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Das jüdische Echo · 1930-04-25 · 17 (25.4.1930) · p. Seite 241

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
17 (25.4.1930)
Date
1930-04-25
Page
Seite 241 (sequence 12)
Language
German
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Nr. 17 241 Das Jüdische Echo renz neu hervorging, setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen neun wiedergewählt und drei neugev;ählt wurden. Vernon Hartshorn wird an Stelle Lord Paßfields Kolonialminister London, 21. April. (JTA.) Der parlamentarische Korrespondent des „Daily Herald“, des Organs der jetzt regierenden Arbeiterpartei, erfährt, daß ungefähr in der ersten Maiwoche ein Wechsel im Staatssekretariat für die Kolonien eintreten wird, und zwar in der Weise daß Herr Vernon Hartshorn anstelle von Lord Paßfield (früher Sidney Webb) die Leitung des Ministeriums für die Dominions und für die Kolonien übernehmen wird. Möglich sei aber auch eine Teilung des Staatssekretariats in der Weise, daß ein besonderes Staatssekretariat für die Kolonien und eines für die Dominions eingerichtet werde. — Hartshorn gehört der Indienkommission an, die in der ersten Maiwoche ihren Bericht erstatten wird. Ruhige Pessachtage in Rußland — Die Synagogen überfüllt Moskau, 16. April. (JTA.) Die ersten zwei Pessachfesttage sind überall in Rußland ruhig verlaufen. Zusammenstöße zwischen religiösen Juden und Atheisten, die in den letzten Jahren eine Regel waren, sind in diesem Jahre nirgends zu verzeichnen gewesen. Die Sederabende wurden überall traditionell gefeiert, die Synagogen und Betstuben waren von Andächtigen überfüllt. Entsprechend der Anordnung der Sowjetregierung, keine antireligiösen Demonstrationen zu veranstalten, übten auch die jüdischen Kommunisten Zurückhaltung und beschränkten ihre antireligiöse Kampagne darauf, kleine Antipessachversammlungen abzuhalten. In den jüdischen staatlichen Schulen wurde den Kindern, die erschienen waren, Unterricht erteilt. Es fiel auf, daß die Zeitung „Emeß“ zum ersten Male seit ihrem Bestehen in der Pessachzeit ohne einen Antipessachartikel erschienen ist. In Minsk, Kiew, Odessa und in den kleineren Städten Sowjetrußlands hat sogar ein großer Teil der jüdischen Arbeiterschaft das Pessachfest traditionell gefeiert. Ruhiger Verlauf des Nebi-Musa-Festes in Palästina Jerusalem, 21. April. (JTA.) Am 20. April hatte das zehntägige moslemitische religiöse Fest Nebi Musa sein Ende genommen. Die Besorgnisse, mit denen man dem Verlauf des Festes in- Palästina entgegengesehen hat, haben sich als ungerechtfertigt erwiesen; das Nebi-Musa-Fest, während dessen Verlauf im Orient auch in normalen Zeiten die Stimmungen gespannte sind, ist in Palästina ruhig verlaufen. Die letzten Pilger aus den verschiedenen Teilen des Landes haben in voller Ordnung Jerusalem verlassen, um in ihre Heime zurückzukehren. Am Freitag noch herrschte in Jerusalem eine gewisse gespannte Stimmung, da Gerüchte verbreitet waren, daß die in der Omar-Moschee versammelten Moslems sich mit der Absicht tragen, in einer Protestdemonstration gegen die gegen 25 Araber im Zusammenhang mit den Unruhen im August 1929 ausgesprochenen Todesurteile durch die Straßen Jerusalems zu ziehen. Es kam aber zu einer solchen Kundgebung nicht. Mehrere einflußreiche Araber wandten sich entschieden gegen eine solche Demonstration, die sie als unerwünscht und nutzlos bezeichneten. Für die Demonstration setzten sich hauptsächlich die Pilger aus Nablus ein, die als sie überstimmt wurden, sich zu einem isolierten Demonstrationszug sammelten. Die Polizei aber verbot jede Ansammlung größerer Gruppen in den Straßen und verhinderte auf diese Weise auch die Bildung eines Zuges der Nablus-Pilger. Schließlich hat auch diese Pilgergruppe in Ruhe Jerusalem verlassen. Für das Nebi-Musa-Fest hatte die Palästinaregierung eine Reihe Ausnahmeverordnungen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung erlassen. In den letzten Festtagen, am Freitag, Samstag und Sonntag, waren die Verkehrsstraßen in Jerusalem, sowie manche Verkehrswege im Lande von Posten mit Maschinengewehren besetzt. Abänderung des palästinensischen Einwanderungsgesetzes Jerusalem, 21. April. (JTA.) „Official Gazette“ veröffentlicht eine Anzahl wichtiger Abänderungen zum palästinensischen Einwanderungsgesetz, deren Zweck es ist, die bestehenden Verfügungen zu straffen. Gemäß dem neuen Gesetz werden nur folgende Kategorien zur Einwanderung zugelassen werden: 1. Personen mit eigenem Kapital von nicht weniger als 1000 Pfund, die für einen Beruf qualifiziert sind oder sich mit Handel oder Landwirtschaft zu befassen gedenken. Wo es sich um einen Landwirtschaftler handelt, kann dieses Kapital in Boden, Inventar oder in Geldvorschüssen bestehen, die von einer seitens der Regierung anerkannten Agentur zur Unterstützung von Bodensiedlung präsentiert werden. Im Falle eines Industriellen kann dieses Kapital in Maschinen oder Geldvorschüssen bestehen, die von einer seitens der Regierung anerkannten industriellen Agentur nachgewiesen werden. Ferner kommen für die Einwanderung beruflich tätige Personen in Betracht, die nicht weniger als 500 Pfund besitzen und von denen der Einwanderungsbeamte überzeugt ist, daß in Palästina Angehörige ihres Berufes benötigt werden. Ferner ausgelernte Handwerker im Besitze von nicht weniger als 250 Pfund, vorausgesetzt, daß die wirtschaftliche Kapazität des Landes ihre Einwanderung zuläßt. Schließlich Personen, die ausschließlich ihres Verdienstes über ein sicheres Einkommen von vier Pfund monatlich verfügen. 2. Personen, deren Unterhalt gesichert erscheint, einschließlich in öffentlichen Institutionen erzogener Waisenkinder, religiöser Funktionäre und Studenten, deren Unterhalt gesichert ist. 3. Personen, die eine definitive Aussicht auf Beschäftigung in Palästina haben. 4. Angehörige ständiger Palästinaeinwohner oder zu den obigen Kategorien gehöriger Einwanderer, Ein Palästinaeinwohner^ der nicht Palästinabürger ist, muß sich, wenn er Palästina zeitweilig verlassen will, vor seiner Abreise .ein Rückreisevisum verschaffen, dessen Ausfolgung dem völligen Ermessen des High Commissioner überlassen bleibt. Jeder Einwanderer muß im Besitze eines gültigen Passes oder eines anderen Dokumentes, das seine Nationalität und Identität bescheinigt, sein, sowie ferner im Besitze eines britischen Konsularvisums oder eines vom Haupteinwanderungsbeamten gewährten Zertifikates, oder aber er muß die Erlaubnis haben, den Inhaber eines solchen Passes oder Einwanderungszertifikates, mit dem er verwandt und von dem er abhängig ist, zu begleiten. Ein jüdisches junges Mädchen stirbt an den Folgen des Hungerstreiks Jerusalem, 21. April. (JTA.) Das 18jährige jüdische Mädchen, Hanna Milstein, die wegen kommunistischer Betätigung seit mehreren Monaten im

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