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Central-Verein-Zeitung · 1936-01-09 · 2 (9.1.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
2 (9.1.1936)
Date
1936-01-09
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Sichern Sie die Zukunft Ihrer Kinder durch Ausbildung im: Landschulheim Florenz Höhere Schule und Internat 1. Schulbildung bis zum Abiturium 2. Für Knaben und Mädchen von 6—18 Jahren 3. Unter Leitung bewährter Pädagogen 4. Studienberechtigung in f. allen Staaten 5. Werkunterricht, Landarbeit, Hausbaltkunde 8. Vorbereitung für Palästina 7. Aerztliehe Ueberwachung, individuelle Förderung 8. Schönste Umgebung, gutes Klima, Sport S. Erstklassige Verpflegung 1& Zcitgemässe Preise -k eine Transfersohwierigkeiten. Auskünfte und Prospekte durch die Leitung: Oberreg.-Eat Or. Werner Peiser. Dr. M. Goldeteln, Florenz, Villa Pazzi, Plan dei Gnillari. Nationalstaat freiwillige Einschränkung oder Erregung von judenfeindlichen Gefühlen bei den staatlichen Trägern des Gleichheitsgedankens- Die gleiche Gesinnung wird im Nationalitätenstaat mit Minderheitenrecht die richtige, billigenswerte und sachgemäße Haltung sein — und ist im Rasienstaat politisch irreal. Es zeigt sich also, wie falsch es ist, ein bestimmtes jüdisches Verhalten grundsätzlich als für die Juden politisch unklug zu bezeichnen, weil ja nicht so sehr das Sichverhalten der Juden wie das Sichwandeln der Umwelt ihr Schicksal bestimmen. * Ganz bescheiden und völlig unpolitisch neben den Fragenkreisen „Juden und große Politik" und „Juden und Innenpolitik" steht die Meldung, daß einige Dutzend jüdische Familien Deutschlands in diesen Tagen argentinischen Boden betreten haben. Die Antwort der Juden aus die mannigfachen Fragen, die Geschichte und Politik an sie stellen, muß ebenso mannigfach, muß ebenso wechselnd sein. Und das, was sich in Argentinien vollzieht und was, wie wir hoffen, Fortsetzung finden wird, ist eine, und wie wir meinen, nicht die schlechteste der Antworten, die Juden auf die Fragen der Geschichte und des Schicksals geben: Kraft besitzen, um sich auch von vertrautem Boden losreißen zu können und Kraft bewahren, die alte Wurzeln in neues Erdreich senkt, um frische Blüte zu ermöglichen. Ehegenehmigung für Mischlinge Im „Ministerial-Blatt des Reichs- und preußischen Ministeriums des Innern" (Nr. 1 vom i. Januar 1936, Sp. 11 ff.) wird ein Runderlaß des Reichs- und preußischen Ministers des Innern vom 23. Dezember 1935 — IG4 Allg./lOOO —, und zwar eine Ausführungsanweisung zu § 3 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, veröffentlicht. Danach sind Anträge von staatsaugehörigen jüdischen Mischlingen mit zwei volljüdischen Großeltern (Mischlingen ersten Grades) auf Genehmigung der Eheschließung mit Staatsangehörigen, deutschen oder artverwandten Blutes (Deutschblütigen) oder mit staatsangehörigen . jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischen Großelternteil haben (Mischlingen zweiten Grades) schriftlich bei der für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zu stellen. Höhere Verwaltungsbehörde ist in Preußen der Regierungspräsident (in Berlin der Staatskommissar der Hauptstadt Berlin), in Bayern der Regierungspräsident, in Sachsen die .Kreishauptmanüschast, in den übrigen Ländern die Landesregierung. — Nach Abschluß der Ermittlungen reicht die höhere Verwaltungsbehörde einen Bericht mit einem Entscheidungsvorschlag an den Reichsausschuß für Ehegenehmigungen ein, der dem Neichsministerium des Innern angegliedert ist. Der Reichsausschuß prüft die Feststellungen der höheren Verwaltungsbehörden und, bereitet die Entscheidung des Reichsministers des Innern und des Stellvertreters des Führers, vor. Der Reichsminister des Innern und der Stellvertreter des Führers treffen die Entscheidung über die Vorschläge de8 Ausschusses. Das Zitieren jüdischer Kommentatoren Der Präsident des Kammergerichts hat eine Verfügung gegen Zitate aus Kommentaren oder Abhandlungen jüdischer Autoren erlassen. Nach einer Mitteilung der „Deutschen Richter-Zeitung" vom 15. Dezember 1935 lautet sie: „Es ist wiederholt beobachtet worden, daß noch heute deutsche Gerichte vielfach Aufsätze und Abhandlungen jüdischer Autoren sowie durch Nichtarier herausgegebene oder vornehmlich von solchen mit Ausarbeitungen versorgte Fachzeitschriften zur Erhärtung, gerichtlicher Entscheidungen zitieren. Ein solches Verfahren ist nicht vereinbar mit der den deutschen ' Gerichten seit , der nationalsozialistischen Erhebung obliegenden Aufgabe, aus sich heraus, ohne Anlehnung an nichtarische Theoretiker und Praktiker unter Berücksichtigung des Nationalsozialistischen Gedankenguts „Deutsches Recht" zu sprechen. Abgesehen davon, daß fremdrassige Juristen zur Schaffung und Fortentwicklung eines deutschen Rechts auf völkischer Grundlage weder berufen noch in der Lage sind, dürsten weite Kreise der deutschen Volksgenossen kein Verständnis dafür aufbringen, wenn ihnen ungünstige gerichtliche Entscheidungen durch Berufung aus jüdische Autoren erhärtet werden. Die Folge hiervon wird sein, daß das inzwischen wiedergekehrte Vertrauen der deutschen Volksgemeinschaft zu der Rechtsprechung der deutschen Gerichte gemindert wird und ins Wanken gerät. Es besteht auch noch die Gefahr, daß die Auffasiung Platz greift, e8 könnten die in gerichtlichen Urteilen zitierten jüdischen Rechtsanwälte die Belange der Rechtsuchenden nachdrücklicher und mit größerem Erfolge vertreten als die hierzu in erster Reihe berufenen arischen Rechtsanwälte. Auch in Berichten in Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Berufung auf nichtarische Kommentare und jüdische Fachzeitschriften zu entbehren sein. Ich empfehle, daß diesen Gesichtspunkten bei der Abfassung von Urteilen und Beschlüßen Rechnung getragen wird und ersuche, hiernach das Weitere zu veranlassen." Dr. Wilhelm Weimar (Köln) nimmt zu diesem Problem am gleichen Orte Stellung und bemerkt u. a.: „Das gesunde Volksempfinden ist der anerkannte Lehrkommentar für alle Gesetze im Dritten Reich. Wir brauchen keine Hilfe im jüdischen Lehrbuche oder Erläuterungswerk zu suchen. Es ist daher paradox, wenn ein deutscher Richter seine Rechtsausfassung dem Volke mit Hinweisen aus jüdische Schriftsteller zu begründen und zu stützen sucht. Dann erscheint im Zweifel das Urteil von vornherein als Fehlurteil, da jüdische Rechtsauslegung niemals nationalsozialistischem Rechtsempfinden entspricht. An die Stelle des römisches, von Juden untermauerten Formalrechtes ist das Lebensrecht getreten. Es finden und anwenden muß aus eigenem Können der deutsche Rechtswahrer. Wer zur Erfüllung dieser hohen Ausgabe beim Juden geistige Anleihen aufnehmen muß oder gar durch ihn dem Volk das Recht erläutern und klarlegen will, taugt nicht für den Richtersessel. Es ist eine Beleidigung der Nation, die, eine rassengesetzliche Rechtslehre sich schafft, wenn man ihr auf dem Gebiete der Rechtsprechung mit jüdischer Rechtsauslegung entgegentritt. Schöpsen wir aus der Gemeinschaft für die Gemeinschaft!..." Dar Ausscheide» der jüdischen Notare In der „Deutschen Justiz" Nr. 1 vom 3. Januar 1938, Seite 28, berichtet Oberstaatsanwalt Dr. Vollmer (im Reichsjustizministerium) über das Ausscheiden der jüdischen Notare. Es gebe nach den noch in Geltung befindlichen Landesrechten Notare, die Beamten seien und solche, denen der Beamtencharakter fehle (zum Beispiel Thüringen, öffentliche Notare in Württemberg). Aeberall aber sei der Notar Träger eines öffentlichen Amtes. Notare, die die Stellung von Planstellen- Beamten hätten, insbesondere also die, denen die Gebühren nicht zuslössen, seien mit dem 31. Dezember 1935 ausgeschieden. Ihnen würden ihrem Wesen nach die bayerischen Notare gleichzustellen sein, denen die Gebühren zwar zum Teil zuflössen, die aber Staatsbeamte und Leiter einer Behörde seien und die einen auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Ruhegehaltsanspruch an einen öffentlich-rechtlichen Pensionsverein hätten. Die übrigen Notare seien mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, d. h. mit Beginn des 15. November 1935, aus dem Notaramte ausgeschieden. Nach Z 7 der Ersten Verordnung zum Neichsbürgergesetz könne der Führer und Reichskanzler Befreiungen von diesen Vorschriften erteilen. Anträge seien auf dem Dienstwege, d. h. bei den Landgerichtspräsidenten, dem Reichsminister der Justiz einzureichen. Die Bewilligung einer Befreiung solle nur in ganz besonders liegenden Ausnahmefällen befürwortet werden, in denen schwerwiegende Gründe vom Gesichtspunkt der Allgemeinheit — nicht nur im Interesse des Gesuchsstellers — eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung nahelegten, die als Grundlage für den Aufbau von Volk und Staat geschaffen worden sei. Das Gesuch sei nach entsprechender Vorbereitung mit Stellungnahme im Dienstwege weiterzuleiten. Ließen die Angaben des Gesuchstellers erkennen, daß ein Ausnahmesall nicht vorliege, so sei das Gesuch ohne diese Vorbereitung dem Reichsminister der Justiz vorzulegen. Bei jüdischen Amtsträgern, die nicht Planstellen- und Fachbeamte seien, würden die Voraussetzungen für eine Ausnahme sehr selten vorkiegen. Ausscheidende jüdische Notare, denen die Gebühren bisher selbst zugeflossen seien, könnten bei Nachweis der Bedürftigkeit und Würdigkeit einen jederzeit widerruflichen Unterhaltszuschuß erhalten, soweit sie Frontkämpfer im Sinne der Berufsheamtengesetzgebung seien. Dieser Zuschuß werde nach einheitlichen Richtlinien bewilligt werden. Gesuche würden zu gegebener Zeit bei den Landgerichtspräsidenten einzureichen und an den Reichsminister der Justiz zu richten sein. Juden in der Zehlendorfer Stadtbücherei nicht mehr zugelassen. Bürgermeister Helfenstein hat für/den Bereich des Verwaltungsbezirks Zehlendorf angeordnet, daß Juden die Benutzung der Bezirksbücherei künftig nicht mehr gestattet wird. Am Eingang zu der Bücherei und ihren Nebenstellen in den Ortsteilen Dahlem und W a n n s e e werden besondere Plakate angebracht, welche auf diese Anordnung Hinweisen. Nochmals: Die Hausangestelltenfrage Anläßlich verschiedener Anfragen auf unseren Artikel in der letzten Nummer, der durch ein technisches Versehen stellenweise eine mißverständliche Fassung erhalten hatte, weisen wir nochmals kurz aus die Rechtslage hin: Lebt die Angestellte im Haus (d. h. erhält sie dort Unterkunft und.Verpflegung), so kommt es auf die Art ihrer Beschäftigung nicht an. Auf Grund der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, wonach jüdische Beamte mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand treten, scheiden auch die Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen höheren Schulen, die nach den Ausnahmebestimmungen des Berussbeamtengesetzes im Amt verblieben waren, nunmehr aus. Im folgenden werden die jüdischen Lehrkräfte an öffentlichen höheren jüdischen Schulen nicht mitberücksichtigt, da das Dienstverhältnis der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen bis zur Neuregelung des jüdischen Schulwesens unberührt bleibt; die statistischen Angaben beziehen sich vielmehr lediglich auf jüdische Lehrer und Lehrerinnen im nichtjüdischen Schuldien st. Wie alljährlich, erschien kurz vor Jahresschluß das „Jahrbuch der Lehrer der höheren Schulen" (Philologenjahrbuch, „Kunzes Kalender") nach dem Stand vom 1. Mai 1935, ausgestattet jedoch mit Nachträgen bis Mitte Oktober 1935. Es ist interessant, an Hand dieses in amtlichem Aufträge herausgegebenen Jahrbuches eine Statistik der männlichen und weiblichen preußischen Philologen jüdischen Bekenntnisses aufzustellen. Nach meinen letzten Berechnungen, die sich auf das Schuljahr 1934/35 bezogen (vgl. „C.-D.- Zeitung" Nr. 4 vom 24. Januar 1935 und Nr. 6 vom 7. Februar 1935) gab es an nichtjüdischen höheren Schulen 34 jüdische unter 20 414 Lehrer, insgesamt also 0,17 Prozent. Der entsprechende Anteil der jüdischen Lehrerinnen lautete 0,12 Prozent (7 unter 8896). Der gesamte jüdische Anteil an der Lehrerschaft im staatlichen und städtischen höheren Schuldienst betrug 1934/35 0,16 Prozent (41 unter 26 310). Die Beschäftigungsziffer jüdischer Lehrkräfte im öffentlichen höheren Schuldienst bewegt sich von rund 1 Prozent (bis Anfang '1933) über rund 0,4 Prozent (Auswirkungen des Berufsbeamtengesetzes im Schuljahr 1933/34) auf rund 0,17 Prozent (Schuljahr 1934/35). Gemäß § 4 Abs. 2 der Ersten Ausführungsbestimmungen zu den Nürnberger Gesetzen ist dieser letzte Bruchteil jüdischer Lehrer und Lehrerinnen mit Ausnahme der in Oberschlesien tätigen in den Ruhestand versetzt worden; die Frontkämpfer wurden mit vollem Dienstgehalt pensioniert. Im einzelnen ergibt sich nach den Dienstalterslisten des erwähnten Jahrbuches für das Jahr 1935/36 folgendes Bild: Noch im Schuldienst waren folgende männlichen Lehrkräfte tätig: Entwicklungslehre und Judentum In einem Aufsatz „Ernst Haeckel, ein Wegbereiter biologischen Staatsdenkens" („Nationalsozialistische Monatshefte", 6. Jahrg., Nr. 69) unternimmt Heinz Brücher den Versuch, die Haeckelsche Entwickungslehre in einen staatstheoretischen und politischen Zusammenhang zu rücken. Dabei sieht er in Haeckel den Ueberwinder einer spezifisch jüdischen Denkrichtung, indem er schreibt: „Seit Haeckel ist aber auch jenes anthropozentrische Weltbild — aus der Welt des Orients geboren — zerstört, das -den Menschen in den Mittelpunkt des Geschehens gerückt hatte und für ihn in semitischer Ueberheblichkeit eine Sonderstellung innerhalb der Seinsordnnng forderte. Entsprechend ihrer orientalischen Herkunft und ihrer dogmatischen Festlegung in der jüdischen Ueberlieferung bildete bis dahin die anthropozentrische Lehre eine kaum zu erschütternde Grnndfeste des Glaubens sowohl wie der Wissenschaft. Aus ihr entsprangen die zwei großen Zentraldogmen, unter deren stillschweigender Anerkenntnis bis dahin Forschung und Lehre standen: Die These von der Gleichheit all dessen, was Menschenantlitz trägt und der Grundsatz vom Leib-Seele-Zwiespaltdes Menschen. Die tiefgreifenden Folgerungen beider Vorstellungen erstrecken sich in gleicher Weise bis in die philosophischen Grundlagen von Idealismus und Materialismus, wie sie in den einzelnen Staatslehren des Liberalismus und des Bolschewismus wiederkehren. Die politischen Erscheinungen des Menschengleichheitswahnes im Liberalismus und dessen Teilerscheinungen von Marx bis Lenin berühren sich also in ihren ideologischen Grundlagen aufs engste mit den Grundvorstellungen der seit tausend Jahren herrschenden Religionssorm." Tätigkeiten, die keine Haushaltsarbei^ ten sind, wie z. B. als Näherin, Stenotypistin^ Privatsekretärin, Sprechstundenhilfe u. ci., dürfen somit nur dann weiter ausgeübt werden, wenn die Angestellte, wie dies ja auch im allge«i meinen üblich ist, n i ch t i m H a u s w o h n t. , Haushaltsarbeiten (z. B. als Haus« gehilsin, Aufwarte- und Zugehefrau, Waschfrau, Kindersräulein, Arbeiten im Haus garten) dürfen aus keinen Fall ausgeübt werden, gleichgültig ob die betreffende Angestellte im Hause wohnt oder nicht. Daß die Tätigkeit einer Putzfrau auch als Haushaltsarbeit anzusehen ist, wird in einer Meldung des Gaudienstes Hessen-Nassau nochmals ausdrücklich betont. Direktoren . . . , 0 unter 937 — 0 v.H. Oberstudienräte * 1 „ 425 — 0,24 v. A Studienräte ... 30 „ 10 842 — 0,28 v. Hg Oberschullehrer ■. 0 ■„ 1592 — 0 V.H. Studienassessoren 2 , „ 3 934 — 0,05 v. H- Zusammen . . 33 unter 17 730 — 0,19 v. H. Berücksichtigt man, daß jüdische Studienreferendare nicht zugelassen waren, so ergibt sich nach Hinzunahme von 2155 Studienreferendaren eine Zahl von 33 Juden unter 19 885 Lehrern, das sind 0,17 V.H. Bon diesen 33 Philologen sind drei in Oberschlesien tätig und verbleiben im Amt. Die übrigen 30 nunmehr ausscheidenden Philologen verteilen sich aus die preußischen Provinzen wie folgt: Ostpreußen 0 Grenzmark Posen-Westpreußen . s s. * 0 Brandenburg .*.***.< g g 0 Berlin..gggggg'g.'ssi 23 Pommern * « B g « g « h * « 1 Niederschlesien , „ g , »■*»*■* 2 Sachsen ...aggggggaf l' Schleswig-Holstein , g g g « * « s 0 Hannover .«ggggg..g> 0 Älestsalen «gggg .«».»»» 0 Hessen-Nassau a * * # * * g g i . 3 Rheinprovinz. . g s s a . s - g * 0 20 von ihnen sind Neusprachler und Germanisten, 10 Mathematiker und Naturwissenschaftler. Ueber 60 Jahre alt ist ein Lehrer, zur AlterK gruppe der 50—60jährigen gehören 12, der 40—50jährigen 15 und der 80—40jährigen 2. Für die weiblichen Lehrkräfte ergibt sich folgendes Zahlenbild: Noch im Schuldienst waren auf Grund der Ausnahmebestimmungen des Berufsbeamter« gesetzes (als Altbeamtinnen bezw. als Kriegerwitwen) tätig: Direktorinnen i;;iO unter 82 rr: 0 v. H. Oberstudienrätinnen 0 „ 62 0 b. H. Studienrätinnen . . s 4 „ 1553 0,26 b, A Oberschullehrerinnen 1 * 1551 0,07 v. Hg Studienassessorinnen. 0 „ 1670 — 0 v. H. Zusammen . . 5 unter 4648 0,11 v. H, Von diesen 5 Lehrerinnen scheiden jetzt 8 aus, die beiden übrigen sind in Oberschlesien tätig. Zählt man zur Gesamtzahl der Lehrerinnen noch die 945 Studienreferendarinnen hinzu (darunter 0 Jüdinnen), so stehen 5 jüdische Lehrerinnen an höheren Schulen 5593 Lehrerinnen insgesamt gegenüber und machen demgemäß 0,09 v. H. aus. Zusammengefaßt scheiden jetzt somit amtlich 30 männliche und 3 weibliche Lehrkräfte aus. Es verbleiben nur noch 5 jüdische Lehrkräfte (in Oberschlesien) unter 25 478 Lehrkräften überhaupt im Amt.. Dr. Hermann Weil, Frankfurt a. M. Nach der Lehre des Judentums nimmt der Mensch innerhalb der Seinsordnung nur solange eine Sonderstellung ein, als er in seiner Person die Gottesebenbildlichkeit darstellt. Die jüdische Grundvorstellung ist mithin theozentrisch. Dagegen ist die Vorstellung, daß der Mensch das Maß aller Dinge sei» altgriechischen Ursprungs. Um die Juden-Emanzipation Wilhelm Graus Buch „Wilhelm v. Humboldt und das Problem des Juden" ist soeben in der Zeitschrift „Deutschlands Erneuerung" (19. Jahrg., Nr. 12 von dem Schriftleiter W. v?Müffling ausführlich gewürdigt worden. Dabei sucht er die Tatsache, daß sich eine nicht geringe Anzahl deutscher Männer für die Judenemanzipation eingesetzt haben, folgendermaßen zu erklären: „Wenn wir den Juden heute vorwerfen, daß ihre Gleichstellung zu einer furchtbaren Gefahr für das deutsche Volk geworden ist, so könntensie uns mit einem Schein des Rechtes antworten: ihr habt ja selbst durch geistig hochstehende Deutsche am leidenschaftlichsten dafür gekämpft! Ja — wir geben zu, diese Vertreter des deutschen Volkes kämpften dafür, aber sie wußten nicht, wie und durch wen sie in diesen Kampf geschickt und dafür vorbereitet wurden, und sie ahnten nichts von' den Folgen ihres Sieges in diesem Kampf, weil sie vom Wesen des Judentums nur d i e Vorstellung besaßen, die sie in der „Vorschule" jüdischer Freundschaften gelernt hatten." „Er (Wilhelm v. Humboldt) und Hardenberg,"' meint v. Müffling, „haben dem Juden den Zutritt zum deutschen. Staats- und Kulturleben geöffnet. Humboldt trägt somit in erster Linie die Schuld an dem moralischen Abstieg Deutschlands, der die natürliche Folge des Eindringens des jüdischen Geistes im 19. Jahrhundert gewesen ist." Fünf unter 25000 / Jüdische Philologen In Preussen Blick in die Zeitschriften l/l Al ID,Cf) UfA'C^yB ALLEN FÜHRENDEN WÄSCHE-GESCHÄFTEN KLAUDEK-WAdVijE Wäschefabrik rosa klauber / München KLAUBER-WÄSCHE

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