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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1946-09-09 · 11 (9.9.1946) · p. Seite 73

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
1 (1946-1947)
Issue
11 (9.9.1946)
Date
1946-09-09
Page
Seite 73 (sequence 5)
Language
German
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armigen Leuchter in Sicherheit bringen wollen. Von einem hervorragenden Aussichtspunkt des Oelberges Sehen wir die Teilausgrabung eines Turmes aus den Zeiten Davids hnd Salomons. Einmaliges bietet sich dem Zuschauer. Wenige Schritte weiter' erblicken wir wpr uns . das neue Jerusalem, das Jerusalem der Zukunft. Die Bibliothek und Universität, aus den. Eelsst.einen des Oelberges erbaut, sind mit den modernsten Einrichtungen und neuesten Errungenschaften der Wissenchaft und der Technik ausgestattet. Auch die -neue Synagoge im Stadtzentrum, ein Ort der Sammlung und. der Andacht,' fügt sich stilvoll in die moderne Stadt Jerusalem ein. Bei einem Abstecher in die Landgemeinden und Vororte sehen wir an Hand der Bilder aus Wüsten von Sand und Steinen in kürzester Zeit blühende Dörfer emporwachsen. .Ausdrücklich und stolz betonte Professor Dr. Weingreen abschließend, daß nur die/Energie und Arbeit der jüdischen Menschen Palästina zu dem gemacht haben, was es heute _ ist. . Die allgemein gesungene jüdische Nationalhymne war ein gediegener und schöner Abschluß des von vollem Erfolg * gekrönten Abends. ’ D. B. Betr.: Bevorratung von Geschäften jüdischer Inhaber mit Spinnstoffwaren Einliegend übersende ich» Ihnen einen Ueberdruck meines [ Runderlasses Nr. Sp/12/78/46 vom 20. August 1946, der die! oben erwähnte Frage regelt/ Ich stelle anheim, die für diese! Bevorratung infrage kommenden Geschäftsinhaber auf zu-j fordern, einen dem Erlaß entsprechenden Antrag an die für* sie zuständigen Wirtschaftsämter zu richten. j Im Aufträge: ' Stahlschmidt. j 1 Anlage. - ' - j* r - Oberpräsident ~ Düsseldorf, den 2t). August 1946. der Rheinprovinz Benrather Straße 19 : j Wi 2/22/226/1 St/Ma. Fernruf 10021 j Tbg.-Nr. 22/86/46 . Runderlaß Nr. Sp/12/78/46.,! 1. An die ' ' / Bezirkswirtschaftsämter der Nord-Rheinprovinz 2. An die Herren *! Oberstadt- und Oberkreisdirektoren — Wirtschaftsämter i der Nord-Rheinprovinz 3. An die Herren Regierungspräsidenten Aächen, Düsseldorf und Köln zur gefl. Kenntnisnahme , 4» Nachrichtlich an die Industrie- und Handelskammer und an die Handwerkskammer r / > 5. Nachrichtlich an die _ Herren Oberpräsidenten —■ Landeswirtschaftsämter — der britisch besetzten Zone . 6. Lt. Anschrift , - * j Betr.: Gewährung von Punktzuschüssen und Zuschüssen vonj Bestellungsabschnitten. _ I. Die Gegenüberstellung der im April gemeldeten, punktmäßig umgerechneten Bestände an Textil- und Bekleij ' dungswaren und der nach der Punktabschöpfung ver-! bliebenen Punktsalden hat ergeben, daß Warenbestände- und Punktsalden, gemessen am Durchschnitt des Warenbestarides auf den Kopf der Bevölkerung, nicht unter j den Beständen anderer Provinzen liegen. Eine Aufstockung der Warenläger des Groß- und Einzelhandels! ist aus diesem Grunde z. Zt. noch nicht möglich, umso-: Weniger, als die erst im Anlaufen befindliche Produktion einen wesentlichen Abzug von Waren für diese! Zwecke nicht zuläßt. Dringendes Gebot ist die Versor-; gung der Bevölkerung, die nur dann sichergestellt, werj? den kann, wenn alle^ Maßnahmen unter dem' Gesichts- ■ punkte getroffen werden, die, fertiggestellten Waren sofort der Bevölkerung zuzuführen. II. Vielfachen Bemühungen ist es aber gelungen, bei Vörliegen besonderer Umstände eine Lockerung des bisherigen grundsätzlichen Verbotes, --'Punktzuschüsse und Zuschüsse von Bestellabschnitten zu gewähren, herbeizuführen. - Die . Wirtschaftsvereinigurigen werden den Unternehmen des Groß-und Einzelhandels von der Mög- ' lichkeit der Zuschußgewährung Kenntnis .geben. Das Oberpräsidium Abt. Wirtschaft ist ermächtigt worden, innerhalb eines zahlenmäßig festgelegten Umfanges, Zuschüsse "zum Ausgleich von. H ä r t e f ä 11 e n zu gewähren- und es sollen Inhaber von Unternehmen des Groß- und Einzelhandels berücksichtigt werden, die A) als aus rassischen Gründen Verfolgte anzusehen sind, oder : ' ' B) unter die Anweisung der Militärregierung über die unterschiedliche Behandlung vorn! 8. 3. 46 (Abschrift dieser Anweisung ist als Anlage beigefügt), fallen, oder C) ihr Punktguthaben in den äbgetrennten Ostgebieten oder der russischen Zone eingebüßt haben, oder D) im Zusammenhang mit ihrer Einziehung zur Wehr-, macht oder im Zuge von Stillegungsaktionen den Betrieb schließen mußtet, oder * E) den Betrieb mit behördlicher Genehmigung neu er öffnet haben; oder- ~ , . F) sonst unmittelbar durch Kriegsauswirkungen betroffen worden sind. ■ [II. Um eine sorgfältige Prüfung dieser . Anträge durchführen zu können, werden folgende Anordnungen getroffen: 1. Anträge sind bei dem für den Antragsteller zustän- . digen Wirtschaftsamt einzureichen unter Angabe a) des Datums und des Aktenzeichens der behördlichen Genehmigung zur Eröffnung resp. zur-Führung des Geschäftes. b) des- Warenbestandes am Tage der Antragstellung in Punkten ausgedrückt und gegliedert nach Waren der Gruppen A u. B. c) des Punktwertes der eingenommenen, belieferten Bestellabschnitte, einschließlich derjenigen, die an Lieferanten bereits weitergegeben, aber von diesen noch nicht beliefert sind. . Diese Angaben sind in Zweifelsfällen vom Wirtschaftsamt sorgfältig nachzuprüfen. Die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, daß bei Erstattung unwahrer Angaben der Antrag grundsätzlich abgelehnt wird. 2. Wenn der Antragsteller 'bereits einen Punktzuschuß erhalten hat oder schon ein Punktkonto unterhält, 'sind die Höhe des Punktzuschusses bzw., des Punkt- V guthabens nach der Abschöpfung und die Umsätze auf / dem Punktkonto seit Gewährung des Zuschusses bzw. ab 1. Januar 1946 vom - Wirtschaftsamt anzugeben. Das Wirtschaftsamt hat ferner zu begutachten, ob unter, Berücksichtigung der derzeitigen Versorgungslage überhaupt ein Bedürfnis besteht, dem Antrag zu entsprechen. > 3. Die Anträge sind 'unverzüglich zu bearbeiten und den Örtlich zuständigen Stellen der. Wirtschaftsvereinigungeh Groß- oder Einzelhandel (je nach Art der Tätigkeit des Antragstellers) zuzuleiten fnit der Aufforderung, sie. mit einer fachlichen Stellungnahme der EachYereinigung des Textilgroßhandels, Düsseldorf* Königsallee 64, resp. der Wirtschaftsvereinigung Einzelhandel, Düsseldorf, Kaisersträße 43 zuzusenden. Um die Erfüllung berechtigter Ansprüche nicht zu verzögern, ist für beschleunigte Durchführung Sorge zu tragen, so daß die gesamte “Aktion bis spätestens Ende September abgeschlossen werden kann. Da nach den erhaltenen Weisungen mit weiteren Zuschüssen nicht zu rechnen ist, sind die Vorschläge nur nach sorgfältigster Prüfung weiterzugeben. Die Bearbeitung der Anträge von Firmen, bei denen die unter Abschnitt II. » A—F aufgeführten Voraussetzungen nicht gegeben -sind,'ist‘zwecklos. Im Aufträge: gez. Soergel.' Beglaubigt: Malzburg, Büro-Angestellte. Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet. Teil. IH. Bekanntmachungen, Verfügungen "usw. der Militärregier- . ung, die im ganzen britischen Kontrollgebiet Geltung haben.

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