Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 41 (10.10.1930)
- Date
- 1930-10-10
- Page
- Seite 575 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 41 Das Jüdische Echo 575 zur vermeintlichen Unfallstelle zurück und fand seinen Vater, der kein Lebenszeichen von sich gab, am Fuße des Grates neben einer Wasserlache hegen. Er legte den Körper zurecht und holte Hilfe herbei. Als er mit einer Hilfsmannschaft zurückkam, hatte der Körper Mordechai Halsmanns eine andere Lage. Die Mordkommission hat bei Untersuchung der Leiche festgestellt, daß der Schädel des Toten so schwere Verletzungen aufwies, daß sie unmöglich von einem Absturz, sondern bestimmt von Schlägen mit einem schweren Schlaginstrument herrühren konnten. Die Geldbeträge, die der Ermordete bei sich haben mußte, wurden weder in seinen Kleidern, noch bei Philipp Halsmann vorgefunden. Noch bevor dieser Befund vorlag, wurde Philipp Halsmann als des Mordes verdächtig festgenommen. Obwohl erst eine geraume Weile nach seiner Festnahme der wertlosere Teil des geraubten Geldes in der Nähe des Tatortes unter einem Stein versteckt aufgefunden wurde und man annehmen durfte, daß der reuige wirkliche Mörder dieses Zeichen gab, damit nicht ein Unschuldiger leide, wurde Philipp Halsmann vom Innsbrucker Schwurgericht wegen Vatermordes zu lebenslänglichem Kerker verurteilt, wobei das Gericht in seiner Begründung offen ließ, ob es sich um einen Raubmord, Versicherungsmord oder Rachemord handelte; es fehlte eben jedes stichhaltige Motiv. Schon die Atmosphäre des ersten Schwurgerichtssaales war antisemitisch verseucht. Die Indizienzeugen — Tatzeugen waren ja nicht vorhanden — mokierten sich über das Gehaben der „Juden“ Halsmann, die ständig in Streit miteinander lagen. Später wurde festgestellt, daß von Streitigkeiten zwischen Vater und Sohn gar keine Rede sein konnte. Auch andere Zeugenaussagen wurden durch eine spätere Untersuchung als „voreingenommen“ festgestellt, es konnten auch alle für den Mord angenommen Motive als vollkommen grundlos hingestellt werden. Das einzige etwas schwerwiegendere Indizium war, daß Philipp Halsmann an einen „Unfall“ glaubte, während die Mordkommission zweifelsfrei eine Mordtat feststellen konnte. Dieser Widerspruch konnte später dadurch geklärt werden, daß Philipp Halsmann, der hochgradig kurzsichtig ist, dazu noch eine falsche Brille trug, einer Gesichtstäuschung unterlag, indem der Schrei des von einem Wegelagerer überfallenen Vaters in ihm, der einige hundert Schritte von der Tatstelle entfernt war, die Vorstellung erweckte, daß sein Vater abstürzt. Es stellt sich später heraus, daß der Untersuchungsrichter und die ersten vernommenen Zeugen vom ersten Augenblick an bereit waren, einen „jüdischen“ Vatermord anzunehmen, die Untersuchung schloß jede andere Möglichkeit aus. Philipp Halsmann wurde schweren moralischen Torturen ausgesetzt, man behandelte ihn vom ersten Augenblick an als überführten Vatermörder. Ein Jahr nach dem ersten Urteil hob der Oberste Gerichtshof in Wien das Urteil auf, verwies aber trotz des Protestes der Verteidiger Halsmanns, der vor der antisemitischen Atmosphäre Innsbrucks warnte, den Fall. neuerdings an das Innsbrucker Schwurgericht. Das zweite Schwurgericht aber, in dem eine nicht minder radau-antisemitische Atmosphäre herrschte, die noch von einem antisemitischen Straßenterror unterstützt war, hat sich zu einem völligen Freispruch Halsmanns nicht aufschwingen können, sondern es verurteilte ihn, den „Vatermörder“, zu nur vier Jahren Kerkers, wobei es einen „Affektmord“ annahm, ohne freilich hierfür irgend ein Motiv angeben zu können. Es nahm seine Zuflucht zur gründlich mißverstandenen Freud’schen Psychoanalyse und gebrauchte nebenhin das Wort „Oedypus-Komplex“. Dieses zweite Schuldurteil wurden von niemandem in der Welt verstanden und von allen vorurteilsfreien Menschen getadelt. Die Regierung konnte sich zu einem Schritt zugunsten Halsmanns nicht entschließen. Inzwischen hatten sich die Sympathien aller Aufgeklärten in der Welt Philipp Halsmann zugewendet, der menschliche Vornehmheit und Größe an den Tag legte und seine Mutter und Schwester, die keinen Augenblick an seiner Unschuld zweifelten, sowie seine an den Sieg des Rechtes verzweifelnden Freunde tröstete. Erst vor wenigen Wochen erschienen im Buchhandel die Briefe Halsmanns an seine Freundin (Verlag J. Engelhorns Nachf., Stuttgart), die eine hohe Menschlichkeit und einen starken, reinen Intellekt verraten und auch in Menschen, die mit den Einzelheiten des Falles nicht vertraut sind, das Bewußtsein festigen, daß Philipp Halsmann unmöglich seinen Vater, zu dem er in gutem kindlichen Verhältnis stand, ermorden konnte. Die Familie Halsrnanns hat ihr ganzes kleines Vermögen geopfert, um die Unschuld Philipps erweisen zu können und steht heute vollkommen mittellos da. Ein Ersatz für die unschuldig erlittene Haft und die immensen Kosten des Doppelprozesses wird erst in Betracht kommen, wenn die Unschuld Halsmanns durch ein Gericht ausgesprochen werden wird. Wien, 3. Oktober. (JTA.) Philipp Halsmann, der vom Bundespräsidenten Miklas begnadigt wurde, und am 1. Oktober aus der Strafanstalt Stein entlassen wurde, ist vom Bezirkshauptmann von Krems, dem die Strafanstalt untersteht, aufgefordert worden, binnen 24 Stunden Österreich zu verlassen. Die rohe Behandlung, die dem nach Überzeugung aller unschuldig Leidenden während der Verbüßung seiner Kerkerstrafe und nach der Entlassung aus der Strafanstalt zuteil wurde, hat bei allen gerecht Denkenden tiefe Empörung ausgelöst. W ien, 3. Oktober. (JTA.) Der nach zwei Jahren unschuldig verbüßter Haft aus Österreich ausgewiesene Philipp Halsmann ist nach Preßburg abgereist. Er gedenkt, sich zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in die Tatra zu begeben. Aus der jüdischen Welt Für eine Einheitsliste bei den Wahlen zur Berliner Gemeinderepräsentanz und zur preußischen Landesversammlung Berlin, 3. Oktober. (JTA.) Das Kollegium der Berliner Gemeinderabbiner richtete an den Vorstand der Jüdischen Gemeinde Berlin die Bitte, alle Versuche zu unternehmen, um die für den 30. November d. J. vorgesehenen Gemeindewahlen und auch die Wahlen zum Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden zu vermeiden. Das Kollegium tritt dafür ein, daß in dieser ernsten Zeit die jüdische Gemeinschaft Entschlossenheit und Einigkeit an den Tag legen muß, daß aber ein Wahlkampf diese Einigkeit zerstört und Gespaltenheit und Schwäche den übermächtigen Gegnern dokumentiert. Wir sind der Ansicht, heißt es in der Erklärung des Rabbiner-Kollegiums, daß in dieser Zeit wirtschaftlicher Depression und der besonderen, sich von Tag zu Tag verschärfönden jüdischen Wirtschaftsnot kein jüdisches Geld für die unproduktiven Zwecke eines Wahlkampfes verschwendet werden darf. Wir warnen davor, das Geschick der Berliner Judenheit dem Zufall und dem Ärgernis der Wahlen in dieser Zeit auszuliefern, treten vielmehr dafür ein, daß alles geschieht, um uns das