Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 16 (18.4.1930)
- Date
- 1930-04-18
- Page
- Seite 225 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103085-9229990--10785-9222860- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 16 Das Jüdische Echo 225 deutschen Hotelbesitzer-Vereins über die Gründe für die Abwanderung des zahlungsfähigen Publikums von der Ostsee diskutiert. Einer der führenden Herren des Vereins führte unter Beifall der Zuhörer aus, es sind zwei Gründe, die die Besucher von der Ostsee verscheuchen: erstens die Rassenfrage und zweitens die Flaggenfrage. Uns Hotelbesitzern ist das jüdische zahlungsfähige Publikum ebenso angenehm wie das christliche, und wir haben die Pflicht, unter unseren Gästen alle etwa auf religiösen Gegensätzen beruhenden Reibungen im Keime zu ersticken. Der Redakteur des „Westdeutschen Beobachters“ abermals wegen Beschimpfung der jüdischen Religion durch Verbreitung von Ritualmordlegenden verurteilt Köln, 8. April. (JTA.) Am 26. Juli 1929 wurde der nationalsozialistische Abgeordnete Dr. Ley vom erweiterten Schöffengericht an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu einer Geldstrafe von 1000 RM. wegen Beschimpfung der jüdischen Religion verurteilt. Er hatte in einem Aufsatz, der im Westdeutschen Beobachter veröffentlicht wurde, aus Anlaß des in Gladbeck vorgekommenen Mordes an dem Primaner Daube die Behauptung aufgestellt, Daube sei von Juden geschächtet worden. Der Westdeutsche Beobachter veröffentlichte am 13. Oktober abermals einen Aufsatz, in dem die alten Behauptungen, der Talmud schreibe den Juden das Schächten von Christen vor, .aufs neue erhoben wurden. Diese nationalsozialistische Dialektik führte jetzt den verantwortlichen Redakteur Joseph Grohe vor das Erweiterte Schöffengericht, der sich wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft zu verantworten hatte. Der Staatsanwalt beantragte an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einem Monat eine Geldstrafe von 1000 RM.; das Gericht setzte an Stelle der Gefängnisstrafe 300 RM. Geldstrafe fest, ln der Begründung wird gesagt, daß der Aufsatz, im ganzen genommen, als Ziel erkennen lasse, daß nicht nur die jüdische Rasse, sondern auch die jüdische Religionsgemeinschaft verächtlich gemacht werden soll. Studenten-Nationen an der Wiener Universität Wien, 11. April. (JTA.) Der Akademische Senat der Wiener Universität hat für die Studierenden ein Studentenrecht ausgearbeitet, das an den Anschlagtafeln des Rektorats veröffentlicht wurde. In der Veröffentlichung heißt es u. a.: Nach dem Weltkriege haben sich an allen deutschen Hochschulen die Studenten deutscher Volkszugehörigkeit und Muttersprache zu deutschen Studentenschaften zusammengeschlossen und diese wieder zu einem großen über die Staatsgrenzen reichenden Verband. Der Akademische Senat der Wiener Universität hat nun beschlossen, von seinem Recht der Aufsicht und Disziplin für den akademischen Bereich Gebrauch zu machen, der deutschen Studentenschaft der Universität Wien die schon lange erstrebte Stellung auf akademischem Boden zu schaffen und ihre gewählte Vertretung als die Vertreter aller Studierenden deutscher Volkszugehörigkeit und Muttersprache anzuerkennen. Zugleich eröffnet er durch allgemeine Normen den Studierenden anderer Volkszugehörigkeit und Muttersprache den Weg, um sie zu Organisationen mit gleichen Rechten und Pflichten zusammenzuschließen. Ein Zwang wird jedoch nicht ausgeübt. Die wichtigste Bestimmung der Studentenordnung lautet: Die ordentlichen Hörer der Universität Wien, welche gleicher Abstammung und Muttersprache sind und mindestens ein Prozent aller ordentlichen Hörer zählen, werden als eine Studenten-Nation angesehen. An der Wiener Universität droht als Folge der Einführung des sogenannten Studentenrechts der Ausbruch eines größeren Konflikts. Als offizielle Körperschaft für deutsche Studenten ist im Studentenrecht die schon bestehende „Deutsche Studentenschaft“ eingesetzt worden, die auf dem Rassenstandpunkt steht, also Juden und Judenstämmlinge ausschließt. Die Deutsch-Demokratische Hochschülervereinigung hat diesen Erlaß des akademischen Senats als verfassungswidrig bezeichnet; die Vereinigung beabsichtigt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen und außerdem beim Unterrichtsminister Srbik Beschwerde zu führen. Ähnliche Schritte planen auch die sozialistischen Hochschüler. Einschneidende Veränderungen in der Palästina- Administration? Berlin, 14. April. (JTA.) Unter dem 14. April meldet der Ullstein-Nachrichtendienst aus Jerusalem, daß der High Commissioner für Palästina Sir John Robert Chancellor sein Rücktrittsgesuch überreicht habe. Obgleich der Rücktritt noch nicht angenommen worden sei, verhandle das Kolonialamt bereits mit den Kandidaten für die Nachfolge. Gleichzeitig sei der Chief Secretary Luke seines Amtes enthoben worden. Auf Anfrage der Jüdischen Telegraphen-Agentur ist die Meldung von den zuständigen Stellen in London weder bestätigt noch bestritten worden. Mrs. Luke, die Gattin des Chief Secretary, die sich noch in Jerusalem aufhält, während Luke selbst kurz nach den Unruhen Urlaub nahm und in das Land noch nicht wieder zurückgekehrt ist, teilt der JTA. auf Anfrage mit, daß ihr nichts von einer Entscheidung bekannt sei, derzufolge Luke nach Palästina nicht zurückkehren soll. Trotzdem dürfte die Nachricht, wie die JTA. aus zuverlässiger Quelle erfährt, in tatsächlichen Vorgängen eine Grundlage haben. Der britische Einwanderungskommissar vor dem Obersten Gericht Jerusalem, 9. April. (JTA.) Der Leiter des Einwanderungsdepartements der Palästina-Regierung, Herr Hyamson, hatte sich vor dem Jerusalemer Obersten Gericht wegen einer von einer Frau Bernstein gegen ihn erhobenen Anklage, daß er sie widerrechtlich verhaften und ausweisen ließ, zu verantworten. Frau Bernstein, die seit neun Jahren in Palästina wohnt, machte vor kurzem eine Reise nach dem Ausland und kehrte, mit einem Einreisevisum des englischen Konsuls in Wien versehen, nach Palästina zurück. Nach Betreten des Landes wurde Frau Bernstein auf Weisung des Einwanderungsdepartements verhaftet und aufgefordert, sofort das Land zu verlassen. Der Prozeß wurde zwecks Erbringung weiterer Beweismittel vertagt. Starkes Anwachsen der Zahl der jüdischen Arbeiter in den Palästina-Kolonien Jerusalem, 9. April. (JTA.) Gemäß den letzten Statistiken gibt es in allen Kolonien Palästinas 7798 jüdische landwirtschaftliche Arbeiter. In diese Zahl sind die im Tale Jezreel und im Jordantale beschäftigten Bauarbeiter nicht eingerechnet. Im September 1926 gab es in den Kolonien im ganzen 4582 landwirtschaftliche Arbeiter.