Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Volume
- 1 (1946-1947)
- Issue
- 4 (24.5.1946)
- Date
- 1946-05-24
- Page
- Seite 17 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Julius Streicher der Wahrheitsfanatiker (II. Eigenbericht aus Nürnberg.) Bei seiner weiteren Vernehmung im Zeugenstand erklärte Streicher, daß die Massentötung der Juden während des Krieges ausschließlich auf Befehl des Führers erfolgt seien. Gegen den Vorwurf, die Nürnberger Hauptsynagoge abgetragen zu haben, verteidigte er sich damit, daß die Synagoge „häßlich“ gewirkt habe und daher nur aus architektonischen Gründen abgetragen worden sei. Während des? Progroms am 9. November 1938 habe er im Bett gelegen. Diese Aktion habe er später in öffentlichen Reden als falsch bezeichnet. Mit Himmler habe er niemals politische Gespräche geführt und die andern, an der Judenvernichtung beteiligten SS-Führer, wie Eichmann, Heydrich, Ollendorf usw., habe er überhaupt nie gekannt. Der Verteidiger Streichers. Dr. Marx, fragte ihn, ob es außer dem Stürmer noch andere antisemitische Erzeugnisse in Deutschland gegeben habe. Darauf antwortete Streicher: Als die Polizei bei mir eine Haussuchung veranstaltete, hat sie unter anderem auch ein antisemitisches Buch von Martin Luther beschlagnahmt. Wenn Martin Luther heute lebte, dann säße er hier an meiner Stelle als Angeklagter. Streichei’s Vergleich mit Martin Luther erregt allgemeine Heiterkeit. Auf Veranlassung des amerikanischen Anklägers Jackson wird Streicher vom Gericht ermahnt, auf Fragen direkt zu antworten. Streicher führt dann die Quellen an, die in der Ritualmordnummer des Stürmers benutzt wurden und fügt hinzu: Wir wollten niemals behaupten, daß das gesamte Judentum bereit sei, Ritualmorde zu begehen. Aber Tatsache ist, daß sich innerhalb des Judentums eine Sekte befindet, die Ritualmorde begeht. Streicher erklärt dann dem Gericht, daß er seinen Vertreter gebeten habe, angeblich bestehende Prozeßakten über einen Ritualmord herbeizuschaffen, der sich in letzter Zeit in der Tschechoslowakei abgespielt haben soll. Dies habe sein Verteidiger nicht getan, und als er beginnt, Einzelheiten dieses omynösen Falles zu erwähnen, springt der amerikanische Ankläger Jackson auf und protestierte: Der Angeklagte beruft sich hier auf Beweismittel, die sein Verteidiger ausdrücklich abgelehnt hat. Dies ist unzulässig. Ich ersuche das Gericht, die Vernehmung Streichers abzubrechen und ihn in seine Zelle zurückzubringen. Er kann dann alles, was er noch zu sagen hat, durch seinen Verteidiger schriftlich vorlegen lassen. Das Gericht gab dem Ersuchen nicht statt und forderte Dr. Marx auf, die Vernehmung fortzusetzen. Dr. Marx ermahnte jedoch den Angeklagten, nicht so weit auszuholen, und nicht immer Dinge zu reden, die als Propaganda ausgelegt werden können. Streicher machte sich dann daran, zu erklären, warum er die Bilderbücher veröffentlicht habe. Seinerzeit habe in Nürnberg ein Prozeß gegen einen Fabrikanten Louis Schloß stattgefunden, der beschuldigt worden war, sich an unberührten Mädchen vergangen zu haben. Der Verteidiger unterbrach Streicher: „Das gehört nicht hierher.“ Streicher: „Ich wollte nur dartun, daß wir mit unseren Bilderbüchern die Jugend nicht vergiften, sondern beschützen wollten.“ Eine weitere Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger entspann sich, als der Verteidiger fragte: „Aus welchem Grunde haben Sie die berüchtigte Ritualmordnummer veröffentlicht, die so schwerwiegende Vorwürfe gegen die Juden erhob?“ Streicher: „Ich möchte meinen Verteidiger bitten, Fragen zu stellen und keine Werturteile abzugeben.“ Der Verteidiger protestiert hiergegen und erbat den Schutz des Gerichts gegen seinen Klienten. n Der Vorsitzende ermahnt Streicher, seinem Verteidiger und e | dem Gericht die gebührende Achtung zu erweisen. Im Noii vember habe Streicher gegen sich selbst ein Verfahren vor i dem obersten Parteigericht beantragt, um sich gegen Denun-! zianten zur Wehr zu setzen. Der Prozeß sei aber nie zu J Ende geführt und auch kein Urteil gefällt worden. Er selbst ' j habe sich daraufhin „freiwillig? auf seinen Hof zurück- j gezogen und beschlossen, nicht mehr in der Bewegung tätig zu sein. Durch das israelitische Wochenblatt in der Schweiz, dessen Abonnent er war, will Streicher zum ersten Male Ende 1943 oder Anfang 1944 erfahren haben, daß im Osten, insbesondere in Polen, Juden verschwanden. Es war aber nur vom Verschwinden die Rede, setzte er nochmal hinzu. Der englische Anklagevertreter nimmt nun Streicher in ein strenges Kreuzverhör, er hält ihm zunächst eine Rede aus dem Jahre 1933 vor, in der er von den Juden als Blutsauger sprach. Streicher bezeichnete diese Redewendung als „Feststellung und nicht als Haßpredigt“. „Ist die Aufklärung, von der Sie so oft reden, nicht nur ein anderes Wort für Verfolgung“, fragte der Ankläger. Streicher ließ sich diese Frage dreimal wiederholen, da er angeblich 40 Prozent seines Gehörs verloren habe, als man ihn in Freising geschlagen hätte. Die Frage wurde schließlich fallen gelassen. Als „das größte und bedeutungsvollste Gesetz, das sich ein moderner Staat je gegeben hat“, bezeichnete Streicher die Nürnberger Rassengesetze, für die er allerdings jede Verantwortung ablehnte, da er hierzu niemals befragt worden sei. Auf Vorhalten des Anklägers bestätigt Streicher noch einmal, daß er und das ganze Volk gegen die Progrome vom November 1938 gewesen seien. Aus diesem Grunde habe er hinterher im Stürmer diejenigen gewarnt, die noch immer Mitleid mit den Juden hätten. Danach hielt ihm der Ankläger vor, daß die sogenannte „Arisierung“ nur dank seiner Mitarbeit zustande kam. Streicher erklärte darauf, daß er zumindest innerlich gegen die Arisierung jüdischen Besitzes gewesen sei. Ich habe mich einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht, erklärte er, als ich im November 1938 der Arisierung jüdischen Eigentums zustimmte. Die Aktien dev Nürnberger Mars-Werke, die er bei dieser Gelegenheit erworben hatte, sind nicht unter unzulässigem Druck (natürlich nicht) angeeignet worden, sondern nur, weil ihm „ein wirklich vorteilhaftes Kaufangebot“ gemacht worden war. Einen verzweifelten Stand hatte Streicher, als der Ankläger dazu überging, Zitate aus dem Stürmer zu verlesen. Der Ankläger leitete die Verlesung mit den Worten ein: „Ich behaupte, daß Sie von 1939 an das deutsche Volk planmäßig zum Mord an der jüdischen Rasse aufgehetzt haben.“ Die Worte, der „jüdischen Schlange den Kopf zertreten“, die Streicher gebraucht hatte, stellte er lediglich als „einen biblischen Ausdruck“ hin. Als der Ankläger dann aus dem Stürmer die Forderung nach „Vernichtung“ der Juden zitierte, behauptete Streicher, daß damit nur die Vernichtung der jüdischen Macht, nicht aber der Juden selbst gemeint gewesen sei. Der Ankläger verlas daraufhin folgende Stelle aus dem Stürmen vom Mai 1939: „Eine Strafexpedition muß über die Juden in Rußland kommen, die ihnen dasselbe Schicksal bereitet, das jeder Mörder und Verbrecher zu erwarten hat: das Todesurteil, die Hinrichtung. Die Juden in Rußland müssen getötet werden, sie müssen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.“ Der Ankläger blickt auf, scharf fixiert er Streicher und nach einer geradezu unheimlichen sekundenlangen Pause fragt er diesen „Wahrheitsfanatiker“, „Ausrottung, bedeutet das nicht körperliche Vernichtung, also Mord?“ Und was antwortet Herr Streicher? „Das kommt auf den Zusammenhang an.“ Der Ankläger holt daraufhin ein ganzes Bündel von Exemplaren des „Israelitischen Wochenblattes“ aus der Schweiz hervor. Der Angeklagte hatte zuvor behauptet, daß er Abonnent dieses Blattes gewesen sei und daraus erstmalig Ende 1943 oder Anfang 1944 von dem „Verschwinden“ der Juden erfahren zu haben. „Jetzt wollen wir einmal feststellen, was für ein Wahrheitsfanatiker Sie sind“, sagte der Ankläger und verlas dann aus dem Israelitischen Wochenblatt Bericht nach Bericht, die alle von der Ausrottung der Juden, ihrer Ermordung und Hinrichtung sprachen, vielfach mit genauen Ortsangaben und Zahlen. Streichers Entgegnung in jedem einzelnen Falle war, daß er den betreffenden Artikel nicht gelesen habe. Hätte er ihn aber gelesen, dann hätte er es nicht geglaubt. Dieser Aussage wurde durch Streichers ehemaligem Fahrer, Fritz Herrwarth, widersprochen, der bekundete, daß er immer „ganze Stöße“ dieses Blattes zu Streicher gebracht habe. Dieser Zeuge machte auch eine erstaunliche Aussage über die Mitwirkung der Nürnberger Berufsfeuerwehr beim Brand der Synagoge. Er behauptete, die Synagoge sei am 9. November 1938 von der Berufsfeuerwehr abgebrannt worden. Auf die Frage des Verteidigers Dr. Marx, woher