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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1946-05-06 · 2/3 (6.5.1946) · p. Seite 7

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
1 (1946-1947)
Issue
2/3 (6.5.1946)
Date
1946-05-06
Page
Seite 7 (sequence 3)
Language
German
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ist die Rechtsstellung des einzelnen von seiner Staats- oder Volkszugehörigkeit abhängig, noch heute ist der Fremde, der Ausländer, vielfach rechtlos oder minderen Rechtes. Das ist nicht biblisch. Die Bibel betont wiederholt, daß ,es verboten ist, den Fremden zu drücken oder schlechter zu stellen. Besonders scharf betont die Bibel, daß es im Lande nur ein Recht geben darf. Die letzten zwölf Jahre haben uns anschaulich gezeigt, was Rechtsungleichheit bedeutet. Die göttliche Weisheit des biblischen Gesetzgebers hat klar erkannt: Wenn das Recht abgestuft ist, wenn es Menschen höheren und minderen Rechtes gibt, dann kann der einzelne willkürlich der einen oder anderen Gruppe zugeteilt werden, er kann willkürlich bevorzugt und willkürlich benachteiligt werden. Die Rechtsungleichheit ist in Wahrheit Rechtlosigkeit aller. In den Nachbarstaaten der Reiche Israel und Juda, in ganz Vorderasien gab es nur unumschränkte Monarchien. Alle Staatsgewalt, auch die Gesetzgebung, lag in des Königs Hand, er war unumschränkter Herr über die Habe und über das Leben seiner Untertanen. Die Bibel allein kannte schon die Teilung der Gewalten. Sie bindet auch den König an das Gesetz. Im Dritten Reich haben wir gesehen, daß die drei menschlichen Urinstinkte Ehrsucht, Habsucht und Herrschsucht in der Staatsführung besonders ausgeartet sind. Das will das biblische Gebot, Kap. 17 des 5. Bandes Mosis, verhindern. Die Ehrsucht des Königs wird durch das Verbot, sich über seine Brüder zu erheben, seine Habsucht durch das Verbot übermäßigen Goldbesitzes, #seine Herrschsucht durch die Bindung an das göttliche Gesetz eingeschränkt. Das Verbot des übermäßigen Besitzes von Rossen und Edelmetallen hat noch einen anderen Grund. Das Pferd ist eine starke militärische Potenz. Mit Edelmetallen kann man sich fremde Krieger dingen. Pferde und Edelmetalle sind somit die Mittel, mit denen der König sein Volk über Gebühr unterdrücken könnte. Zur Wahrung der Volksrechte wird ihm übermäßiger Besitz an Rossen und Edelmetallen untersagt. Die Bindung des Königs an das Gesetz wurde auch in der Praxis durchgeführt. Ahab wünschte sich den Weinberg des Israeliten Naboth. Er bot ihm einen anderen Weinberg oder nach seiner Wahl eine Menge Silbers, aber vergeblich, denn Naboth mochte das Erbe seiner Väter nicht veräußern. Ahab sah keinen Weg zum Erwerb des Weinberges. Anders die Königin Jsebel, eine phönizische Prinzessin, die nicht in der Rechtswelt der Bibel aufgewachsen war. Sie wußte einen Weg, den Weg des Unrechts. Sie hieß die Stadtoberen, Naboth durch falsche Zeuge wegen Lästerung Gottes und des Königs anzuklagen und dann steinigen. Ahab bekam den Weinberg. Aber der Prophet Elia stellte den König, und Ahab bekannte sein Unrecht. Diese Geschichte ist sehr bedeutsam. Es ist bemerkenswert, daß Ahab, wenn auch mißmutig, sich mit Naboths Antwort begnügen will. Aber Isebel weiß es nicht anders, als daß der König mit jedem Mittel seinen Willen durchsetzen kann. In Phönizien macht der König das Recht und der Untertan muß sich fügen. In Israel aber gibt es eine Rechtsordnung, die den Untertan auch dem König gegenüber schützt. Dies Recht geht von Gott aus und steht unter seinem Schutz. Mögen auch die Stadtobern es nicht wagen, dem Rechtsbruch des Königs entgegen zu treten, der Prophet kennt keine Rücksicht — er fordert im Namen seines Gottes die Sühne. Ähnlich war es, als der Prophet Natham dem König David nach der Beseitigung der Uriah entgegentrat. Beiden Fällen ist gemeinsam, daß beide Könige ihre Schuld eingestehen — sie geben damit zu, daß in Israel ein unverbrüchliches Recht gilt, dem auch der König unterworfen ist. Die Geschichte von Naboth zeigt auch, daß in Israel bereits das Eigentum gewährleistet war. Der König war nicht befugt, dem Untertan gegen seinen Willen sein Eigentum zu entziehen. Das Grundeigentum wird in der Bibel besonders ausgestaltet. Grund und Boden steht nicht im Einzelbesitz, sondern im Familieneigentum, er gehört dem einzelnen nicht kraft eigenen Rechtes, sondern, wie es Naboth ausdrückt, als das Erbe seiner Väter. Daher ist das Land nicht frei verkäuflich, sondern kann nur auf Zeit überlassen werden. Spätestens im Jobei jahr kehrt der Grundbesitz unter allen Umständen zu seinem früheren Eigentümer zurück. Das war nicht nur eine wichtige Eigentumsgarantie, sondern auch sozial unendlich bedeutsam, es schloß die völlige Verarmung auf der einen Seite, die übermäßige Besitzanhäufung auf der anderen Seite aus. Dieser Rechtsgedanke wirkt noch in der Gegenwart, er ist in den Programmen der Bodenreformer und der Sozialisten enthalten. In fast allen Rechtsgebieten des Altertums war der Sklave völlig rechtlos, er war nicht Mensch, sondern Sache, er stand rechtlich vielfach unter dem Vieh. Wer Sklave war, blieb es bis zum Tod. Anders nach dem Recht der Bibel. Sie traf Vorkehrungen gegen die Versklavung überhaupt. Auf Lebenszeit konnte niemand ohne seinen ausdrücklichen Willen in Sklaverei verfallen. Er blieb zunächst nur Sklave bis zum Sabbatjahr. Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit waren in Israel durch strenge Verfahrensgrundsätze wirksam geschützt. Machtansprüche des Königs kamen vor, sie galten aber als rechtswidrig und waren offenbar seltene Ausnahmefälle. Eines der wichtigsten Grundrechte ist das Recht der freien Meinungsäußerung. Kant meint sogar: „Die Freiheit der Feder ist das einzige Palladium der VolksrechtQ.“. Keine Maßnahme des Dritten Reiches hat soviel Unheil angerichtet wie das Verbot des freien Wortes und die Knebelung der öffentlichen Meinung. Für den Vergleich der Gegenwart mit Alt-Israel muß aber verschiedenes beachtet werden. In Israel gab es noch keine Presse, die Nachrichtenübermittlung erfolgte in der Hauptsache von Mund zu Mund. Verschiedene Mitteilungen der Bibel sprechen dafür, daß hierbei erhebliche Freiheit herrschte. Mose hatte zwölf Kundschafter nach Kanaan geschickt, um von ihnen bestätigt zu erhajten, daß das Land unschwer einzunehmen sei. Aber zehn von ihnen berichteten dem Volke das Gegenteil, ohne dafür gesteinigt zu werden. Als das Reich Israel unter Jerobeam II in höchster Blüte zu stehen schien, trat Arnos, ein Schafhirt aus Thekoa, auf und verkündete, daß das Reich in naher Zeit untergehen würde. Das wäre 1935 in Deutschland nicht möglich gewesen. Der Freimut, mit dem die Propheten ihre Meinung äußerten, ist bekannt, so daß wir von Beispielen absehen können. Im Prophetenbuche Jeremia wird uns von einer bemerkenswerten öffentlichen Erörterung vom Fragen der Außenpolitik erzählt. Das war vor etwa 21fa Jahrtausenden. König Zedekia von Juda plante eine Erhebung gegen Nebukadnezar von Babylonien. Ein Prophet Hananja sprach für die Kriegspartei, die die Erhebung wollte. Vor den Augen des Volkes zerbrach er ein Joch von Holz und verkündete, daß das Joch von Babel ebenso wie das Joch von Holz zerbrochen werden würde. Jeremia dagegen empfahl Unterwerfung und Frieden, das Joch von Holz würde nicht zerbrochen, sondern durch ein Joch von Eisen ersetzt werden, denn ein Joch von Eisen habe Gott allen Völkern umgehängt, auf daß sie dem König von Babel dienen sollten. Wir hören nichts davon, daß Jeremia wegen Defaitismus gehängt oder gesteinigt worden ist. III. Welche jüdischen Gedanken sind im Völkerrecht der Gegenwart enthalten? Die moderne, besonders von Immanuel Kant vertretene Auffassung geht dahin, daß das Völkerrecht entsprechend dem Staatsrecht dazu berufen ist, die Urleiclenschaften der Völker, Habsucht, Ehrsucht und Herrschsucht, ebenso einzudämmen, wie das bei den Einzelmenschen bereits geschehen ist. Nach der jüdischen, besonders vom Propheten Jesajas vertretenen Auffassung ist die Weltgeschichte die Erfüllung des göttlichen Weltenplanes, in dem jedem Volke seine besondere Aufgabe zugeteilt ist. Die Weltgeschichte ist ein großes Drama. Wenn ein Volk seine Rolle in der Weltgeschichte zu Ende gespielt hat, dann tritt es ab von der Bühne und verschwindet. Das gesamte Leben der Völker im Frieden und Krieg steht nach jüdischer Auffassung unter den Gesetzen des Rechts und der Sittlichkeit. Die grundlegende völkerrechtliche Verpflichtung ist nach jüdischer Auffassung die Vertragstreue. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte des Königs Josias. Zwischen Josias und Nebukadnezar von Babel bestand ein Schutz- und Trutzbündnis gegen Ägypten. Im Jahre 606 v. Chr. zog Pharao Necho von Ägypten gegen Babylonien. Getreu seinem Vertrage warf sich Josias dem Pharao bei Meegiddo entgegen, um ihn aufzuhalten. Josias wurde geschlagen und besiegelte seine Vertragstreue mit seinem Leben. Aber dadurch verschaffte er Nebukadnezar die notwendige Zeit zur Rüstung und die Möglichkeit, dem Pharao die vernichtende Niederlage bei Karkamisch am Euphrat im Jahre 605 v. Chr. beizubringen. 7

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