Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Volume
- 1 (1946-1947)
- Issue
- 9 (6.8.1946)
- Date
- 1946-08-06
- Page
- Seite 57 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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gewöhnlich die maßgebenden Bedingungen für die innere Versorgung und die äußeren Beziehungen gleichzeitig geregelt. * Überall, wo ein Notenumlauf angeordnet wurde, verloren die alten Noten ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, und neue Noten wurden ausgegeben; ungeachtet dieser Ähnlichkeit in den Grundzügen waren aber die Ziele, welche die Behörden hauptsächlich im Auge hatten, und die getroffenen Vorkehrungen örtlich sehr verschieden. Übereinstimmung bestand insofern, als jeder, der Noten besaß, sie zur Wahrung seiner Rechte anmelden mußte, große Abweichungen zeigen aber die Vorschriften,, welche Beträge dem Eigentümer sofort wieder freigegeben und welche für kürzere oder längere Zeit festgelegt wurden. _ * Zur Erreichung des gewünschten Zieles wurde (in Belgien) sehr weit gegriffen, indem man zum Geldumlauf auch alle Sicht- und Zeitanlagen, ja sogar die Sparkassen- und Postscheckguthaben rechnete . . . Wenn auch der wichtigste Beweggrund bei der Anordnung des Notenumtausches in Belgien die Notwendigkeit einer Verminderung des Kaufkraftvolumens war, so wurden mit dieser Maßnahme doch auch gewisse Nebenzwecke verfolgt, darunter die Gewinnung wertvoller Aufschlüsse für die Steuerbehörden und die Bekämpfung des Schwarzhandels, bei welchem fast ausschließlich Bargeld als Zahlungsmittel verwendet wurde. Eine allgemeinere, gerade deshalb aber um so bedeutendere Wirkung des Umtausches, scheint darin bestanden zu haben, daß infolge seiner frühzeitigen Durchführung die belgische Wirtschaft eine gewisse antiinflationistische Einstellung erhielt, nicht nur was den Geldumlauf betrifft, sondern vor allem auch bezüglich der Höhe der laufenden Verdienste. Das Ergebnis war, daß z. B. die Erhöhung der Nominallohnsätze in Grenzen gehalten werden konnte, die für ein kurz vorher befreites Land als verhältnismäßig bescheiden gelten können. * Am 13. September 1945 gab der Finanzminister (der Niederlande) bekannt, daß mit Wirkung vom 26. September alle in Umlauf befindlichen niederländischen Bankkonten ihre Gültigkeit verlieren und alle Bankkonten gesperrt würden; in der Woche bis zum 3. Oktober waren nur zehn Gulden für jede Person frei. Hiermit und mit einigen anderen in demselben Zusammenhang getroffenen Maßnahmen wurde folgendes bezweckt: 1. die Gewinne von Schwarzhändlern aufzuspüren, 2. die Löhne und Preise zu überwachen, 3. der Regierung sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Notenumlauf in bestimmten Grenzen zu halten und dadurch der Inflation entgegenzuwirken, 4. als Vorbereitung zur Ermittlung des Betrages der im Kriege erworbenen Vermögen wollte man einen Einblick in den Vermögensstand gewinnen, und 5. die Regierung sollte in den Stand gesetzt verden, die Höhe der Geldausgaben zu überwachen und diese sowohl zum Wohle der Nation wie ihren eigenen Bedürfnissen dienstbar zu machen. * In Dänemark wurde der Notenumtausch am 21. Juli 1945 Im Rahmen einer umfassenden Maßnahme beschlossen, die eine „Reinigung“ der Wirtschaft zum Ziele hatte, d. h. die Einziehung verheimlichter Vermögenswerte von Kriegslieferanten und von Steuerhinterziehern; außerdem wurde auch eine Herabsetzung des Notenumlaufes für wünschenswert gehalten. Die umlaufenden Noten wurden für ungültig ■erklärt; zunächst durften pro Person nur 100 dänische Kronen oder in Ausnahmefällen bis zu 500 Kronen umgetauscht werden, während alle diese Grenzen überschreitenden Beträge auf vorübergehend gesperrten Bankkonten anzulegen waren. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Beschlagnahme sicherzustellen, wurde eine Erhebung aller privaten Vermögen veranstaltet: die Eigentümer hatten alle Bankguthaben im Betrage von mehr als 500 Kronen und alle Inhaberpapiere anzumelden; ferner wurden genaue Erklärungen über alle Vermögen im Werte von mehr als 10 000 Kronen verlangt,, auch über Juwelen, Bücher, kostbare Möbel und andere Wertgegenstände, und die Behörden wurden ermächtigt, Prüfungen der Banksafes und anderen persönlichen Vermögen vorzunehmen. * Wie diese (im Bericht angeführten) Beispiele zeigen, ist es zur Regel geworden, daß die befreiten Länder im Rahmen ihrer finanziellen Vorkehrungen einen Notenumtausch vornehmen, wenn auch nur, um diejenigen Noten auszusondern, die vom Feinde weggenommen oder sonst auf unrechtmäßige Weise außer Landes gebracht wurden; eine solche Bereinigung ist eine notwendige Vorarbeit für die Gewinnung einer richtigen Kenntnis der inneren Währungslage. Wo weiter gesteckte Ziele eine Rolle spielen, wie die Beschlagnahme der Noten von Kriegsgewinnlern, ist die Aufgabe sehr verwickelt, und ihre Schwierigkeit steht daher in umgekehrtem Verhältnis zu der Geschlossenheit des Landes. Man muß bedenken, daß in jedem Falle die Anzahl der einzelnen Erklärungen sehr groß ist; in Frankreich meldeten sich 16 Millionen Personen, d. h. 39 v. H. der Bevölkerung, zum Umtausch der Noten. Je größer die Zahl der Fälle, um so notwendiger1 ist es, daß die Bestimmungen verhältnismäßig einfach und klar sind. Es liegt auf der Hand, daß z. B... Länder, deren Notenumlauf sich teilweise in feindlicher Hand befindet, zu einem Notenumtausch mehr oder weniger genötigt waren; ebenso aber leuchtet ein, daß die bloße Sperrung eines Teiles der eingeli eierten Noten an sich den Umfang der effektiven monetären Nachfrage in einem Lande nicht verringert, da dieser ja im wesentlichen von der Höhe der laufenden Einkommen abhängt,. jdie zum größten Teil aus Lohn- und Gehaltsempfängern bestehen. Nun ist es aber in Zeiten großer Knappheit, wenn die offiziellen Rationen ausgesprochen niedrig sind, sehr schwierig, einen Druck auf die Preise nach unten auszuüben, insbesondere im Schwarzhandel, der als ein Knappheitsbarometer angesehen werden kann . . . Die Ereignisse in Belgien bestätigen die in andern Ländern gemachte Erfahrung, daß ein Notenumtausch zur Senkung übertriebener Schwarzhandelspreise erst dann wirklich von Nutzen ist, wenn die tatsächliche Warenzufuhr beginnt. * Der) Notenumtausch kann als ein besonderes Mittel der Kreditpolitik betrachtet werden, das die „Menge“ und, insofern es eine Reinigung bewirkt, die „Güte“ des Geldes beeinflußt, da gewisse nicht rechtmäßig erworbene Gelder beschlagnahmt werden. Auch in diesem Falle bleiben jedoch eine Anzahl weitere Faktoren bei der Bestimmung des Geldwertes von Bedeutung, nämlich 1. die Lage des Staatshaushaltes, 2. das Kosten- und Preisgefüge, innerhalb dessen besonders die Lohnsätze wichtig sind; alle diese Faktoren sind von Einfluß auf die ausländischen Wechselkurse, werden aber auch ihrerseits von diesen beeinflußt. Die Umstände liegen in jedem einzelnen Falle verschieden,, das entscheidende Verhältnis ist aber im allgemeinen die Wechselwirkung zwischen der laufenden Einkommensmenge. die der Bevölkerung verbleibt, und dem Angebot von Gütern und Leistungen am Markt. _ * - \ Selbst eine sehr hohe Kennziffer des Notenumlaufes ist noch kein untrügliches Zeichen wilder InflationJ ... Die bedeutendsten Erhöhungen des Notenumlaufes, die seit 1939 eingetreten sind, werden höchstwahrscheinlich nicht durch entgegengesetzte Bewegungen großen Umfanges aufgehoben werden, sondern als eine Folge des zweiten Weltkrieges bestehen bleiben. Erhöhungen solchen Ausmaßes entsprechen zweifellos einer Änderung des Realwertes (der Kaufkraft) der betreffenden Währungen. Für jedes Land besteht also die unbedingte Notwendigkeit, sich einem neuen Gleichgewichtszustand anzupassen. In diesem Zusammenhang ist die Geldversorgung eines der Elemente, die zu berücksichtigen sind. Solange das Warenangebot noch knapp ist, dürfte es schwierig sein, zu sagen, was sich schließlich als bleibende Gleichgewichtslage eines bestimmten Landes ergeben wird, und es wird wahrscheinlich eine Periode der Versuche und Irrtümer durchschritten werden müssen; sobald aber ein bestimmtes Niveau als vermutlicher Gleichgewichtsstand für die Zukunft gewählt werden kann, ist es wichtig, das Wirtschaftsleben in seinen Erscheinungen ((z. B. die Lebenskosten, die Wechselkurse usw.) damit in Einklang zu bringen; je eher diese Angleichung vorgenommen wird, um so fester wird die Grundlage für eine Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit sein.