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Das jüdische Echo · 1930-10-24 · 43 (24.10.1930) · p. Seite 604

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
43 (24.10.1930)
Date
1930-10-24
Page
Seite 604 (sequence 8)
Language
German
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604 Das Jüdische Echo Nr. 43 13. Oktober, in der Leipziger Straße stattfanden, haben Anhaltspunkte dafür ergeben, daß es sich um eine wohlorganisierte, unter bestimmter Führung stehende Aktion handelte. Die Tumultanten haben keineswegs in augenblicklicher und spontaner Erregung gehandelt, sondern nach anscheinend sorgfältig getroffener Verabredung ihre Angriffe gegen seit längerem ausgesuchte Geschäftshäuser gerichtet. Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit der Exzesse für die Staatsordnung und das Wirtschaftsleben hat der Polizeipräsident eine Belohnung von 5000 Mark ausgesetzt. Dieser Betrag ist für Angaben bestimmt, die zur Ermittlung weiterer Täter und ihrer Hintermänner führen. Nationalsozialistische Rundschreiben an Berliner Geschäftsführer Berlin, 20. Oktober. (JTA.) „Vossische Zeitung“ erfährt, daß kurz vor den Tumulten in der Leipziger Straße Sitizungen der nationalsozialistischen Sturmabteilungen stattgefunden haben, in denen die Durchführung der Überfälle im einzelnen besprochen wurde. Der deutlichste Beweis dafür, daß es sich bei den Tätern um nationalsozialistische Trupps und nicht, wie die Rechtspresse zu behaupten sucht, um kommunistische Provokateure gehandelt hat, ist aber die Tatsache, daß an Berliner Geschäftsinhaber vor kurzem Rundschreiben ergangen sind, in denen sie aufgefordert wurden, ihre Konfession der nationalsozialistischen Partei mitzuteilen! Diejenigen, die die Anfragen unbeantwortet lassen würden, würden ohne weiteres als „jüdisch“ angesehen werden. Bei den zwangsgestellten Tumultuanten fand die Polizei außerdem Zettel, auf denen die demolierten Geschäfte verzeichnet waren, unter anderem auch eine Firma, die der nationalsozialistischen Zerstörungswut offenbar nur deshalb zum Opfer gefallen ist, weil sie das Rundschreiben unbeantwortet gelassen hatte. Hitler selbst will es nicht gewesen sein London, 19. Oktober. (JTA.) Der Berliner Berichterstatter der Londoner „Times“ hatte eine Unterredung mit Hitler über die antisemitischen Ausschreitungen vom Montag. Hitler erklärte, er werde jedes Mitglied seiner Partei, das in diese Dinge verwickelt gewesen sei, rücksichtslos ausschließen. Er wolle nichts mit Pogromen zu tun haben. Sein Grundsatz laute: Deutschland den Deutschen, und seine Haltung gegenüber den Juden richte sich lediglich danach, wie sich die Juden zu diesem Grundsatz verhielten. Er hätte nichts gegen die anständigen Juden einzuwenden. Falls sich die Juden aber mit dem Bolschewismus verbänden, was viele unglücklicherweise täten, so müßten sie als Feinde gelten. Die ersten antisemitischen Anträge der Hitler- Partei im neuen Reichstag Berlin, 17. Oktober. (JTA.) Die nationalsozialistische Fraktion im neuen Reichstag hat eine Reihe Gesetzesvorschläge eingebracht, u. a. auch den folgenden Antrag: „Der Reichstag wolle beschließen: Das gesamte Vermögen der Bank- und Börsenfürsten, der seit 1. August 1914 zugezogenen Ostjuden und sonstigen Fremdstämmigen, ihrer Familien und Familienangehörigen, ferner der seit diesem Tage durch Krieg, Revolution, Infiations- oder Deflationsgewinne erworbene Vermögenszuwachs, wird zum Wohle der Allgemeinheit des deutschen Volkes entschädigungslos enteignet. Alle Großbanken einschließlich der sogenannten Reichsbank sind ungesäumt in staatlichen Besitz zu überführen.“ Andere nationalsozialistische Anträge betreffen die Festsetzung eines Höchstzinssatzes von 5 Prozent, wovon mindestens 1 Prozent auf die Tilgung der Schuld zu rechnen ist; (nach spätestens 50 Jahren gilt jedes Darlehen als getilgt), sowie ein Verbot aller Termingeschäfte an der Börse. Diese von der demokratischen Presse nicht ernst genommenen Anträge werden von der Rechtspresse, die bisher die Hitlerbewegung moralisch gestützt hat, scharf kritisiert. „Berliner Tageblatt“ stellt fest, daß in denjenigen Rechtskreisen, die bisher für ein Zusammengehen mit den Nationalsozialisten äußerst eingenommen waren, die Veröffentlichung der Anträge der Hitler-Fraktion ein gruseliges Entsetzen erregt hat. Sogar bei Hugenberg schüttelt man bedauernd den Kopf. Die weit rechts stehende „Berliner Börsenzeitung“ konstatiert im Tone tiefer Enttäuschung, daß die Nationalsozialisten „in der Wahl ihrer Mittel keine Hemmungen kennen“. „Vorwärts“ erfährt, daß die Führer der Nationalsozialisten dem volksparteilichen Abgeordneten und Direktor der Deutschen Bank Ritter von Strauß gegenüber erklärt haben, die Anträge wären nicht so bös gemeint; sie gehörten nun einmal zum Programm, aber man würde sie schon rechtzeitig „versacken“ lassen. Ritualmordmärchen vor einem Badener Gericht Baden, 20. Oktober. (JTA.) In Mosbach in Baden wurde dieser Tage ein eigenartiger Prozeß verhandelt. In Freudenberg hatte in einer nationalsozialistischen Versammlung der Zahnarzt Dr. Otto Hellmuth aus Marktbreit erklärt, am 13. März 1929 sei in Manau bei Hofheim an einem Kinde Karl Keßler ein Ritualmord verübt worden; er habe die Leiche des Kindes selbst untersucht und dabei festgestellt, daß an dem Kinde Schächtschnitte vorgenommen worden seien. Auf Anzem des Landesverbandes Baden des Zentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wurde Anklage wegenVergehens gegen den §166Str.G.B. (Beschimpfung von Religionsgesellschaften, die mit Korporationsrechten ausgestattet sind) erhoben. Über ein Jahr wußte der Beschuldigte, der nationalsozialistischer Abgeordneter im Bayerischen Landtag ist, den Prozeß hinauszuzögern. In der Verhandlung stellte er den Sachverhalt folgendermaßen dar: Er sei zufällig in jene Versammlung gekommen und habe bemerkt, daß Zentrumsleute anwesend seien. Darauf habe er in der Diskussion jenen auseinandergesetzt, daß das Zentrum und die Bayerische Volkspartei keine religiösen Parteien seien, wie sie von sich behaupten, sondern auf Kosten der Religion politische Geschäfte machten. Denn es sei von dem Führer der Bayerischen Volkspartei im Landtage und in gleicher Weise vom bayerischen Kultusminister erklärt worden, daß es Ritualmorde nie gegeben habe. Das stände aber im Widerspruch mit dem, was der Katholik — er selbst bekannte sich als Katholik — zu glauben habe(!). Denn durch die von den in kirchlichen Dingen unfehlbaren Päpsten vorgenommenen Heiligsprechungen von Opfern jüdischer Ritualmorde seien diese unbezweifelbar bewiesen. Den Mord von Manau habe er erwähnt, weil dieser die Ritualmord-Debatte im Bayerischen Landtag hervorgerufen habe. Er habe aber betont, daß dieser Fall ungeklärt sei. Seine Ausführungen über das Schächten von Kindern, über das Weiterverteilen des Bluts an Rabbiner zu religiösen Zwecken hät-

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