und um nichts, um gar nichts reicher geworden? Nein: die Elemente, aus denen der Mensch bestanden hat, tragen hinfort, nachdem er sich aufgelöst hat, seine Lüste, seine Träume, seine Visionen mit sich. Und wenn derselbe Grundstoff nacheinander durch tausend Menschenleiber gegangen ist, dann ist ihm auch das Siegel dieser tausend verschiedenen Wesen für immer aufgeprägt. Diese Felsen — das sind für mich die Gebeine Josuas oder des Kundschafters Kaleb, sie sind mir die Knochen Davids, der unser König war, und sie bergen in sich das Gedächtnis dieser Helden. Du verstehst es nun wohl so, dass, wenn der Blick auf diese Felsen fällt, in uns die Erinnerung an die Grossen der Vergangenheit erwacht — aber das ist das wenigste, was ich sagen will; vielmehr dies: die Felsen selber erinnern sich der gewesenen Zeiten, nur ist dieses ihr Gedächtnis eines, das schläft, eines, das schweigt ... Es harrt darauf, dass es von der stumm in sich ruhenden Kraft wieder in die tätige umgesetzt werden kann. Wenn dieser Felsenstaub den passenden Leib findet, in den er eingehen kann, wenn er die rechte Voraussetzung antrifft, die er zu seinem Leben braucht — dann kann plötzlich und unvermutet jesajanische Glut wieder aufflammen und zu brennen beginnen. Die Klänge der Harfe Davids schweben noch immer in dieser Luft; freilich, nicht jeder, der sie einatmet, vermag wie David den Ton zu meistern. Aber auch der Atem des Zorns und der wilden Lust, von dem Jerobeam einst bewegt wurde und die Königin Isebel, ist in den Staub dieser Felsen und in die Luft dieser Berge eingegangen und ist hier eingefangen, bis einst eine Natur, der ihren ähnlich, erscheint, in der jene Triebe aufs neue wirken können. Was empfange ich an Gaben, wenn meine Finger an diese Steine tasten? Ich nehme, durch die Berührung, in mich auf das Stöhnen Hiskias in seiner Todeskrankheit, die Klage der Tochter Jeftahs über ihre Jungfrauenschaft, den Geruch der Liebesäpfel, die Rüben auf dem Felde fand. Dies alles und noch vieles mehr, manches, was ich zu benennen weiss, und anderes, das ich nur fühle, ohne es mit Namen zu bezeichnen. Das ganze Erdreich ist beseelt und besteht aus Seele. Eine Seele aber, die einmal gelebt hat, geht nie wieder verloren, sie bereichert die Natur und wird durch sie bereichert, — sie kommt auch stets zu dem ihren. Was ich raffe und nehme von den Gütern und Erscheinungen der Welt — ist das mein eigen? Mein eigen ist

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