Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 45 (7.11.1930)
- Date
- 1930-11-07
- Page
- Seite 635 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 45 Das Jüdische Echo 635 nicht ganz und nicht überall begriffen, daß Opferwilligkeit für den Keren Hajessod Mitarbeit für das größte jüdische Werk der Gegenwart bedeutet. Was.bisher für den Keren Hajessod geschehen ist, war ein hoffnungsvoller Anfang — sorgen wir dafür, daß diesem Anfang eine große Fortführung folgt! Bernhard Lustig, München Neuer Briefwechsel zwischen Weizmann und Paßfield Aus den nachstehend wiedergegebenen Briefen, welche Dr. Weizmann in der letzten Zeit geschrieben und der Presse zur Veröffentlichung übergeben hat, sowie aus den Antworten Lord Paßfields geht unzweifelhaft hervor, das innerhalb des englischen Regierungslagers bezüglich der letzten Erklärungen zur Palästinapolitik eine gewisse Verwirrung herrscht. Man kann, ohne sich einer Übertreibung schuldig zu machen, feststellen, daß von Regierungsseite aus versucht wird, im Tone entgegenkommender zu werden und den schlechten Eindruck des Weißbuches durch dessen an gewissen Stellen geradezu antisemitisch gestimmte Fassung abzuschwächen. Es scheint jedoch, daß Dr. Weizmann und die anderen Instanzen der Jewish Agency und der Zionistischen Organisation nicht gewillt sind, sich mit. höflichen Redewendungen abspeisen zu lassen. Über die notwendigen politischen Maßnahmen, die seitens der Jewish Agency und der Zionistischen Organisation zu treffen sind, werden sich die Körperschaften schlüssig werden, welche im gegenwärtigen Augenblicke, da diese Zeilen in Druck gehen, in London versammelt sind. Wir veröffentlichen nachstehend das Schreiben, mit dem Lord Paßfield auf den bereits früher veröffentlichten Brief Dr. Weizmanns vom 20. Oktober antwortete, sowie Dr. Weizmanns Erwiderung auf dieses Antwortschreiben. * Paßfield an Weizmann Colonial Office, Downing Street, S. W. 1. 25. Oktober 1930. Sehr geehrter Herr Dr. Weizmann! Ich muß mein Antwortschreiben auf Ihren Brief vom 20. Oktober beginnen mit dem Ausdruck meines aufrichtigsten Bedauerns darüber, daß Sie es nach so vielen Jahren hingebungsvoller harter Arbeit für notwendig erachtet haben, von Ihrem Amt als Präsident der Zionistischen Organisation und der Jewish Agency zurückzutreten. Ich bedauere dies um so mehr, als ich fühle, daß trotz der Aussprachen, die zwischen uns stattgefunden hatten, Ihre Maßnahme nur auf einer unvollkommenen Würdigung der Haltung und der Absichten der Regierung beruhen kann. Bei verschiedenen Gelegenheiten hat die britische Regierung es nicht unterlassen, ihre Bewunderung für das unter Ihren Auspizien geleistete Werk für den Aufbau des Jüdischen Nationalheims auszudrücken, und die Tatsache, daß die Regierung sich verpflichtet gefühlt hat, in dem neuerlich veröffentlichten Weißbuch gewisse gewichtige kritische Bemerkungen zu machen, darf nicht dahin verstanden werden, als ob Ihre in der Vergangenheit geleistete Arbeit im ganzen einem generellen Tadel ausgesetzt werden sollte. Ich halte es auch nicht für sinnentsprechend, wenn die Entscheidungen, die jetzt getroffen worden sind, so gedeutet werden, als ob sie Ihrer Arbeit in der Zukunft sehr ernste Hindernisse in den Weg legten, oder daß es ihre Absicht wäre, das Jüdische Nationalheim in dem gegenwärtigen Stadium seiner Entwicklung zu kristallisieren. Es wird z. B. in dem Weißbuch ausdrücklich ausgeführt, daß die Arbeiten der jüdischen Organisationen ohne Unterbrechung ihren Fortgang nehmen können, während allgemeinere Schritte zur Entwicklung des Landes, an deren Wohltaten Juden und Araber Anteil nehmen können, zu Wirksamkeit gebracht werden. Die britische Regierung hat nicht gehandelt, ohne mit Ihnen im voraus zu beraten. Ihre Vorstellungen, einschließliche derer, die Sie mündlich mir selbst gegenüber gemacht haben, sind von der Regierung pflichtgemäß erwogen worden, und sie haben, soweit sie sich auf die Regierungserklärung bezogen, zu gewissen Änderungen in dem Wortlaut dieses Dokuments Anlaß gegeben. Insoweit Ihre Vorstellungen sich auf den Plan für die Entwicklung des Landes und andere Angelegenheiten beziehen, werden sie einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, obschon ich natürlich nicht die Zusicherung geben kann, daß die britische Regierung sich in der Lage sehen wird, ihnen zu folgen. Es steht Ihnen frei; diesen Brief zu veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen sollten. Ihr sehr ergebener gez. Paßfield. Weizmann an Paßfield London, 29. Oktober 1930. Sehr geehrter Lord Paßfield! Ich schätze die freundlichen Worte, mit denen Sie Ihr Bedauern über meinen Rücktritt zum Ausdruck gebracht haben. Es war für mich ein harter Schlag, mich nach zwölfjähriger Zusammenarbeit mit der britischen Regierung plötzlich in die Lage versetzt zu sehen, in der ich dem jüdischen Volke sagen mußte, daß ich angesichts der neuen im Weißbuch vom 21. Oktober niedergelegten Politik meine Arbeit nicht länger fortsetzen könnte. Ich wünschte, ich könnte mit Ihnen darin übereinstimmen, daß die Formulierung des White Paper Raum läßt für jene „unvollkommene Würdigung der Absichten der britischen Regierung“, die, wie Sie glauben, bei mir vorliegt. Mir scheint, ein solcher Raum ist nicht vorhanden, und ich sehe, daß diese Ansicht von Männern geteilt wird, die in der Zeit von 1917—1922 am meisten mit der Gestaltung der britischen Palästinapolitik zu tun hatten. Erlauben sie mir, an einigen Beispielen manche von den Gründen darzulegen, die mich zu der Behauptung veranlassen, daß das Weißbuch von 1930 mit dem Geiste des Mandats nicht übereinstimmt und in lebenswichtigen Einzelheiten die bisher von der britischen Regierung hinsichtlich des Jüdischen Nationalheims verfolgte Politik in markanter Weise in ihr Gegenteil verkehrt. Ich untersuche zuerst die neue Immigrationspolitik und an zweiter Stelle die neue Bodenpolitik, will aber von Ausführungen über die neue Interpretation des Mandates absehen, da dieses zu einer langwierigen Auseinandersetzung führen würde. Auf Seite 7 des Weißbuches ist ausgesprochen, daß bei Abschätzung der Aufnahmefähigkeit Palästinas zu einem gegebenen Zeitpunkt stets arabische sowohl wie jüdische Arbeitslosigkeit für die Bestimmung der zulässigen Immigrationsrate in Betracht gezogen werden soll. Im Widerspruch mit dem im Weißbuch vom