Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 33 (15.8.1930)
- Date
- 1930-08-15
- Page
- Seite 460 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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460 Das Jüdische Echo Nr. 33 Grundlagen deutscher Kultur bestehen ja heute die größten Meinungsverschiedenheiten. Die deutschen Juden werden sich also ernstlich zu überlegen haben, ob sie die Auffassung Mahrauns billigen oder sich wenigstens mit ihr zufrieden geben, d. h. aber auch, ob sie Mitglieder der Staatspartei sein und bleiben können. Eines muß dabei von vornherein mit aller Entschiedenheit betont werden: Was Herr Mahraun unter dem ,.Antigermanismus gewisser jüdischer Kreise“ versteht, hat er unterlassen klarzumachen, ebenso hat er es unterlassen, diese ,.gewissen jüdischen Kreise“ näher zu bezeichnen. Es ist nötig, daß darüber auch nicht der geringste Zweifel bestehen bleibt; man wird Herrn Mahraun veranlassen müssen, sich über diese Dinge ganz unmißverständlich zu äußern und sich, bis eine solche Äußerung erfolgt ist, zweckmäßig seine endgültige-Stellungnahme zur Deutschen Staatspartei Vorbehalten. Auch in manchen anderen Punkten wird es Herrn Mahraun nicht erspart werden können, falls die Staatspartei Wert auf jüdische Stimmen und jüdische Unterstützung legt, sich noch klarer zu äußern. Er stellt dem „staatsbürgerlichen Dienst“ des jungdeutschen Ordens an Staat und Volk, in dem er nur eine einzige Gemeinschaft mit den deutschen Staatsbürgern kennt, welche seinen Ideen vom sozialen und nationalen Volksstaat vorbehaltlos zustimmen, irgend etwas anderes gegenüber, das nicht näher definiert ist, das aber jedenfalls den Jungdeutschen Orden als Vereinigung zu einer völkischen Gemeinschaftsbildung auf arischer Grundlage veranlaßt. Wenn dies die „völkische Gesinnung“ ist. so wirft sich doch die Frage von selbst auf, ob denn nicht auch der „staatsbürgerliche Dienst an Staat und Volk“ aus! dieser „völkischen Gesinnung“ heraus geboren und von ihr bestimmt wird und ob man nicht deshalb früher oder späer auch auf diesem Gebiet die Zusammenarbeit und die Anerkennung ihrer Gleichberechtigung mit Juden abzulehnen geneigt sein wird? Es bleibt wohl nichts anders übrig, als die feinen, allzu feinen und doch nicht klaren Unterscheidungen aufzugeben — der Wahlkampf ist ja auch nicht die geeignete Zeit zur Entwicklung einer neuen psychologisch und logisch fundierten Ideologie — und sich an Tatsachen zu halten. Aus diesen aber ergibt sich jedenfalls, daß Mahraun mit seiner Gruppe etwas versucht, getrieben eher vielleicht von politischem Instinkt als in klarer Bewußtheit, was bisher beispiellos ist, was aber, wenn es gelingt, unserer Meinung nach geeignet wäre, die Judenfrage neu zu beleuchten und das Zusammenleben der Juden mit den Völkern friedlicher und reibungsloser zu gestalten. Er verbindet — die folgende Erörterung gründet sich auf die Annahme seines guten und ehrlichen Willens und ist im gegenwärtigen Stadium der Ereignisse freilich mit einem gewissen Vorbehalt aufzunehnjen — eine volle und wohl auch vorbehaltlose Anerkennung der jüdischen Gleichberechtigung im Staate, des jüdischen Staaasbürgertums mit einer ebenso vorbehaltlosen Scheidung von Juden auf gesellschaftlichem und vielleicht auch kulturellem Gebiet. Da man 'Freundschaft bekanntlich nicht erzwingen kann und da die Juden, soferne sie Juden bleiben wollen, ihrerseits nicht darauf verzichten können und dürfen, eine jüdische Gesellschaft zu biden, so könnte dies tatsächlich ein Weg zur Herbeiführung friedlicher Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden sein, daß er heute beschritten wird, eine Fortentwicklung auf politischem Gebiet und der Anfang zur Überwindung der bisherigen, irrigen Emanzipationsideen auch von christlicher Seite. Man vergesse doch nicht, daß bisher, was Jakob Klatzkin in seinen „Problemen des modernen Judentums“ (vor kurzer Zeit in dritter ergänzter Auflage im Verlag Lambert Schneider-Berlin erschienen) aufs klarste nachgewiesen hat. die Emanzipation den Juden nur unter bestimmten Voraussetzungen zugebillgt worden ist, nämlich, wie er es ausdrückt, als Vorschuß auf die vorweggenommene restlose Assimilation. Das ging so weit, wie wiederum Klatzkin zeigt, daß wir Juden in vielen Fällen genötigt waren oder genötigt gewesen wären, gegen diejenigen aufzutreten, die sich als unsere’ Freunde bezeichneten und es ging so weit, daß nicht nur unsere antisemitischen Ankläger sondern auch unsere liberalen Anwälte die Vernichtung unserer jüdischen Existenz wünschten und von ihrem Standpunkt aus auch wünschen mußten. Die Gleichberechtigung galt ihnen geradezu als das Mittel zur Vernichtung und zu diesem Zwecke wurde sie gewährt. Zum erstenmal scheint uns nun eine deutsche politische Gruppe diese Gleichberechtigung zuzugestehen, ohne die Bedingung unserer Auflösung daran zu knüpfen. Diese prinzipiell neuartige Stellungnahme den Juden gegenüber verliert auch dann ihre Bedeutsamkeit nicht, wenn man den Arierparagraphen aus äußeren und inneren Gründen keineswegs als berechtigt anerkennen kann — wie es wohl bei jedem Juden der Fall sein wird — zum mindesten nicht, so weit er als Ausfluß irgendeiner wissenschaftlichen oder pseudowissenschaftlichen Überzeugung von Dasein und Wert menschlicher Rassen zu gelten wünscht. Auch er verliert ja seinen aggressiven Charakter bereits durch die Anerkennung der Juden als auf politischem Gebiete Gleichberechtigter und ist also nicht mehr Ausdruck einer Minderbewertung jüdischer Art. Er wird zum Ausdruck des Gefühls der Andersartigkeit — eines Gefühls, das man nicht wegdisputieren kann und soll und das immer bei Nichtjuden auftreten wird, wo Juden in nennenswerter Anzahl existieren. Solange man anerkennt, daß auch die Juden ein Recht haben, im Staate zu leben, und an seiner Gestaltung aktiv mitzuwirken, brauchen wir Juden uns an der Existenz von Gemeinschaften in der Art des Jungdeutschen Ordens nicht zu stoßen. Die Haltung Mahrauns scheint, ihm selbst vielleicht noch unbewußt, entstanden aus der richtigen Erkenntnis, daß der Staat etwas anderes ist als die Volksgemeinschaft, auch dort, wo er im wesentlichen eine einzige Nation umfaßt, daß nämlich in ihm alle einen Platz finden müssen, die freiwillig oder zwangsläufig die Pflichten übernommen haben, die er seinen Angehörigen auferlegt. Diese Erkenntnis ist es, d;e allein die Existenz jüdischer Gemeinschaften und die freie Betätigung auf jüdischem Gebiet garantiert — die gesellschaftlichen und kulturellen Fragen sind demgegenüber, so wichtig sie immer sein mögen, doch nur zweiten Ranges und auch ihre Lösung wird um so leichter, je mehr Ehrlichkeit und Offenheit in den Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden herrschen. Die Offenheit, die man in den Mahraunschen Auslassungen findet, mag vielen peinlich, sein und Verstimmung erregen, sie muß es nicht. Sie muß es schon deshalb nicht, weil man sich doch auch darüber klar sein muß, — die letzten Jahre haben es deutlich genug gezeigt; es sei hier nur an die Haltung der bayerischen Sozialdemorkratie in der Schächtfrage, an den Fall Bern Meyer in Berlin, an manche Vorgänge in der kommunistischen Partei und auch manche Erscheinung in der demokrati-