Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 35 (29.8.1930)
- Date
- 1930-08-29
- Page
- Seite 491 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 35 Das Jüdische Echo 491 und nimmt Kenntnis von der Erhöhung der Militärkräfte. Diese Maßnahmen scheinen Garantie hierfür zu bieten, daß die Ordnung nicht mehr ernstlich wtrd gestört werden können. Die Kommission zählt die Maßnahmen auf, über deren Durchführung die Mandatarmacht sie in Kenntnis setzte, z. B. Reorganisation der Polizei, Verbesserung des Nachrichtendienstes, Schutz der jüdischen Kolonien, Entsendung der Klagemauer-Kommission, Bevollmächtigung Simpsons und kommt dann auf die Suspendierung der Einwanderer-Zertifikate zu sprechen, die eine entgegengesetzte Reaktion hervorgerufen hat. Ohne zum Wesen der Suspendierung Stellung nehmen zu wollen, nimmt die Kommission von der Erklärung des britischen Vertreters Kenntnis, daß die Maßnahme eine nur zeitweilige sei. Diese Deklaration scheint dazu angetan zu sein! die in den jüdischen Kreisen entstandene Besorgnis hinsichtlich der Absicht der Mandatarmacht, das Mandat integral durchzuführen, die jüdische Einwanderung zu fördern, und das Jüdische Nationalheim mandatsgemäß zu errichten, einigermaßen zu beschwichtigen. Im dritten Teil des Berichtes der Mandatskommission wird die zukünftige Politik der Mandatskommission behandelt. Die Kommission erinnert an verschiedentliche Erklärungen der britischen Regierung, die den Willen bekunden, sämtliche Bestimmungen des Mandats gewissenhaft durchzuführen. Aus diesen Erklärungen sind zwei Prinzipien abzuleiten: Erstens, das Mandat zugunsten beider Elemente des Landes in gleicher Weise zu erfüllen; zweitens, daß zwischen diesen beiden Verpflichtungen kein Widerspruch besteht. Die Kommission will nicht die Endziele des Mandats mit den unmittelbaren Verpflichtungen der Gegenwart verwechseln. Endziele sind: Errichtung des Jüdischen Nationalheims und Schaffung von Selbstverwaltungsorganen. In dem Mandat ist ein Datum für die Verwirklichung dieser Endziele nicht fixiert. Gegenwärtige Pflichten der Mandatarmacht sind dagegen die Schaffung solcher Verhältnisse, die die Errichtung des Nationalheims und der Selbstverwaltungsorgane sichern. Bei diesen beiden Verpflichtungen besteht keine Priorität bezüglich der Wichtigkeit und der Durchführung. Die gegen die Mandatarmacht erhobenen Vorwürfe, daß sie das Nationalheim nicht errichtet und Selbstverwaltungsorgane nicht geschaffen hat, sind unberechtigt, da es sich hier um Endziele des Mandates, nicht aber um unmittelbare Verpflichtungen handelt. Die Mandatskommission ist mit der Erklärung des britischen Vertreters einverstanden, daß das Palästina-Mandat dynamischer, nicht statischer Natur ist. Die Durchführung des Mandats stellt eine schwierige Aufgabe dar, die aber nicht unüberwindlich ist . Durch exzessive Ungeduld werden die Palästina-Einwohner das Funktionieren des Mandatssystems, dessen internationale Grundlage sich ihrer Kritik entziehen, erschweren. Die Palästina-Einwohner sollten die Vorzüge des Systems anerkennen, umso eher, als sie niemals politische Freiheit besaßen, ja nicht einmal Garantien für individuelle Freiheit genossen. Das Palästina- Mandat bereitet in Palästina die Gründung einer Kollektivität vor, die nach dem Beispiele anderer Nationen organisiert sein wird, die in der Heterogenität ihrer Bevölkerung eine Quelle ihrer Vitalität fanden und in den Religionsunterschieden den Geist der Toleranz lernten. Scharfe Erwiderung der britischen Regierung Genf, 25. August. (JTA.) Gleichzeitig mit dem Bericht der Mandatskommission wurden auch die Bemerkungen der britischen Regierung zu diesem Bericht heute der Presse zur Veröffentlichung übergeben. In den Bemerkungen wird hervorgehoben, daß die Mandatskommission in dem zweiten und in dem dritten Teile ihres Berichtes die Maßnahmen und den Standpunkt der britischen Regierung im allgemeinen billigt. Dagegen enthält der erste Teil eine ernste Kritik der Mandatsverwaltung. Die schwerwiegendste Kritik äußert sich in der Behauptung der Mandatskommission, daß die Inaktivität der britischen Regierung insbesondere auf dem landwirtschaftlichen und Unterrichtsgebiete eine der Hauptursachen der Konflikte sei, die zu den Unruhen geführt haben. Diese Kritik ist umso erstaunlicher, als die Konklusionen der früheren Sessionen der Mandatskommission solche Beschuldigungen nicht voraussehen ließen. Die britische Regierung sieht zwischen der Behauptung der Kommission, die Quelle der arabischen Unzufriedenheit sei die Gegnerschaft zur herrschenden politischen Ordnung im Lande, und der gleichzeitigen Behauptung, die Mandatsregierung könnte durch aktive Förderung der sozialen und ökonomischen Lage der Araber den Antagonismus zwischen Juden und Arabern abschwächen, einen Widerspruch. Die letztere Behauptung verkennt die große Bedeutung, die die arabischen Führer gerade dem politischen Aspekt des Palästinaproblems beimessen. Die arabischen Führer stellten von jeher mit dem Mandat unvereinbare Forderungen und lehnten sämtliche ihnen gemachten Vorschläge, mit den Juden in Selbstverwaltungsorganen, die mit dem Mandat übereinstimmen, zusammenzuarbeiten, ab. Die Mandatskommission gab sich nicht genügend Rechenschaft ab über die Schwierigkeiten der Mandatarmacht angesichts dieser arabischen Haltung. Die Mandatskommission präzisierte die gegenwärtigen Aufgaben der Mandatarmacht, zählte die Bedingungen des Jüdischen Nationalheims und die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen auf, vergaß aber den dritten Teil des Art. 2 des Palästinamandates: „Wahrung der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Palästina-Einwohner ohne Unterschied der Rasse und der Religion“. Diese Bestimmung, ein Zentrum des Problems, erschwert die Aufgabe der Mandatarmacht. Die Mandatskommission ignorierte oder stellte in Frage gewisse Konklusionen im Shaw-Bericht hinsichtlich der Ursachen der Unruhen und der Verantwortlichkeit für dieselben, obwohl diese Konklusionen auf gründlicher Zeugeneinvernahme beruhen. Die Haltung der Mandatskommission diesen Konklusionen gegenüber ist umso erstaunlicher, als sich die Kommission auf das Memorandum der Jewish Agency stützt, das die britische Regierung nicht beantworten konnte, weil es zu spät eingereicht worden war, sowie auch andere Quellen heranzieht. Die Kommission untersucht nicht die von Juden und Arabern gegeneinander erhobenen Beschuldigungen, sondern ihr erscheint die Mandatarmacht allein als Objekt einer Kritik. Die Kommission mißt einseitigen und unberechtigten Kritiken gegen das Verhalten der Regierung mehr Bedeutung bei, als den reiflich überlegten Schlüssen der Shaw-Kommission, deren Feststellungen auf einer kontradiktatorischen Untersuchung basieren. Die britische Regierung kritisiert nicht minder scharf die Schlußfolgerungen der Mandatskommission, daß die Unruhen nicht als spontan und vorbedachtlos beurteilt werden können. Die britische Regierung hat sich diesbezüglich den Standpunkt der Shaw-Kommission zu eigen gemacht. Die Regierung polemisiert auch gegen den Standpunkt der