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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1946-11-09 · 15 (9.11.1946) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
1 (1946-1947)
Issue
15 (9.11.1946)
Date
1946-11-09
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Taylor erhebt Anklage # gegen 23 SS-Aerzte Das „Euthanasie”-Programm — Erste Pressekonferenz des neuen amerikanischen Hauptanklägers Nürnberg. Am 23. Oktober hat die Anklagebehörde des neugebildeten ersten amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg die Anklageschrift gegen 23 ehemalige SS-Aerzte fertiggestellt. Sie wird den Angeklagten, die sich bereits in dem Gefängnis des Nürnberger Gerichtshofes befinden, in den nächsten Tagen - überreicht werden. Der Prozeß soll 30 Tage nach Zustellung, der Anklageschrift beginnen. General Joseph T. McNarney, der Oberbefehlshaber der amerikanischen Besetzungstruppen in Deutschland, hat General Tel-' ford Taylor zum Hauptankläger für den kommenden Prozeß ernannt. Der amerikanische Hauptankläger ist zuständig für die Verfolgung von Führern der ehemaligen Achsenmächte und deren hauptsächlichsten Vertretern und von solchen Mitgliedern von Gruppen oder Organisationen, die der Internationale Militärgerichtshöf bereits als verbrecherisch erklärt hat. Weitere Kriegsverbrecher können dem Hauptankläger, der der Militärregierung untersteht, durch den Militärgouverneur oder seinen Stellvertreter zur Verfolgung namhaft gemacht werden. " Insgesamt 23 nationalsozialistische Aerzte, darunter eine Frau, sind vöm ersten Militärgerichthof in Nürnberg angeklagt, an einer‘Verschwörung zur Begebung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit teilgenommen zu haben. „Diese Verbrechen umfassen”, wie es in der Anklageschrift'heißt, „Morde, Brutalitäten, Grausamkeiten, Folterungen, Greueltaten und andere Unmenschlichkeiten.” Die Namen dieser Aerzte, die in der Oeffentlichkeit weniger bekannt waren, sind: Karl Brandt, ' der Leibarzt Adolf Hitlers und Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen; Siegfried Handloser, Chef des Wehrmachts-Sanitätswesens; Paul Rostock, Amtschef der Dienststelle Medizinische Wissenschaft und Forschung; Oskar Schröder, Chef des Sanitätswesjjns der Luftwaffe; Karl Genzken, Chef des Sanitätswesens der Waffen-SS; Karl Gebhardt; Leibarzt Heinrich Himmlers und Präsident des Deutschen Roten Kreuzes; Kurt Blome, Stellvertreter des Gesundheitsführers und Bevollmächtigter für Krebsforschung im Reichsforschungsrat; Rudolf Brandt, persönlicher Referent Himmlers, Ministerialrat und Leiter des Ministerbüros im Reichsinnenministerium; Joachim Mrugowsky, Reichsarzt SS und Polizei und Gtoef des Hygienischen Institutes der Waffen-SS; Helmut Poppendick, Chef des persönlichen Stabes des Reichsarztes SS und Polizei; Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer der Gesellschaft „Ahnenerbe” und Direktor des Institutes für wehrwissenschaftliche Zweckforschung; Gerhard Rose, hygienischer Berater für tropische Medizin beim Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe; Siegfried Ruff, Direktor der-Abteilung für Luftfahrtmedizin an der deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt; Hans Wolfgang Romberg, Arzt der Abteilung für Luftfahrtmedizin an der deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt; Viktor Brack, Oberdienstleiter in der Kanzlei des Führers; Hermann Becker-Freysing, Chef der Abteilung für Luftfahrtmedizin; Conrad Schäfer, Arzt des Institutes für Luftfahrtmedizin in Berlin; Waldemar Hoven, Chefarzt des Konzentrationslagers Buchenwald; Adolf Pokorny, Spezialist für Haut- und Geschlechtskrankheiten; Herta Oberhäuser, Aerztin im Konzentrationslager Ravensbrück; Fritz Fischer, Assistenzarzt Gebhardts in Hohenlychen; Georg August Weltz, Chef des Instituts für Luftfahrtmedizin und Wilhelm Beigeboeck, beratender Arzt der Luftwaffe. Der amerikanische Hauptankläger General Telford Taylor hat seine Anklageschrift gegen die 23 Aerzte nach vier Hauptpunkten gegliedert. Der erste Anklagepunkt stellt fest, daß die Angeklagten gemeinsam an Plänen und Unternehmungen, die Begehung von Kriegs verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Ziele und im Gefolge hatten, teilgenommen - haben. Der zweite Anklagepünkt beschreibt, daß die 23 Angeklagten zwischen September 1939 und April 1945 auf ungesetzliche Weise vorsätzlich und wissentlich Kriegsverbrechen begangen, haben, wie sie in Artikel 2 des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 definiert sind, indem sie Haupttäter, Mittäter oder Anstifter waren oder Vorschub leisteten. Die Anklage behauptet dazu, daß sich die Angeklagten an den sogenannten „Höhenversuchen” beteiligt hätten, die zwischen März und August 1942 im Konzentrationslager Dachau vorgenommen wurden, „um die Grenzen menschlichen Widerstandes und menschlicher Lebensfähigkeit in extremen Höhen zu ermitteln. Viele Opfer starben an den Folgen dieser Experimente, andere erlitten schwere Verletzungen und waren Folterungen und Mißhandlungen ausgepetzt.” Weiter wird den Angeklagten die Durchführung von „Kälteexperimenten” vorgeworfen, die ebenfalls im Konzentrationslager Dachau stattgefunden haben. Die Aerzte Hitlers versuchten hier, die „wirksamste Methode” zur Behandlung von Personen zu ermitteln, die sehr stark durchkältet oder erfroren waren. Zahlreiche Opfer starben an den Folgen dieser Experimente. Die Opfer schrien laut vor Schmerz, als sie Erfrierungen an einzelnen Körperteilen erlitten. Außer diesen verbrecherischen Experimenten an lebenden Menschen beschreibt die Anklageschrift „Malariainjektionen”, die auch im Konzentrationslager Dachau an Häftlingen vorgenommen wurden. „Ueber 1000 unfreiwillige Versuchspersonen winden für diese Experimente verwendet. Viele Opfer starben, und andere wurden für immer Invaliden”. In den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Natzweiler und in anderen Lagern wurden außerdem unter Beteiligung der Angeklagten sogenannte „Lost- oder Senfgasexperimente” im Interesse der deutschen Wehrmacht durchgeführt. „Den Versuchspersonen wurden absichtlich Wunden zugefügt, die mit dem Giftstoff infiziert wurden. Auch an den Folgen dieser Experimente starben viele Menschen.” Besonders unmenschliche Versuche beschreibt die Anklageschrift » unter dem Punkt „Sulfonamidexperimente”. Bei diesen Versuchen wurden im Konzentrationslager Ravensbrück Häftlingen absichtlich Wunden zugefügt uhd mit Bakterien infiziert. Die Infektion wurde verstärkt, indem man Holzspäne und pulverisiertes Glas in die Wunden brachte. Die Infektionen wurden mit Sulfonamid und anderen Mer dikamenten behandelt. Einige Versuchspersonen starben infolge dieser Experimente, andere erduldeten qualvolle Schmerzen. Es folgt dann die Anklage wegen Experimenten betreffend Knochen-, Muskel- und Nervenregeneration, wegen Experimenten mit Meerwasser, mit epidemischer Gelbsucht, Sterilisationsexperimenten und 'Fleckfieber-, Gift- und Brandbombenversuchen" ah lebenden Menschen. Diese Experimente wurden in den Konzentrationslagern Auschwitz, Ravensbrück, Sachsenhausen, Natzweiler, Dachau und Buchenwald vorgenommen. Verschiedene Angeklagte werden mit der Ermordung von 112 jüdischen Menschen in Zusammenhang gebracht, die getötet wurden, um eine Skelettsammlung für die Universität Straßburg zu vervollständigen. Außerdem befaßt sich die Anklageschrift mit der Ermordung von 10 000 polnischen Staatsangehörigen, die „erbarmungslos vernichtet wurden, während man andere in. Todeslagern mit ungenügenden medizinischen Einrichtungen isolierte”, weil sie angeblich alle an unheilbarer Tuberkulose litten. Einige der Angeklagten werden" ferner beschuldigt, an dem sogenannten „Euthanasie”-Programm des Deutschen Reiches beteiligt gewesen zu sein, „in dessen Verlauf die Angeklagten Hunderttausende von Menschen einschließlich Staatsangehörige der von Deutschland besetzten Gebiete hinmordeten.” Dieses Programm umfaßte „die systematische und geheime Hinrichtung alter, geisteskranker und an unheilbaren Krankheiten leidender Personen”. Als letzter Anklagepunkt wird die. „Mitgliedschaft bei verbrecherischen Organisationen” angeführt. Zehn der Angeklagten sind beschuldigt, Mitglieder der Schutzstaffel (SS) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei gewesen zu sein. General Telford Taylor hat am 25. Oktober seine erste Pressekonferenz in Nürnberg abgehalten. Er erklärte, daß vermutlich fünf bis . sechs Prozesse stattfinden werden, die meisten davon oder vielleicht alle in Nürnberg. Sonst soll voraussichtlich Regensburg zum Verljandlungsort gewählt werden. Insgesamt sollen 250 bis 500 Angeklagte irr diesen Prozessen auftreten. Zwischen dem Prozeß gegen die Aerzte und dem Prozeß gegen die Industriellen sollen zwei bis drei andere Prozesse verhandelt werden. Ein Prozeß wird gegen die Mitglieder der Reichsregierung und der Volks- und Sondergerichte abgehalten werden. Unter den ehemaligen deutschen Regierungsmitgliedem befinden sich als, Angeklagte Reichsjustizminister Dr. Otto Georg Thierack, Landwirtschaftsminister Dr. Walter Darre, sein Nachfolger Reichsminister Herbert Backe, Reichsminister Dr. Heinrich Lammers, Arbeitsminister Seldte, Staatssekretär Dr. Fritz Schlegelberger, Staatssekretär Erich Stuckart, Reichspessechef Dr. Otto Dietrich und Gauleiter Erich Kochr Vermutlich wird auch der ehemalige Reichskommissar für Dänemark, Dr. Werner Best angeklagt werden.

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