Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Volume
- 1 (1946-1947)
- Issue
- 2/3 (6.5.1946)
- Date
- 1946-05-06
- Page
- Seite 6 (sequence 2)
- Language
- German
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Koblenz und Rheinhessen, in den Landesverband der Nord- Rheinprovinz aufzunehmen und gemeinsam mit ihnen zu arbeiten. Dann sprachen die Vertreter der einzelnen Gemeinden der Nord-Rheinprovinz und Westfalen über die Sorgen und Nöten, die ihre Gemeinden bedrücken, und es kam zu einer interessanten Ausprache nach einleitenden Worten des Col. Salomon, der bemüht ist, in seinem neuen Amte alles für das Wohl der jüdischen Gemeinden in Deutschland zu tun. Ein ausführlicher Bericht folgt in der nächsten Nummer. Landesverband der jüdischen Gemeinden der Nord-Rheinprovinz Zum 1. Mai Der messianische Gedanke schlummert in allen Völkern, bewußt oder im Unterbewußtsein, am ausgeprägtesten im jüdischen Volke, das seit seiner Zerstreuung, seiner Diaspora, keinen schöneren Traum kennt, als den des Auftretens des Messias, des Erlösers. Denn wenn e r auf tritt, der Erlöser, dann wird endlich Friede, ewiger Friede sein, „die Wölfe werden bei den Lämmern wohnen und die Parder bei den Böcken liegen“, heißt es bei Jesaja. Und weiter läßt Gott ihn sagen, „ich will einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen, daß man der vorigen nicht mehr gedenken wird noch sie zu Herzen nehmen.“ Das ist eine Versprechung, auf deren Erfüllung es sich zu .warten lohnt, und wenn es Tausende von Jahren dauert. 'Das ist eine Versprechung, die einen Auftrieb geben muß einem Volke, das in Europa der „christlichen Tyrannei“ (dieser Ausdruck stammt von Heinrich von Treitschke) ausgesetzt war und daher sich nach dem Erlöser s®hnt. Das ist aber auch eine Versprechung, die nicht so leicht und nicht von einem menschlichen Wesen erfüllt werden kann. Vorsicht ist deshalb am Platze vor jedem falschen Messias. Nur ja kein blindes Vertrauen haben: zu einem Menschen! „Ich, ich bin der Herr, und ist außer mir kein Heiland“, erklärt Gott durch Jesaja. Wer soviel durchgemacht, wie der größte Teil des jüdischen Volkes, wer schon so lange Zeit Leiden über Leiden, Zurücksetzung über Zurücksetzung erduldet hat, der sehnt sich nach der Neuschöpfung; der muß aber andererseits unbedingt erkennen, daß der Erlöser noch nicht gekommen sein kann. Diese.Erkenntnis macht sich in allen Völkern immer mehr bemerkbar, und zwar in d e n Schichten der Völker, die von den „Glücksgöttern“ unbeachtet geblieben sind und die immer wieder nur die Lasten des Staates zu tragen haben, ohne die Freuden genießen zu dürfen. Diese Erkenntnis führte zu dem „Proletarier aller Länder vereinigt euch“, führte zur Bildung der Internationale, die nur Menschen kennt, ohne Unterschied von Rasse, Nation und Religion und die den Frieden erstrebt, sowie die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit für alle Menschen. Darum, Ihr schaffenden, jüdischen Menschen, schafft weiter an Eurem eigenen Staat Palästina und kämpft um ihn, gemäß dem Worte unserer Schrift: „Säe Dir selbst Deine Frucht und kaufe sie nicht.“ Wenn Ihr ihn aber endlich habt, so laset ihn als wahrhaft jüdischen Staat erkennen, indem Ihr stets die hohe soziale Ethik des , Judentums beachtet. Und Ihr werdet Euch das auserwählte Volk nennen dürfen, aber erst dann, wenn Ihr den anderen Völkern mit gutem Beispiel vorangegangen seid. Das sind die Worte, die ich der jüdischen Arbeiterpartei Poale Zion und den jüdischen Gewerkschaften zum 1. Mai, dem Weltfeiertag, zurufe. Dr. L e w i n , 1. Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Köln. B'nai Brith Loge Alle ehemaligen Angehörige der B‘nai Brith Loge werden gebeten, sich beim Landesverband der jüdischen Gemeinden der Nord-Rheinprovinz und Westfalen, Düsseldorf, Königsallee 27, zu melden. Der Landesverband. Biblische Gedanken im modernen Staats- und Völkerrecht i. Die geschichtliche Forschung hat ergeben, daß die moderne europäisch-amerikanische Kultur, die Kultur des Abendlandes ihre Wurzeln in der Kultur des Altertums hat. Welche jüdischen Gedanken sind im modernen Staats- und Völkerrecht enthalten? Wir können keine lückenlose Darstellung bringen. Uns fehlen die wissenschaftlichen Vorarbeiten. Wir sind fast ausschließlich auf die Bibel, das Buch des jüdischen Volkes, und auf einzelne deutsche Rechtsbücher angewiesen. II. Wir wenden uns zunächst zum Staatsrecht. Es soll den Rechtskreis des einzelnen von dem der Gesamtheit abgrenzen. Das Problem des Staatsrechts ergibt sich aus folgendem: Nach Aristoteles ist der Mensch ein Wesen, das nur in der Gemeinschaft leben kann. Der einzelne, einsam lebende Mensch, ist ein Nichts, Der Mensch strebt nach Gesellschaft mit Menschen, weil er seine Naturanlagen nur dann entwickeln und geltend machen kann. Aber der Mensch ißt kein gutartig-friedliches Herdentier, er hat drei starke unsoziale Naturtriebe, die Ehrsucht, die Habsucht und die Herrschsucht, die jeden zum Feinde des anderen machen. Aber diese Naturtriebe überwinden auch die angeborene Trägheit und sind so der letzte Grund jeden menschlichen Fortschritts. Das Staatsrecht soll die Synthese finden, die bei möglichst geringer Beschränkung jener menschlichen Urtriebe, bei möglichster Freiheit des einzelnen, ein geselliges Zusammenleben der Menschen ermöglicht. Im Staat wird die schrankenlose Freiheit des Urzustandes durch Gesetze beschränkt. Der Zwang geht von der Allgemeinheit aus. Das bringt eine große Gefahr mit sich. Der staatliche Zwang kann soweit erstreckt werden, daß der Einzelpersönlichkeit kein Spielraum mehr bleibt und damit jeder Fortschritt unterbunden wird. Schon immer wurde daher angenommen, daß der einzelne gewisse ewige und unveräußerliche Rechte hat, die unter keinen Umständen oder wenigstens nur in Notzeiten vom Staate beschränkt werden dürfen. Das sind die sogenannten Menschenrechte, die im modernen Staatsrecht einen mehr oder weniger breiten Raum haben. Sie haben ihren Platz in England in der Habeas - corpus - Akte von 1679 und in der bill of rigths von 1689 und in der Verfassungsurkunde der Vereinigten Staaten von Nordamerika gefunden. Als sogenannte Grundrechte sind die Menschenrechte auch in der Deutschen Reichsverfassung vom 11. August 1919 enthalten und um einige vermehrt worden. Die wichtigsten Grundrechte sind: die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Freiheit der Person und der Meinungsäußerung, die Unverletzlichkeit von Wohnung und Eigentum. Die Wichtigkeit dieser Rechte haben wir besonders deutlich in den letzten zwölf Jahren erkannt, als uns diese Rechte gefehlt haben. Die Erklärung der Menschenrechte in den Verfassungen ist eine Errungenschaft der Neuzeit, der Gedanke findet sich schon im Altertum. Man hat die Bibel einmal die große Freiheitsurkunde der Menschheit genannt, in ihr sind Menschenrechte enthalten. Mit besonderer Sorgfalt begründet die Bibel die Gleichheit aller Menschen. Es heißt: „Gott schuf den Menschen — d. h. alle Menschen — in seinem Ebenbilde“. Gott schuf in Adam nur einen Menschen, dem nur eine Gefährtin beigegeben wurde. Alle Menschen stammen von diesem einen Menschenpaar ab, alle Menschen sind Brüder, kein Mensch kann aus seiner Abstammung besondere Rechte herleiten. Noah wurde nach Adam der zweite alleinige Vater aller Menschen. Damit wird wieder der Gedanke betont, daß kein Mensch sich anderen Menschen gegenüber auf Vorderrechte der Geburt, der Abstammung oder der Rasse berufen kann. In Israel gab es keinen Adel und keine Unebenbürtigkeit, Mosis Söhne Gerschon und Elieser haben die Führerstellung ihres Vaters nicht geerbt, die Königin Bathseba war die Witwe des einfachen Soldaten Uriah. Die Bibel kennt keinen Unterschied wegen der Hautfarbe, auch der Neger hat Menschenrecht. Jeremia verkündet im Namen Gottes dem Mohren Ebed - Melech, das er nicht mit Jerusalem untergehen soll, er soll sein Leben wie eine Beute davon tragen, weil er Gott vertraut hat. Noch gegenwärtig