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Das jüdische Echo · 1930-10-24 · 43 (24.10.1930) · p. Seite 606

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
43 (24.10.1930)
Date
1930-10-24
Page
Seite 606 (sequence 12)
Language
German
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6.06 Pas Jüdische Echo Nr. 43 ten sich klar und ausschließlich auf die gerichtsnotorisch belegten (!) historischen Fälle (Simon von Trient, Thomas von Damaskus) bezogen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Der Vorsitzende brachte aber in der Urteilsbegründung zum Ausdruck, daß das Gericht erheblichen Verdacht gehabt habe, daß die Äußerungen des Angeklagten tatsächlich doch so gefallen seien, wie es die Anklage behaupte. Indizien lägen gegen den Angeklagten vor in einem Artikel aus dem „Stürmer“ vom März 1929 und in einer Postkarte, die der Angeklagte dem Gericht während der Verhandlung überreichte. In dem Artikel des „Stürmer“ wird der Mord von Manau in widerwärtigsten Ausmalungen als Ritualmord geschildert — der Angeklagte mußte sich als der „hauptsächliche“ Autor des Artikels bekennen. Der Freispruch erfolgte also, weil nach der von jenen Kreisen virtuos gehandhabten Methode des Herausredens das Gericht zu der Auffassung kam, daß die Äußerungen nicht so gefallen seien, wie die Anklage behauptete, und daß auch die vorliegenden Indizien ungenügend seien. Beginn des Ritualmordprozesses in Velka Berezna Prag, 20. Oktober. (JTA.) Am Montag, dem 20. Oktober, begann vor dem Bezirksgericht in Velka Berezna der Prozeß gegen den jüdischen Hausierer Moritz Steinberger aus Uzhorod, der beschuldigt wird, zwei Kindern, dem 11jährigen Vasil Kosta und der 8jährigen Helene Bogdan, Verletzungen an den Oberarmen zugefügt zu haben. Die Klage lautet lediglich auf leichte Körperverletzung, aber in dem verlesenen Protokoll der Gendarmerie wird angedeutet, daß die Verletzungen wahrscheinlich zu Ritualzwecken vorgenommen wurden, und daß eine Blutentziehung stattgefunden hat. Die Anklage stützt sich hauptsächlich auf eine Aussage der ungarischen Lehrerin Aranka Szöke aus Nova Simera, wo die Delikte angeblich begangen wurden. Die Lehrerin brachte zur Anzeige, daß die beiden Kinder ihr erzählt hätten, zwei Juden hätten ihnen Blut abgezapft und als Entschädigung 50 Heller gegeben. Die einvernommenen Kinder verwickelten sich in Widersprüche und geben schließlich zu, daß sie sich die Verletzungen selber an einer zerschlagenen Fensterscheibe beigebracht haben. Trotzdem wurde die Klage gegen Steinberger erhoben, der, wie erst einige Monate später festgestellt wurde, zu der von den Kindern angegebenen Zeit in Nova Simera geweilt hat. Bei Beginn der Verhandlung kam zur Sprache, daß die Klage eigentlich von der Seite der Geschädigten, nämlich den Eltern der Kinder, hätte erhoben werden müssen. Als man dann die Mutter der Helene Bogdan, die als erste das Ritualmordgerücht verbreitet hatte und als Privatklägerin in Betracht kam, einvernahm, erklärte sie: „Ich habe nichts gesehen, ich verstehe nicht, was sie von mir wollen!“ Das Gericht beschloß sodann, die Verhandlung zu vertagen, ‘ um festzustellen, ob überhaupt ein Privatkläger vorhanden ist. In der fortschrittlichen Öffentlichkeit und Presse der Tschechoslowakei hat die Art der Untersuchungsführung und Klageerhebung große Empörung hervorgerufen. Ein neues jüdisches Gemeindegesetz in Italien Zwangsverband der Gemeinden unter Staatsaufsicht Rom, 19. Oktober. (JTA.) Der Ministerrat hat den Entwurf zu einer königlichen Verordnung über die Organisation der jüdischen Gemeinden in Italien, sowie die Vereinheitlichung und Modifizierung der auf die Juden Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen angenommen. Manche dieser Gesetze und Verordnungen gehen noch auf die -Zeit vor Gründung des Königreichs Italien zurück und wurden von den Königen von Sardinien, den Erzherzogen von Toscana, dem Kaiser von Österreich und anderen Beherrschern der Gebiete erlassen, die nunmehr zum italienischen Königreich gehören. Die neue Verordnung sieht einen Zwangsverband der jüdischen Gemeinden vor, welcher als einziger berufener Vertreter der jüdischen Interessen gelten wird. Der Verband wird, wie ein Communique des Ministerrats, mitteilt, unter der Kontrolle der Regierung stehen, entsprechend jener „Richtung des modernen öffentlichen Rechts, die alle Tätigkeitsformeln, besonders solche auf kollektiver Grundlage, zwecks entsprechender Überwachung der Staatsautorität unterstellt wissen will“. Dem Bund der Gemeinden wird ein Rabbinerkollegium zur Seite stehen, das jedoch nur beratende Funktionen zu erfüllen haben und nicht einmal eine Disziplinargewalt über die Rabbiner der einzelnen Gemeinden besitzen wird. Der Beschluß der italienischen Regierung, eine einheitliche Organisation der italienischen Juden zu schaffen, geht auf die neue Religionspolitik zurück, welche durch das im Jahre 1929 mit dem Vatikan beschlossene Konkordat inauguriert wurde. Mit dem Entwurf eines jüdischen Gemeindegesetzes war eine sechsgliedrige Spezialkommission betraut worden, in der der Oberrabbiner von Rom Dr. Sacerdoti, der Präsident des jüdischen Gemeindeverbandes Advokat Sereni und der Professor des kanonischen Rechts an der Mailänder Universität Professor Mario Falco als Vertreter der Juden fungierten. Der Dank der italienischen Juden Nach der Annahme des Gesetzentwurfes durch den italienischen Ministerrat hat Rechtsanwalt Sereni folgendes Telegramm an Ministerpräsident Mussolini gesandt: „Durch die Annahme des Gesetzes über die jüdischen Gemeinden hat die nationale Regierung den auf das Judentum Bezug habenden Teil jenes gesetzgeberischen Werkes vollendet, das mit dem Gesetz über die zugelassenen Kulte begonnen wurde. Im Namen der jüdischen Bevölkerung Italiens bittet der Bund der jüdischen Gemeinden Eure Exzellenz, die Versicherung seiner tiefsten Dankbarkeit und den Ausdruck seiner Genugtuung darüber entgegenzunehmen, daß seine Arbeiten künftig unter der Aegide des Staates vor sich gehen werden. Verwendet bei allen Anlässen dieTelegramme1 ' M '' l0. ,.1. D^^^^.....D

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