Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 29 (18.7.1930)
- Date
- 1930-07-18
- Page
- Seite 407 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 29 Das Jüdische Echo 407 Justiz und nationalsozialistische Terrorakte Berlin, 14. Juli. (JTA.) Die merkwürdige Behandlung nationalsozialistischer Exzesse durch deutsche Gerichte hat die sozialdemokratische preußische Landtagsfraktion zu folgender Großen Anfrage an die Staatsregierung veranlaßt: „Während sich die blutigen Ausschreitungen der Nationalsozialisten gegen Andersdenkende von Tag zu Tag mehren, behandelt die Rechtsprechung auch bei schwerwiegenden Folgen die Exzesse immer noch als Bagatellen. Hierdurch entsteht in der Bevölkerung das Gefühl, daß gegen Überfälle und Mißhandlungen durch Nationalsozialisten ein wirksamer strafrechtlicher Schutz vom Staate nicht gewährt werde. Dieses Gefühl wird bestärkt durch die Beobachtung, daß nationalsozialistische Angeklagte im Gerichtssaal ein außerordentlich dreistes und provozierendes Wesen zur Schau tragen dürfen, ohne daß dies von den sonst sehr strengen Gerichtsvorsitzenden gerügt wird. Als Einzelbeispiele aus jüngster Zeit führen wir an: In der Berufungsverhandlung des Schweidnitzer Prozesses führten die angeklagten Nationalsozialisten förmliche Tumultszenen auf; sie verließen einmal auf Aufforderung ihres Verteidigers Frank geschlossen den Verhandlungssaal. Der Vertreter der Nebenkläger wurde von ihnen und den nationalsozialistischen Zeugen in jeder erdenklichen Weise als Jude beschimpft und verhöhnt. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor von Loefen, war stets bereit, derartige Ausschreitungen zu überhören; er mußte in den schwersten Fällen erst durch Anträge des Staatsanwalts zur Verhängung von Ordnungsstrafen förmlich gezwungen werden, die auch bei den ärgsten Tumulten auffällig niedrig ausfielen. Das Verhalten des Vorsitzenden ist um so auffälliger, als bereits die ungerügten Ordnungswidrigkeiten der Verhandlung erster Instanz Gegenstand lebhaftester öffentlicher Kritik gewesen waren. Der nachsichtigen Verhandlungsführung entspricht durchaus das Urteil, das die Absicht des Landfriedensbruchs bei den Angeklagten verneint, obwohl aus sieben Orten der nationalsozialistische Sturm eigens zur Sprengung der Reichsbannerversammlung zusammengezogen war. Die einseitige Einstellung des Gerichts kommt in der Urteilsbegründung klar zum Ausdruck, in der dem nationalsozialistischen Führer Hitler ein Loblied gesungen, seine „anständige und ehrliche Weise“ gerühmt wird, obwohl Hitlers Erklärung von der „Gewaltlosigkeit“ der Nationalsozialisten zu den offenkundigen Tatsachen, die sich allerorten ereignen, in schreiendem Widerspruch steht. In einem zweiten Fall hat die Strafkammer Köslin als Berufungsinstanz Nationalsozialisten freigesprochen, die im Februar 1930 als geschlossene Sturmabteilung vor Läden und Wohnungen jüdischer Bürger gezogen und dort nach einem Trommelwirbel im Takt „Juda verrecke“ gerufen hatten. Die vom Amtsgericht Belgard gegen die Täter verhängte sehr niedrige Geldstrafe von je 50 RM. hat die Strafkammer aufgehoben, da nach der Begründung des Vorsitzenden, Landgerichtsrat Blackstady, in dem Rufe „Juda verrecke“ weder eine Aufreizung zu Gewalttätigkeiten, noch eine Beleidigung einzelner Juden gesehen werden könne. Derselbe Vorsitzende duldete es, daß die Angeklagten im Gerichtssaal den Faschistengruß machten. In einem dritten Fall hat die Strafkammer in Essen als Berufungsinstanz die von der ersten Instanz gegen die Nationalsozialisten Dorny und Heinrich van Hall wegen schwerer Mißhandlung jüdischer Bürger verhängte Strafe von je zehn Monaten Gefängnis in unvertständlicher Milde auf je drei Monate herabgesetzt. Das Strafmaß der ersten Instanz war durchaus berechtigt, da beide Angeklagte einschlägig und außerdem wegen gemeiner Verbrechen vielfach vorbestraft sind: Dorny achtmal, van Hall fünfmal. Wir fragen an: Ist das Staatsministerium bereit, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel dafür einzusetzen, daß nationalsozialistische Gewaltakte vor Gericht angemessene Sühne finden? Ist es ferner bereit, zu verhindern, daß das System der Einschüchterung auf die Gerichtssäle selber übergreift? Ist das Staatsministerium bereit, zu diesem Zweck die nötigen Anweisungen zu geben, damit der Zustand aufhört, daß sich nationalsozialistische Angeklagte, Zeugen usw. im Gerichtssaal als die eigentlichen Herren aufspielen, während die Würde des Gerichtes dauernd verletzt wird?' Antijüdische Note bei den Ausschreitungen im Rheinland Berlin, 13. Juli. (JTA.) Die befreiten Gebiete im Rheinland sind sofort nach dem Abzug der feindlichen Besatzung Schauplatz von Ausschreitungen meist rechtsradikaler Kreise gegen Separatisten und angebliche Separatisten geworden. Der „Jüdischen Rundschau“ wird mitgeteilt, daß sich unter den Geschädigten viele jüdische Firmen befinden, obwohl sich die Juden nach übereinstimmender Ansicht aller Kreise im besetzten Gebiete, wie es nur selbstverständlich ist, außerordentlich loyal und taktvoll verhalten haben. Nach der Räumung veranstalteten alle jüdischen Gemeinden im besetzten Gebiete besondere Feiern, in denen die Juden ihrer Freude über die Beendigung der Besetzung Ausdruck gaben. Trotzdem befinden sich — wie der „J. R.“ weiter mitgeteilt wird — unter den vom „Volkszorn“ der Rechtsradikalen „Bestraften“ viele jüdische Familien. Die „J. R.“ schließt: „Es ist nun einmal so, daß sich jede Unruhe, einerlei wo der Ausgangspunkt für sie lag, fast automatisch gegen Juden richtet. Es muß festgestellt werden, daß in der rheinländischen Presse die Empörung darüber groß ist, daß die Rechtsradikalen ihre gegenwärtige Aktion immer stärker ins antisemitische Fahrwasser drängen, denn während der Besatzungszeit haben sich gerade die Juden ängstlich davor gehütet, irgendwelche Beziehungen zur Besatzungsarmee zu unterhalten.“ Schluß der Makkabiade in Antwerpen Antwerpen, 8. Juli. (JTA.) Die Tagung des Makkabi-V^eltverbandes in Antwerpen gestaltete sich zu einer grandiosen Demonstration der jüdischen Jugend für den Zionismus. Die Zahl der teilnehmenden aktiven Sportler, Turner, Sportlerinnen und Turnerinnen betrug 1060. Nach der imposant verlaufenen Fröffnungsitzung berichtete Zisling aus Tel-Awiw über den Aufschwung des Makkabi in Palästina und überbrachte dem Kongreß die Grüße des Jischuw. Hierauf erstattete Friedenthal ein Referat über „Chaluziuth und Makkabi-Weltverband“. Er ging ausführlich auf die aufblühende Hachscharahbewegung im Makkabi und auf die Maßnahmen, die zur Berufsumschichtung notwendig sind, ein. Es folgten Berichte der Vertreter der einzelnen Länder. Aus all diesen Berichten war der beispiellose Aufschwung der Makkabibewegung unter der jüdischen Jugend und ihre Zionisierung