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Das jüdische Echo · 1930-07-18 · 29 (18.7.1930) · p. Seite 411

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
29 (18.7.1930)
Date
1930-07-18
Page
Seite 411 (sequence 16)
Language
German
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' Nr. 29 Das Jüdische Echo 411 meyer die Verdienste des Entschlafenen für die Gemeinde hervor und dankte dem edlen Menschen mit bewegten. Worten. Rabbiner Dr. Ehrentreu entwarf ein Bild vom Wesen und den Leistungen des Verstorbenen; im Namen der vielen Vereine würdigte Justizrat Oppenheimer den biis in die letzten Tage seines segensreichen Lebens unermüdlichen Helfer. Eine große Schar Trauernder folgte der Bahre, um Jakob Hirschinger das letzte Geleit zu geben. K. S. Gemeindenu. Vereins-icho Vorstandssitzung der Israelitischen Kultusgemeinde München vom 3. Juli 1930 Tagesordnung: Wohlfahrtswesen (Persönliches). Wir erhalten vom Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde folgende Mitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung: Die von dem Vorstandsmitglied Kommerzienrat Dr. Wassermann an der Geschäfföbehandlung des Wohlfahrtsamtes in der gemeinschaftlichen Sitzung der gemeindlichen Kollegien und des Sozialen Ausschusses vom 23. Juli 1930 geübte Kritik veranlaßte den Berichterstatter für das Wohlfahrtswesen, Justizrat Dr. E. Straus, mit Brief vom 1. Juli 1930 dem Vorstand mitzuteilen, daß er nicht mehr in der Lage sei, die Verantwortung für die Geschäftsführung des Wohlfahrtsamtes zu tragen, und daß er eine Stellungnahme des Gesamtvorstandes für notwendig erachte. Zur Behandlung der Angelegenheit wurde die Vorstandssitzung vom 3. Juli bestimmt, in welcher vom Vorstand, Oberstlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, JR. Dr. Oestreich, JR. Dr. Strauls, Sanitätsrat Dr. Baron, Hermann Rosenthaler. Frau Stark und Kommerzienrat Dr. Wassermann, ferner Rabbiner Dr. Baerwald und die Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Dr. Wilmersdörfer, JR. Dr. Feuchtwanger und Walter Weiß anwesend waren. Zu Beginn der Sitzung bedauerte der Vorsitzende die Art der an der Leitung und der Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes geübten Kritik. Kommerzienrat Dr. Wassermann gab daraufhin eine Erklärung ab, daß seine Kritik eine rein persönliche gewesen und ohne Bindung oder Festlegung der liberalen Fraktion, auch nicht in deren Namen oder Auftrag erfolgt sei. Mit seinen Ausführungen habe er nicht die den erstatteten Berichten zugrunde liegende Arbeit des Wohlfahrtsamtes treffen wollen. Er erachte die Institution des Wohlfahrtsamtes, wie wohl alle Mitglieder beider Kollegien, als eine notwendige Einrichtung der Gemeinde, welche durch eine Bemängelung des Abrechnungsverfahrens des Amtes weder beeinträchtigt werde, noch habe beeinträchtigt werden sollen. Er müsse deshalb die in der Presse erschienene Unterstellung, als ob er oder gar die liberale Fraktion an eine Beseitigung des Wohlfahrtsamtes dächten, als unwahr und jeder tatsächlichen Unterlage entbehrend bezeichnen. Er stehe nicht an, dem Vorsitzenden des Wohlfahrtsamtes hinsichtlich seiner sachlichen Führung der Geschäfte sein vollkommenes Vertrauen auszusprechen. In der daran anschließenden Besprechung wurde der Leitung und Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes von den verschiedensten Seiten — Oberstlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, JR. Dr. Oestreich, Sanitätsrat Dr. Baron (stellvertretender Vorsitzender der liberalen Fraktion), JR. Dr. Feuchtwanger, als Vertreter der Orthodoxie, Frau Recha Stark, Rabbiner Dr. Baerwald — das volle Vertrauen ausgesprochen. Sanitätsrat Dr. Baron erklärte insbesondere: 1. KR. Dr. Wassermann habe bei der Sitzung der gemeindlichen Kollegien unter Zuziehung des Sozialen Ausschusses vom 23. Juni 1930 nicht namens und im Auftrag der liberalen Fraktion gesprochen, sondern lediglich seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht. 2. Die liberale Fraktion wünsche grundsätzlich die Fortführung der Wohlfahrtspflege und weise es mit Entschiedenheit zurück, wenn ihr unterstellt, werde, daß sie das gemeindliche Wohlfahrtswesen grundsätzlich einschränken oder gar beseitigen wolle. Dr. Neumeyer stellte hiermit den Antrag zu beschließen: „Der Vorstand spricht der Leitung und Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes das uneingeschränkte Vertrauen aus.“ Der Antrag wurde bei Stimmenthaltung des JR. Dr. Straus einstimmig angenommen. Dr. Neumeyer stellte mit Befriedigung fest, daß die Angelegenheit heute allseitig in loyalster Weise behandelt worden sei. Darauf wurde die Sitzung geschlossen. * Der im vorstehenden wiedergegebene Beschluß des Vorstands schafft erfreulicherweise Klarheit über die mit der Tätigkeit des Wohlfahrtsamts zusammenhängenden Fragen, die wir nach der gemeinsamen Sitzung der gemeindlichen Körperschaften mit dem Sozialen Ausschuß vom 23. Juni in unserem Artikel: „Kampf um das Wohlfahrtsamt“ („Jüdisches Echo“ Nr. 26) zu behandeln gezwungen waren. Die Möglichkeit für eine gedeihliche Weiterarbeit des Wohlfahrtsamts scheint nunmehr wieder gegeben, nachdem kein Zweifel mehr darüber besteht, daß Herr Dr. Wassermann in jener Sitzung wirklich nur im eigenen Namen gesprochen hat. Die Interpretation, die Herr Dr. Wassermann nachträglich seinen kritischen Äußerungen gibt, dürfte, was das Protokoll der Sitzung ausweisen muß, eine sehr gekünstelte sein — davon soll jetzt jedoch nicht weiter die Rede sein, da er sich sogar zu einer ausdrücklichen Ehrenerklärung für Herrn Justizrat Dr. Straus herbeigelassen hat. In eigener Sache allerdings müssen wir uns gegen die von ihm abgegebene Erklärung wehren. Herr Dr. Wassermann bezeichnet unseren Kommentar zu seinen Ausführungen als „Unterstellung“. Da wir nicht im Herzen Dr. Wassermanns lesen können, müssen wir uns an seine Worte und Taten halten. Und diese schlossen eigentlich jede andere als die von uns gegebene Auslegung aus. Auch die Erklärung der liberalen Fraktion enthält eine Zurückweisung von angeblichen „Unterstellungen“. In unserem Artikel war nur von ^„Vermutungen“, von anscheinenden „Absichten“ der liberalen Fraktion die Rede — diese Vermutungen aber, daran müssen wir auch heute festhalten, waren in dem Augenblick, in dem sie geäußert wurden, nur zu gerechtfertigt, und es war nötig sie auszusprechen. Wenn die liberale Fraktion die Entstehung solcher Vermutungen — zu denen, wie gesagt, die Reden Dr. Wassermanns allen Anlaß boten — unmöglich machen wollte, so hätte sie nur die Erklärung, zu der sie sich jetzt im Gemeindevorstand entschloß, in jener Sitzung abzugeben brauchen. Eine solche Erklärung war nötig und sie wurde erwartet; sie wurde damals nicht gegeben — darf sich die liberale Fraktion beklagen, wenn man aus ihrem Verhalten Schlüsse zog?

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