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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1946-11-09 · 15 (9.11.1946) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
1 (1946-1947)
Issue
15 (9.11.1946)
Date
1946-11-09
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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* 5. Die Tagung wurde auf wenige Minuten unterbrochen, um den Besuch der Vertreter des American Joint Distribution Commitee vorzustellen und zu begrüßen. Dies geschah durch Herrn Josef Rosensaft, den Vorsitzenden des Central Jewish Commitees in Bergen-Belsen, welcher sich in Begleitung der Herren Dr. Schwarz, Eiiropadirektor des AJDC in Paris, Mr. Katzki, Deutschlanddirektör des AJDC in Arolsen, Mr. William Schwarz, Zonendirektor des AJDC in Bergen-Belsen und Mr. Fink, Depute Direktor des AJDC in Bergen-Belsen , Herr Norbert Wollheim .begrüßte die Gäste aufs freundschaftlichste und dankte in seiner Ansprache dem AJDC für seine bisher geleistete hervorragende Arbeit im Interesse des ganzen Judentums und des deutschen Judentums im besonderen. Herr Wollheim erteilte Herrn Katz aus Bremen das Wort zu einem Referat über das uns allen so sehr am Herzen liegende neugegründete Wirtschaftsamt. Auch Herr Kat2 brachte die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwiscnen dem Joint und den jüdischen Gemeinden in beredten Worten zum Ausdruck. Darauf ergriff, Herr Direktor Schwarz aus Paris das Wort zu längeren Ausführungen. Mit zu Herzen gehenden Worten gab Herr Direktor Schwarz der Versammlung ein Bild von der ungeheuren Aufgabe Organisation und Hilfe des AJDC in der gan^n Welt. Allen jüdischen Menschen, so sagte Direktor Schwarz, soll und muß geholfen werden. Er verkennt nicht die Schwierigkeiten, mit denen gerade wir Juden in der britischen Zone zu kämpfen haben und versprach uns in jeder Weise Hilfe zu geben, soweit es in der Macht des AJDC steht. Mit anfeuernden Worten forderte er die Mitglieder auf, nicht nächzulassen in ihrer Arbeit für ihre Glaubensbrüder und Schwestern und de,n Kampf um das Dasein und um die Zukunft der ihnen anvertrauten Menschen fortzuführen. Eine volle Einigkeit und Einmütigkeit wurde in der Frage des Wirtschaftsamtes herbeigefjjjirt. 6. Zonenbeirät in Hamburg. Beim Zonenbeirat in Hamburg wurde vom abwesenden Herrn Dr. Auerbach der Antrag gestellt, bei der ^Beratung von Wiedergutmacühngsfragen einen jüdischen Vertreter zu delegieren. Der Antrag wude abgelehnt. Der Vorsitzende, Herr Wollheim, wird zu dieser Ablehnung Stellung nehmen. Herr Dr. Weiß, Legal Adviser des Jewish Relief Unit für Deutschland, machte die erfreuliche Mitteilung, daß der Board of Deputies in London ein Koordinierungskommitee für die Wiedergutmachung zu den Besprechungen über den Friedensvertrag mit Deutschland entsenden wird. Herr Dr. Weiß erhielt eine Einladung als Rechtsberater beim Zonenrat und die Versammlung gab ihrer Zufriedenheit darüber Ausdruck. Die Zeit war soweit vorgeschritten, daß verschiedene Punkte der Tagesordnung nicht mehr behandelt werden konnten und auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden müssen. Der Zeitpunkt der nächsten Sitzung des Rates der jüdischen Gemeinden der britischen Zone ist noch nicht festgesetzt. Abends um 20,30 Uhr schloß Herr Wollheim die Sitzung und es erfolgte eine herzliche Verabschiedung zwischen den Mitgliedern des Rates und den Herren des Joint und Herrn Dr. Weiß vom Jewish Relief. * „Innere Reparationen“ Berlin. Der von der amerikanischen Militärregierung genehmigte Entwurf eines Wiedergutmachungsgesetzes für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, das als „inneres Reparationsprogramm” bezeichnet wird, sieht monatliche Zahlungen ' bis zu 250,— Mark an den einzelnen Antragsteller für einen Zeitraum bis zu achtzehn Monaten vor. Dazu kommen weitere 50 Mark für jeden Familienangehörigen bis zu einer Gesamthöhe von 450 Mark. In den Genuß .dieser Zählungen kommen bedürftige Personen, deren Gesundheit, Freiheit oder Eigentum unter der Diktatur Hitlers dürch rassische, religiöse, ideologische oder politische Verfolgungen Schaden erlitten haben. In gewissen Fällen können auch zur Gründung einer Existenz oder Errichtung eines Geschäftes Sonderzahlungen bis zu 3000 Mark, ebenso auch zusätzliche Zahlungen an Bedürftige bis zu 1000x Mark geleistet werden. General Clay bezeichnete diesen Plan als vorläufig. Zahlungen nach diesem Gesetz »würden auf die spätere endgültige Schadensregelung angerechnet werden. Unser Gemeindemitglied, Josef Hayum, Recklinghausen, Bismarckstraße 3, früher Dortmund, begeht am 6. November 1946 seinen 83. Geburtstag, wozu wir herzlich gratulieren. Edüard Fein und Frau Lore, geb. Saß, wurden durch die Geburt einer Tochter erfreut. Wir gratulieren. Landesverband der jüd. Gemeinden Westfalen Sitz Dortmund Gelsenkirchen. Im September fand die Vermählung von Fräulein Anni Reis 1 er mit Herrn David Rübinger, Jerusalem statt. M.-Gladbach. Am 20. Oktober 1946 fand die Vermählung des Herrn Erwin Liffmann mit Frl. Grete Leven statt. Wir gratulieren dem jungvermählten Paare und wünschen ihm einen gemeinsamen glücklichen Lebensweg. Hagen L W. Am 7. 11. 1946 vollendet das älteste Mitglied unserer Gemeinde, Herr Alfred Stern heim, Hagen i. W., Emsferstraße in geistiger und körperlicher Frische das 80. Lebensjahr. Als ältester von 10 Geschwistern hat er allein die Schrecken der vergangenen Jahre überlebt. Als er nach der Befreiung aus Berlin, wohin man ihn verschleppt hatte, zurückkam, gab sein Zustand zu ernsten Besorgnissen Anlaß, da er kaum das Bett verlassen konnte. Erfreulicherweise hat er sich so gut erholt* daß er wieder ausgehen, kann. Er nimmt noch regen Anteil am Leben der Gemeinde und war glücklich, an Rosch Haschanah der ersten Thora- Vorlesung in <|er Gemeinde Hagen beizuwohnen. Wir wünschen Herrn Stemheim nach der Zeit der Leiden noch einen glücklichen freudvollen Lebensabend und hoffen mit ihm, daß sein Wunsch, seine Kinder, die in Brasilien leben, noch einmal wiederzusehen, in Erfüllung gehen möge, Jüd. Kultusgemeinde Hagen und Umgebung. Hilfe für die politisch Verfolgten 1 Million Mark für Wiedergutmachungszwecke genehmigt Die amerikanische Militärregierung genehmigt^ das vom Länderrat vorgeschlagene Gesetz zur Errichtung eines Sonderfonds für Wiedergutmachungszwecke. Das Gesetz sieht vorläufige Zuwendungen zur wirtschaftlichen Rehabilitierung durch den Nazistaat verfolgter Personen vor. In dem Fonds, der nach diesem Gesetz errichtet wird, kommen Barzahlungen und die Erträge von beschlagnahmtem und verkauftem Nazieigentum zusammen, .welches als Sühnemaßnahme nach den Bestimmungen des Säuberungsgesetzes abgegeben werden müßte. Außerdem werden dem Fond allgemeine Geldmittel der Landesregierungen und andere für ähnliche Zwecke bereitgestellte Summen zugeführt. Es werden vorläufige Zahlungen und andere Zuwendungen bedürftigen Personen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion oder politschen Ueberzeugung an Gesundheit, Freiheit oder Eigentum geschädigt wurden. Der bayerische Staatskommissar für die Opfer des Faschismus, Dr. Philipp Auerbach, hatte eine Zusammenkunft mit dem Präsidenten des L^pdesamtes für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung. Es wurde beschlossen, daß die Ueberprüfung der Wiedergutmachungsansprüche in engster Zusammenarbeit des Staatskommissariats mit dem Landesamt vorgenommen werden soll. Dr. Auerbach sprach der bayerischen Regierung seinen Dank dafür aus, daß sie einen Sonderfond von einer Million Mk. für Wiedergutmachungszwecke zur Verfügung gestellt hat. Hierdurch wurde dem Staatskommissariat die Möglichkeit gegeben, sofortige Hilfsmaßnahmen durchzuführen. •’ \ Gedenkstein für Rathenau Ein Gedenkstein für Walter Rathenau wurde am Mittwoch von der Liberal-Demokratischen Partei an der Stelle enthüllt, wo der ehemalige Außenminister am 24. Juni 1922 in der Kolonie Grunewald ermordet wurde.

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