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Das jüdische Echo · 1930-08-29 · 35 (29.8.1930) · p. Seite 490

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
35 (29.8.1930)
Date
1930-08-29
Page
Seite 490 (sequence 9)
Language
German
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490 Das Jüdische Echo Nr. 35 die Verantwortlichkeit der Juden und Araber festzustellen, die Mandatskommission aber sieht ihre Aufgabe darin, lediglich die Haltung der Mandatarmacht, die allein dem Völkerbunde verantwortlich ist, zu untersuchen. Sie kommt diesbezüglich zu folgenden Konklusionen: Die im September 1929 erlassene polizeiliche Reglementierung des Status quo an der Klagemauer hätte schon früher erlassen werden sollen. Die Palästinaregierung hat sich durch die Ereignisse überraschen lassen, es fehlte ihr jede Voraussicht, sie verfügte nicht über einen guten Nachrichtendienst. Die Ereignisse fanden das Land ziemlich entwaffnet. Die Mandatskommission hatte schon 1926 vor einer scharfen Reduzierung der Militärstreitkräfte gewarnt. Die Polizei bestand aus einer arabischen Mehrheit, einem kleinen Teil Juden und einer britischen Sektion. Die einheimischen Polizeielemente versagten, einige beteiligten sich sogar an den Unruhen. Die Kommission kann nicht den Standpunkt akzeptieren, daß auch bei dem Vorhandensein größerer Militärkräfte die Unruhen nicht hätten verhindert werden können. Der Mangel an britischem Militär und britischer Polizei war die Hauptursache für die Ausbreitung der Unruhen. Der Bericht der Mandatskommission prüft dann die gesamte britische Politik in Palästina. Im Mandat ist die Errichtung eines jüdischen Nationalheims sowie die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen vorgesehen. Die Mandatarmacht befriedigte bis heute weder die ungeduldigen Anhänger des Jüdischen Nationalheims, noch die arabischen Extremisten. Die ersteren werfen der Mandatsregierung vor, sie habe die Einwanderung mehr behindert als gefördert und die Entwicklung einer geschlossenen jüdischen Siedlung gemäß Artikel 6 des Mandates nicht ermutigt. Die Araber hingegen behaupten, die jüdische Einwanderung sei zu groß, und man verweigere ihnen Selbstverwaltung gemäß ad. 2 des Mandates. In diesen Problemen ist der Palästinakonflikt enthalten. Das Problem der jüdischen Einwanderung ist sozial-ökonomischer Natur, das Problem der Selbstverwaltung politischer Natur. Die Mandatskommission will zu diesen Problemen nur in einem allgemeinen Rahmen Stellung nehmen. Der Mandatarmacht ist es bis heute nicht gelungen, das Mandat integral durchzuführen. Die Kommission billigt den Wunsch der britischen Regierung, die jüdische Einwanderung der Aufnahmefähigkeit des Landes anzupassen, erhebt aber gleichzeitig die Frage, ob die Verpflichtung, die jüdische Siedlung zu fördern, nicht auch die Verpflichtung mit enthält, durch eine aktivere Politik die Aufnahmefähigkeit des Landes für eine steigende jüdische Einwanderung zu erhöhen. Das Jüdische Nationalheim, soweit es bis heute realisiert ist, ist faktisch allein das Werk der jüdischen Organisationen. Es scheint, daß das Mandat den Juden ganz andere Perspektiven eröffnet hat. Ihre Vorwürfe, die britische Administration hätte ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, gewinnen jetzt besondere Kraft, nachdem die Palästinaregierung nicht in der Lage war, den Juden Schutz ihres Lebens und Sicherheit ihres Eigentums zu gewähren. Diese teilweise Inaktivität der Regierung gegenüber dem Zionismus — ein Vorgang ohne Präzedenz —■ hat nicht nur den Juden geschadet. Eine breitströmende Einwanderung ohne aktive Intervention seitens der öffentlichen Gewalten mußte in einem Lande wie Palästina andere Bevölkerungsteile stören. Angesichts einer gut organisierten jüdischen Masse, der große Kapitalien zur Verfügung stehen, kann man verstehen, daß der unorganisierten und der Finanzmittel entbehrenden arabischen Masse Besorgnisse hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Zukunft entstehen konnten. Man sollte eben dem arabischen Element einen Schutz der Interessen in der Form einer Agrarpolitik gewähren, dier die Vergrößerung des anbaufähigen Bodens, Schaffung von Agrarkrediten, Aufbau eines Kooperativwesens zum Ziele hat. Diese Politik sollte vervollständigt werden durch Instruierung der Fellachen in der Handhabung moderner landwirtschaftlicher Methoden. Die Furcht der Araber wegen des Übergehens von Boden an Juden wäre weniger in Erscheinung getreten, wenn gleichzeitig die Fläche des brauchbaren Bodens vergrößert worden wäre. Durch solche Aktionen hätte auch das Jüdische Nationalheim gefördert werden können. Die Mandatarmacht könnte versuchen, nach dieser Richtung hin beide Elemente des Landes ökonomisch miteinander eng zu verbinden, eine Gemeinsamkeit ökonomischer Interessen ist das beste Mittel zur Entwicklung eines Solidaritätsgefühls. Gegenwärtig sind alle Institutionen, wie sie die Mandatsregierung für beide Elemente hätte schaffen sollen, allein von Juden und natürlich auch nur zugunsten der jüdischen Bevölkerung geschaffen. Um einen Separatismus der beiden Bevölkerungsteile gegeneinander zu verhindern, sollte die Regierung für industrielle, landwirtschaftliche und kommerzielle Zusammenarbeit sorgen, womöglich sollte auch eine gemeinschaftliche Fachausbildung der Jugend vonstatten gehen. Die Araber, heißt es in dem Bericht weiter, werfen der Regierung Mangel an Einsetzung von Selbstverwaltungsorganen vor. Die Regierung antwortet, sie habe den Arabern diesbezüglich verschiedene Vorschläge gemacht, die aber abgelehnt wurden. Sie sei bereit, eine Arab Agency anzuerkennen. Die Forderung nach Selbstverwaltung ist sicherlich der Ausdruck eines schätzenswerten Gefühls und teilweise durch den Völkerbundspakt und das Mandat berechtigt. Wenn aber mit dieser Forderung ein Sieg des Widerstandes gegen den Völkerbund verfolgt wird, dann kann die Mandatskommission eine solche Forderung nicht unterstützen. Bevölkerungselementen, die gegen das Mandat revoltieren — sei es, daß sie das Mandat im Prinzip ablehnen oder nur die ihnen günstigen Bestimmungen des Mandats akzeptieren —, muß die Mandatarmacht eine feste und entschlossene Haltung zeigen. Mit ihnen verhandeln, solange sie das Rechtsfundament ablehnen, heißt ihre Autorität unnötigerweise steigern und unter ihren Anhängern gefährliche Hoffnungen wecken, sowie schließlich unter ihren Gegnern Besorgnisse hervorrufen. Die Kommission hofft, daß die Mandatarmacht in Zukunft mehr als in der Vergangenheit ein Programm konstruktiver Arbeit in Palästina verwirklichen wird. Dies wird den Fellachen ermöglichen, die materiellen Vorteile, die das zioninistische Werk dem Lande Palästina bringt, richtig einzuschätzen. Die Mandatskommission glaubt, daß eine aktivere Politik und ein entschlossenerer einmütiger Wille aller britischen Vertreter in Palästina, die Mandatsbestimmung in ihrer Gesamtheit durchzuführen, den herrschenden Antagonismus unterdrückt hätten: mindestens hätten sie ihn abgeschwächt. Jede Unklarheit und jedes Zögern der Regierung unterstützen die extremen Elemente in beiden Lagern. Im zweiten Teil des Berichtes nimmt die Mandatskommission zu den Konklusionen der Regierung hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zur Verhütung einer Wiederkehr der Augustereignisse

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