Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 35 (29.8.1930)
- Date
- 1930-08-29
- Page
- Seite 492 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103085-9238698--11108-9223171- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
492 Das Jüdische Echo Nr. 35 Mandatskommission, die die Konklusion der Shaw- Kommission, daß die Unruhen nicht gegen die britische Regierung sich richteten, beanstandet hat. Wenn Araber gegen die politische Lage in Palästina protestieren, so richtet sich dieser Protest nicht gegen die britische Regierung, sondern gegen das Mandat und die Aktion des Völkerbundes. In der britischen Regierung sehen die Araber nur das Exekutivorgan des Mandates. Bezüglich des Klagemauer-Konfliktes stellt die Regierung fest, sie habe nicht gleich eine Definition des Status quo geben wollen, sondern sie habe zuerst eine Verständigung zwischen beiden Parteien herbeizuführen versucht. Die Ausgleichsversuche zogen sich hin, weil eine der Parteien der Aufforderung, ihre Ansprüche durch formulierte Belege zu stützen, nicht gleich nachgekommen ist. Anderseits war es notwendig geworden, ein juristisches Gutachten einzuholen, was ebenfalls Zeit brauchte. Die britische Regierung erinnert daran, daß die Mandatskommission noch einen Monat vor den Unruhen, nach Anhörung eines Berichtes des High Cominissioner Sir John Chancellor selbst anerkannt hat. daß der High Commissioner alles getan hat, um. einen' Ausgleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Mandatskommission hat die 1929 für richtig befundene Politik 1930 als völlig verfehlt bezeichnet. Auf die Konklusion der Mandatskommission, daß sich die britische Administration von den Ereignissen hat überraschen lassen, erwiderte die britische Regierung, darin .sei nichts abnormales, weil ja die Unruhen nicht vorbereitet waren, wie dies die Mandatskommission annimmt. Die Reduzierung der Militärkräfte wurde auf Empfehlung des High Commissioners vorgenommen, dessen Ortskenntnisse durch die Erfahrung einer glänzenden Militärkarriere unterstützt waren. Die britische Regierung gibt zu, daß die militärischen Kräfte ungenügend waren, sie bestreitet aber, daß die Mandatskommission mehrmals vor einer einschneidenden Reduzierung gewarnt hat. Die einzige diesbezügliche Warnung war im Berichte von 1926 enthalten. Der Mandatskommission war die Zahl der vorhandenen militärischen Kräfte genau bekannt. Wenn sie diese als ungenügend erachtete, warum brachte sie dies nicht einen Monat vor den Unruhen, als sie das Palästinamandat behandelte, zum Ausdruck? Die Mandatskommission behauptet, daß die einheimischen Polizeielemente während der Unruhen, wie vorauszusehen war, versagt hatten. Aber die Mandatskommission kannte doch die Zusammensetzung der Polizei; wenn sie kein Vertrauen zu derselben hatte, warum machte sie die Mandatarmacht nicht rechtzeitig auf die Gefahr aufmerksam? Die britische Regierung kann nicht eine Methode billigen, die Landeseinwohner aus der Polizei ausschließt. Es sprechen politische, administrative und finanzielle Momente gegen eine solche Methode. Die Regierung hat die Hoffnung nicht aufgegeben, daß diese Methode auch in Palästina gute Resultate zeitigen wird. Die Mandatskommission, heißt es in der Erwiderung der englischen Regierung weiter, erhebt gewisse Beschuldigungen wegen Nichterfüllung wichtiger Punkte des Mandates und scheint damit die weitgehendsten jüdischen Thesen über die Bedeutung des Mandates sich zu eigen gemacht zu haben. Demgegenüber ist festzustellen, daß der Mandatarmacht nicht die Aufgabe auferlegt wurde, das Jüdische Nationalheim zu errichten. Diese Aufgabe fällt eigentlich den Juden, geführt von der Jewish Agency, zu. Die Mandatskommission behauptet, daß eine Vergrößerung der allgemeinen Produktion, des Wohlstandes der Bevölkerung, die Feindschaft der Araber gegen die jüdischen Einwanderer beseitigt hätten. Die Kommission geht dabei von der unrichtigen These-aus, daß die Geldmittel der Palästinaregierung unbeschränkte seien. Die britische Regierung bringe in den ihr anvertrauten Ländern das Prinzip zur Geltung, daß die Länder so rasch als möglich ohne Unterstützung seitens des britischen Staatsschatzes auszukommen haben. Es ist dies eine gesunde Politik, die die ökonomische Kraft des Landes erhöht. Ungeachtet dessen hat die britische Regierung in Palästina nicht geringe Ausgaben gemacht. Seit 1921 hat die britische Regierung in Palästina mehr als neun Millionen Pfund, natürlich einschließlich der Kosten des Territoriumsschutzes, verausgabt. Ferner garantierte die britische Regierung eine Anleihe des Landes Palästina in der Höhe von viereinhalb Millionen Pfund. Auf Grund dieser ihrer Bemerkungen kommt die britische Regierung zu dem Schlüsse, daß sie ihre Verpflichtung hinsichtlich der Entwicklung des Landes erfüllt hat. Die Mandatskommission hat die bereits geleistete Arbeit zur Entwicklung und Verbesserung der Lage in Palästina unerwähnt gelassen. Bisher hat die Mandatskommission niemals eine Unzufriedenheit mit dem erzielten Fortschritt bekundet. Die Bemerkungen der britischen Regierung schließen mit der Ankündigung, daß die britische Regierung den letzten Teil des Berichtes der Mandatskommission hinsichtlich der zukünftigen Politik einer neuen Prüfung unterziehen wird. Den Bemerkungen der britischen Regierung ist ein ausführlicher Anhang beigefügt, in welchem auf Grund der Berichte Sir Herbert Samuels über die Jahre 1920 bis 1925, wie auch spätere Jahresberichte, die Leistungen der Regierung auf den Gebieten der Landwirtschaft, des Verkehrs, der Hygiene, der Bodengesetzgebung usw. aufgezählt werden. Zum Schluß betont die britische Regierung, daß bezüglich der Staats- und Brachländereien ein Mißverständnis besteht, die Vermutung, die Regierung besitze ausgedehnte Staatsländereien, sei eine absolut unrichtige. Die Fläche des anbaufähigen Bodens ist sehr beschränkt. Die einzige große Bodenfläche im Beisan wurde bereits unter die Araber verteilt. Die Kandidatenliste der Staatspartei Zu diesem der „Jüdischen Rundschau“ entnommenen Artikel unserer letzten Nummer sendet uns Herr Dr. Ludwig Freund folgende Zuschrift, der wir gerne Raum gewähren. Die Red. In der Nr. 34 vom 22. August des „Jüdischen Echos“ findet sich auf Seite 475 ein Artikel, überschrieben „Die Kandidatenliste der Staatspartei“. Zu diesem Artikel möchte ich mir erlauben einiges zu bemerken. Zu dieser Bemerkung fühle ich mich um so mehr gedrängt, als der besagte Artikel unmittelbar an meine Ausführungen in der gleichen Nummer Ihres Blates folgt. Der Arikel steht in einem gewissen Widerspruch zu meinen Darlegungen zum Problem der Deutschen Staatspartei. Der Artikelschreiber ist der Ansicht, daß die Deutsche Staatspartei im Hinblick auf die Haltung der Führer, die aus dem Lager de's Jungdeutschen Ordens stammen, das Vertrauen der deutschen Juden vorläufig nicht genießen könne. Diese Ausführungen waren schon zur Zeit der Veröffentlichung durch . die Ereignisse überholt.