Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 42 (17.10.1930)
- Date
- 1930-10-17
- Page
- Seite 591 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9072829-9103085-9241518--11230-9223290- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 42 Das Jüdische Echo 591 Veröffentlichung des Berichtes von Sir John Hope Simpson werde gleichzeitig mit der Regierungserklärung über die zukünftige Palästina-Politik Ende Oktober erfolgen. Im Verlauf der Unterredung mit der Deputation die aus dem Präsidenten der palästinensisch-arabischen Exekutive und der Londoner arabischen Delegation Muza Kazim Pascha, dem Großmufti, dem Bürgermeister von Jerusalem Ragheb Bey Nashashibi, Auni Bey Abdul Hadi, Jameal Husseini, Mr. Alfred Roch und Moghanan Effendi bestand, wurden alle Fragen, welche Gegenstand der Unterhandlungen der Araber mit der Londoner Regierung gebildet hatten, weiters die Frage des Bodenkaufs in Vadi Havarith, schließlich Erziehungs- und Budgetfragen zur Sprache gebracht. Dr. Shiels hat — so heißt es in dem arabischen Communique — erklärt, daß die Regierung diesen Angelegenheiten ihre volle Aufmerksamkeit widmen werde. Einer bei ihm erschienenen Deputation der Jewish Agency und des Waad Leumi, bestehend aus Colonel Kisch, Dr. Maurice B. Hexter, Dr. Werner Senator, Pinchas Ruthenberg, Meier Dizengoff, Dr. Arlosoroff, Rabbi Ostrowski und Josef Meyuchas, gab Dr. Shiels bekannt, daß zwischen der Regierung in London und der Jewish Agency gegenwärtig Besprechungen über Änderung der palästinensischen Verfassung stattfinden. Wie die JTA erfährt, beklagte sich Dr. Shiels gegenüber der jüdischen Abordnung über die von den Juden an den Regierungsmaßnahmen geübte Kritik und deutete an, daß sich die Regierung bereits ein festes Urteil über die wichtigsten Probleme gebildet habe. Die Klagemauerfrage — Kein freiwilliges Kompromiß Jerusalem, 8. Oktober. (JTA.) Dienstag, den 7. Oktober, ist die Frist, welche die internationale Klagemauerkommission des Völkerbundes den Juden und Mohammedanern zur Erreichung eines freiwilligen Kompromisses in der Klagemauerfrage gestellt hat, abgelaufen, ohne daß eine Einigung erzielt worden wäre. Die Entscheidung wird nunmehr durch die Kommission autoritativ gefällt werden. Aus der jüdischen Welt 136 000 Stimmberechtigte zu den Repräsentantenwahlen der Berliner Jüdischen Gemeinde Berlin, 10. Oktober. (JTA.) Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Berlin erledigte in ihrer Sitzung vom 9. Oktober die Einsprüche betreffend die Wahllisten gemäß der Vorlage des Vorstandes, Dabei wurde festgestellt, daß die Wählerliste zu den am 30. November stattfindenden Repräsentantenwahlen rund 136 000 Namen enthält. Eine Verfügung des Preußischen Justizministers gegen Ablehnung von Richtern aus konfessionellen oder Abstammungsgründen Berlin, 13. Oktober. (JTA.) Es ist neuerdings, namentlich in politischen Strafsachen, mehrfach vorgekommen, daß Angeklagte ohne weitere Begründung einzelne Richter, Schöffen und Geschworene lediglich wegen ihrer politischen Parteistellung, ihres Glaubensbekenntnisses oder ihrer Abstammung als. befangen abgelehnt haben. Gelegentlich haben Angeklagte, offenbar in der Absicht, sich auf diese Weise Unterlagen für ein Ablehnungsgesuch zu verschaffen, sogar verlangt, daß die Richter (Schöffen, Geschworene) befragt würden, welcher Partei oder Konfession sie zugehörten oder welcher Abstammung sie seien. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, weist der preußische Justizminister in einer allgemeinen Verfügung vom 6. Oktober d. J. darauf hin, daß ein solches Verlangen jeder Rechtsgrundlage entbehre. Nach § 24, Abs. 3, Satz 2 der Strafprozeßordnung habe der zur Ablehnung Berechtigte nur das Recht, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen zu verlangen. Hierunter seien aber Angaben über die politische Einstellung, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgesellschaft, die Abstammung oder sonstige persönliche Verhältnisse der Richter nicht zu verstehen. Für sich allein vermöge auch die Parteistellung eines Richters, seine Konfession und seine Abstammung, wie das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen habe, die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen. Bei Beurteilung eines Ablehnungsgesuches komme es darauf an, ob der Angeklagte bei verständiger Würdigung der Sachlage Grund zu der Befürchtung habe, der Richter werde in seinem Urteil nicht unvoreingenommen sein. Deshalb bedürfe es zur Begründung einer Ablehnung der Anführung besonderer, aus der Lage des Einzelfalles geschöpfter Mißtrauensgründe, die außerdem glaubhaft zu machen seien. Hinsichtlich der politischen Parteistellung oder der sonstigen persönlichen Verhältnisse des Richters sei vom Standpunkt eines verständigen Angeklagten ein Grund zur Ablehnung nur dann gegeben, wenn besondere Umstände befürchten ließen, daß politische oder sonstige Gegensätzlichkeiten die Unparteilichkeit des Richters gerade ihm gegenüber nachteilig be einflussen könnten. Der Justizminister ersucht die Beamten der Staatsanwaltschaft, diese Gesichtspunkte bei ihren Anträgen und Äußerungen nachdrücklich zur Geltung zu bringen. Ritualmordprozeß in Karpathorußland Prag, 9. Oktober. (JTA.) Am Vorabend des verflossenen Pessachfestes haben in der kleinen Gemeinde Ujszeme, Karpathorußland, zwei christliche Mädchen im Spiele sich gegenseitig verletzt. Jetzt erst wird bekannt, daß in dieser Ängelegenbeim Bezirksgericht in Velka Berezna eine Strafsache gegen den jüdischen Hausierer Moritz Steinberger anhängig ist. Der ruthenische Lehrer Polyak und einige Ortsbewohner sagten aus, daß der Hausierer den Kindern den Arm aufschnitt, ihnen Blut entzog und in eine Flasche füllte. Ein im Orte wohnender Arzt erklärte, daß eine Blutentnahme‘erfolgt sei. In der Öffentlichkeit werden diese Behauptungen nicht ernst genommen; man hält sie für einen Ausfluß antisemitischer Hetze und religiösen Fanatismus. Kabinett Mironescu in Rumänien — Hoffnung auf eine Besserung der Lage der Juden Bukarest, 10. Oktober. (JTA.) Der bisherige Außenminister Rumäniens, Mironescu. der mit der der Bildung des neuen Kabinetts, an Stelle des zurückgetretenen Kabinetts Maniu, betraut wurde, hat dem König eine Ministerliste unterbreitet, die lautet: Ministerpräsident und Minister für Äußeres: Mironescu; Innenminister: Mihalake; Finanzminister: Popovici; Justizminister: Juniam; Landwirtschaftsminister: Madgearu; Verkehrsminister: Manoilescu; Unterrichtsminister: Costatescu; Handels- und Gewerbeminister: Lugoseanu; Arbeitsu. Gesundheitsminister: Jul. Holdovan; Kriegsminister: General Condescu; Minister ohne Portefeuille (für Bessarabien): Haliva.