Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 18 (2.5.1930)
- Date
- 1930-05-02
- Page
- Seite 253 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 18 Das Jüdische Echo 253 kunft und erhielt zur Antwort, daß das Kolonialministerium weder in der Lage ist, das Gerücht zu bestätigen, noch es abzuleugnen. „Daily Herald“, das offizielle Organ der regierenden britischen Arbeiterpartei, teilte mit, daß das Gerücht über den bevorstehenden Rücktritt Sir John Chancellors von autoritativer Seite als jeder Grundlage entbehrend bezeichnet wird. Verhandlungen mit der Agudas Jisroel über deren Eintritt in die Jewish Agency Warschau, 28. April. (.ITA.) Die Zeitung „Der Jude“, Organ der polnischen Agudas Jisroel teilt mit, daß der Vorsitzende des Administrative Committee der Jewish Agency einevKommission zur Führung der Verhandlungen mit der Leitung der Weltorganisation Agudas Jisroel über den Eintritt der Agudah in die Jewish Agency ernannt hat. Mitglieder der Kommission sind laut dieser Quelle der Führer des Misrachi in Polen und Vorsitzender der Warschauer Jüdischen Gemeinde, Seimdeputierter Farbstein, der Präsident des deutschen Rabbinerverbandes, Dr. Leo Baeck, das Mitglied der Exekutive der Jewish Agency, Dr. Morris B. Hexter, der Vorsitzende des Aktions-Komitees der Zionistischen Weltorganisation, Leo Motzkin, und das Mitglied der Exekutive der Jewish Agency, Lazarus Barth. Wie „Der .Lude“ zu wissen glaubt, ist es zwischen dieser Kommission und der Leitung der Agudas Jisroel noch zu keiner Verständigung gekommen. Aus der jüdischen Welt Vom Preußischen Landesverband Berlin, 27. April. (JTA.) Nachdem vor kurzem der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Herr Direktor Kareski (Volkspartei), sich wegen Arbeitsüberlastung genötigt gesehen hat, aus dem Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden auszuscheiden, hat nunmehr, wie die JTA erfährt, aus den gleichen Gründen das Mitglied der liberalen Partei, Herr Rechtsanwalt Dr. Breslauer, sein Amt als stellvertretendes Ratsmitglied niedergelegt. Da die Legislaturperiode des Landesverbandes noch bis fast zum Ende des Jahres 1930 läuft, werden voraussichtlich beide Posten von der Berliner Jüdischen Gemeinde, deren Vertreter die ausscheidenden Ratsmitglieder waren, noch einmal neu besetzt werden. Die nächste Sitzung des Rates wird voraussichtlich am 29. Mai stattfinden. Schächtverbotsantrag der Nationalsozialisten im Thüringer Landtag Erfurt, 28. April. (JTA.) Die Fraktion der Nationalsozialisten im Thüringer Landtage hat, wie das „Wochenblatt für den Synagogenbezirk Erfurt“ erfährt, im Landtage einen Gesetzentwurf über die Regelung des Schlachtens von Tieren eingebracht, laut welchem angeordnet werden soll, daß die Schlachttiere vor Beginn der Blutentziehung betäubt werden müssen. Die Annahme eines solchen Antrages käme einem Verbot des jüdischen rituellen Schächtens gleich. Ein ähnlicher Antrag lag dem Thüringer Landtag bereits vor einigen Jahren vor* er ist aber damals abgelehnt worden. Zwei Synagogen und etwa 50 jüdische Wohnhäuser in Przeworsk durch Feuer vernichtet Lemberg, 28. April. (JTA.) In dem hauptsächlich von Juden bewohnten Städtchen Przeworsk hat eine Feuersbrunst zwei Synagogen und etwa 50 von jüdischen Familien bewohnte Häuser vernichtet. 80 jüdische Familien sind obdachlos, die meisten von ihnen haben ihre letzte Habe verloren. Die Wohnungseinrichtungen und die Waren in den Kaufläden waren nicht versichert. Die Feuerwehren der benachbarten Städte Przemysl, Jaroslaw und Rzeszow beteiligten sich an der Löschaktion. Unter Beteiligung der Behörden wurde ein Nothilfskomitee gegründet. Schächtfrage in Südafrika Johannisburg, 23. April. (JTA.) Die letzte Sitzung; des südafrikanischen Jewish Board of Deputies befaßte sich mit der Frage des Schächtschutzes. Der Board wählte eine Abordnung, die im Namen der Juden Südafrikas mit dem parlamentarischen Komitee für Ausarbeitung eines humanen Schlachthausgesetzes in Verbindung treten und es über die jüdische Schächtung informieren soll. Es wurde auch ein Memorandum über das Schächten ausgearbeitet. Die Abordnung setzt sich aus dem Oberrabbiner der Föderation der Synagogen des Witwaterrand, Prof. Dr. J. L. Landau, Rev. A. P. Bender,. Rabbiner M. Ch. Mirwish und dem Vorsitzenden des Kapstadt-Komitees des Jewish Board of Deputies King’s Council, Morris Alexander, zusammen. — 1929 hat der Magistrat Kapstadt eine Vorschrift für humane Schlachtung erlassen und nach Besprechung mit dem von der jüdischen Gemeinde gebildeten Schächtschutzkomitee verfügt, daß die Schächtung durch Juden oder Moslemiten der Vorschrift nicht unterliegt. General Smuts über die Notwendigkeit militärischer Sicherung Palästinas J o h a n n i s b u r g, 25. April. (JTA.) Der frühere Premier-General Smuts, der Mitglied des britischen Kriegskabinetts war, das die Balfour-Deklaration erließ, hielt auf einem zionistischen Bankett eine Rede, in der er ausführte, er sei überzeugt, daß die britische Regierung in Zukunft bei Situationen wie im August 1929 mit fester Hand zupacken werde. Generali Smuts unterstrich die strategische Bedeutung Palästinas für das britische Reich und führte aus, die Verteidigung des Suez-Kanals, der großen Schlagader des British Empire, geschehe nicht längs des Kanals, sondern in Palästina; und wenn die britische Regierung den Kanal sichern will, muß sie sorgfältig Streitkräfte in Palästina verteilen, damit sich Unruhen wie im August nicht wiederholen. Der Senat der Vereinigten Staaten für eine weitere Einschränkung der osteuropäischen Einwanderung Washington, 23. April (JTA.) Der Senat des Kongresses der Vereinigten Staaten hat soeben mit 39 gegen 34 Stimmen einen Zusatzantrag zur Einwanderungsbill angenommen, demgemäß die seit 1. Juli 1929 geltende Länderquote reduziert wird in der Weise, daß die allgemeine Zahl von 150 000 Einwanderern jährlich auf 120 000 herabgesetzt wird, wobei die Einwanderung auf der Basis der Volkszählung von 1890 zu geschehen hat und der Prozentsatz der Einwanderer aus jedem einzelnen Lande von 2 auf 1,5 Prozent dieses Zensus zu reduzieren ist. Einen Vorteil aus dieser neuen Ordnung würden die skandinavischen Länder und Deutschland ziehen, deren Zensus im Jahre 1890 ein hohen war, während bei Annahme dieses Zusatzantrages die Einwanderung aus den osteuropäischen Ländern stark reduziert werden würde, da 1890 der Zensus aus diesen Ländern, aus denen die Einwanderung nach Amerika erst