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Das jüdische Echo · 1930-07-04 · 27 (4.7.1930) · p. Seite 377

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
27 (4.7.1930)
Date
1930-07-04
Page
Seite 377 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 27 Das Jüdische Echo 377 er Unterstützung der bestehenden und Einrichtung von neuen jüdischen Schulen. Auf Antrag von Rabbiner Dr. B a m - berger (Kissingen) unterbrach die Tagung ihre Verhandlungen als Zeichen des Protestes gegen das Schächtverbot für eine Minute und erhob sich von den Plätzen. Nach Erledigung verschiedener zum Etat vorliegender Anträge wurde dieser einstimmig en bloc angenommen und der Umlagensatz auf drei Prozent wie in den vergangenen Jahren festgesetzt. Gesetzgebungsarbeit Der nun zur Verhandlung gelangende Antrag Dr. Bambergers auf Verfassungsänderung, durch den die Ausnahmebestimmungen über das Wahlrecht für Nichtreichsangehörige gestrichen werden sollten, wurde an den Verfassungsausschuß verwiesen, da die Liberalen erklärten, er müsse gleichzeitig mit anderen notwendig gewordenen Anträgen auf Verfassungänderung behandelt und vorher im Ausschuß durchberaten werden. Ein Antrag auf Einrichtung von Disziplinargerichten wurde angenommen, ein Antrag auf Ermöglichung der Hinausschiebung der Ruhestandsversetzung von Beamten wegen bevorstehender reichsrechtlicher Regelung von der Tagungsordnung abgesetzt; ein Antrag auf volle Anrechnung der außerhalb Bayerns verbrachten Dienstzeit bei der Festsetzung der Beamtengehälter an den Rat verwiesen. Angenommen wurde ein Antrag, wonach mit Genehmigung des Rats eine Lösung des Dienstverhältnisses von Beamten durch die Gemeinde erfolgen kann, wenn die Gemeinden auch bei Berücksichtigung der Zuschüsse des Verbands finanziell nicht mehr in der Lage sind, die Mittel für die Besoldung des Beamten aufzübringen und diesem eine andere geeignete, gleichbesoldete Anstellung sowie Wohnung nachgewiesen wird. Eine Reihe von kleineren Änderungen formeller Bedeutung wurde ebenfalls angenommen. In der Sitzung vom Montag vormittag, die zum Teil Rabbiner Dr. Wohlgemuth leitete, wurden die Vorlagen des Rats in bezug auf Regelung des Vorbeterdienstes an den hohen Feiertagen in zuschußbedürftigen Gemeinden und auf die Abhaltung des Gottesdienstes in lehrerlosen Gemeinden angenommen. Darnach können jetzt in beamtenlosen Gemeinden Gemeindemitglieder zum Vorbeten herangezogen und vom Verband besoldet werden. Ferner wurde ein Ausschuß eingesetzt, der mit der Vorbereitung eines .Stellenplans für Beamte beauftragt ist, eine Änderung der Besoldungsordnung für nicht vollbeschäftigte Beamte vorgenommen und die Regelung der Bezüge der Schächtbeamten bis nach dem 1. Oktober vertagt. Die Rabbinatsbezirksordnung Die Grundgedanken der Rabbinatsbezirksordnung, die den wichtigsten Verhandlungsgegenstand der Tagung darstellte und über die Herr Justizrat Dr. Hommel referierte, sind unseren Lesern bereits bekannt: in einer langwierigen und mühevollen Einzelberatung, die mehrmals die Einlegung von Verhandlungspausen zu Sonderbeschlußfassungen des Rats und der Fraktionen notwendig machte, schien sich eine Lösung der schwierigen Frage des Frauenwahlrechts anzubahnen. Obwohl die Orthodoxen wiederholt die Erklärung abgaben, daß diese Frage für sie religiöser Natur, daher durch Mehrheitsbeschluß nicht zu entscheiden sei und daß sie aus diesem Grunde an der Beratung nicht teilnehmen könnten, bemühte man sich, eine Fassung des betreffenden Paragraphen zu finden, die all ihren berechtigten Wünschen gerecht würde. Man muß sagen, daß dies voll und ganz gelungen ist. Darnach sollte der Bezirksrabbiner von der Bezirksversammlung in geheimer Wahl mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden (also indirekt) und es sollte die Bezirksversammlung durch einfachen Mehrheitsbeschluß in der Lage sein das Frauenwahlrecht auszuschließen oder ohne Wahlverfahren den Rabbiner zu berufen. In der Einzelabstimmung wurde diese Fassung angenommen; eine Auszählung der Stimmen erwies sich infolge der Abstinenz der Orthodoxen unmöglich. Schwierigkeiten ergaben sich noch bei den Bestimmungen über Gemeinde-(Stadt-)rabbinate, hinsichtlich deren die Vorlage des Rats manche Änderungen erfuhr. In der Schlußabstimmung über den Gesamtentwurf wurde dieser mit 20 Stimmen gegen 19 überraschenderweise abgelehnt; neben den Orthodoxen hatte auch ein Teil der Volkspartei dagegen votiert, obwohl im Laufe der Verhandlungen Justizrat Dr. Elias Straus sich für die Ermöglichung des Frauenwahlrechts eingesetzt hatte. Das Ergebnis Es kann nicht geleugnet werden, daß diese Tagung deprimierend geendet hat; nicht nur, weil eine Zufallsabstimmung (ein Teil der liberalen Partei hatte offenbar, des schließlichen Erfolges sicher, die Sitzung vorzeitig verlassen; von der Volkspartei waren mehrere Mitglieder verhindert, an der Tagung teilzunehmen) das Ergebnis langer und mühevoller Vorverhandlungen zunichte gemacht hat, sondern weil es nicht gelungen ist, eine Einigung auch tatsächlich herbeizuführen, nachdem die Differenzen in Wirklichkeit bereits durch ein ausgezeichnetes und in jeder Richtung befriedigendes Kompromiß bereits ausgeglichen waren. Die starre Haltung der Konservativen muß dabei um so mehr verwundern, als sie ja seit Bestehen des Verbands sich mit dem Frauenwahlrecht abgefunden haben und ihre Mitarbeit seines Bestehens wegen nie versagt hatten; daran hat sie auch nicht gehindert, daß die Tagung Frauen zu ihren Mitgliedern zählt. Mit Recht wies Justizrat Dr. Straus ferner darauf hin, daß Rabbiner Dr. Ehrentreu s. A., gewiß eine rabbinische Autorität, niemals gegen die Verhältnisse in München protestiert habe, wo doch auch das Frauenwahlrecht in Geltung sei. Bedauerlich bleibt, daß die jüdische Volkspartei in dieser Frage auseinandergefallen ist: sie wird wohl nicht umhin können, ihre Stellungnahme zu vereinheitlichen und bei einer Wiederaufnahme der Rabbinatsbezirksordnung auf einer kommenden Tagung für deren Annahme einzutreten. Denn wenn diese Rabbinatsbezirksordnung eine Notwendigkeit ist — und sie ist es in erster Linie für die orthodoxen Landbezirke —, dann wird sie bald kommen müssen; fast möchte man befürchten, daß sie ihfolge des orthodoxen Widerstandes erst in einem Zeitpunkt angenommen wird, in dem sie nichts mehr nützen kann. Die Auflösung der Landgemeinden schreitet ja zusehends fort; zu ihrer Festigung, zur Sicherung der Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse wäre die Rabbinatsbezirksordnung ja ein Beitrag gewesen. Und ist nicht die Erhaltung der Landgemeinden wichtiger, als die Aufrechterhaltung eines bestrittenen und sogar in anderen wichtigeren Fällen bereits aufgegebenen orthodoxen Dogmas — noch dazu, wo dessen Durchsetzung den Orthodoxen in Praxi außerordentlich leicht gemacht wäre? Sind in dieser Richtung also Ergebnisse nicht

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