Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 14 (4.4.1930)
- Date
- 1930-04-04
- Page
- Seite 197 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 14 Das Jüdische Echo 197 M. Sobernheim (Mittelpartei), Dr. Oskar Cohn (Poale Zion) und Ministerialrat Goslar (V.P.) Nach Austausch persönlicher Bemerkungen ist die Generaldebatte beendet, und Dr. Ludwig Tietz (Berlin) (lib.) erstattet für den Haushaltausschuß Bericht: Er bittet um Genehmigung des Rechnungsabschlusses für 1928/29, der gegenüber dem Voranschlagvon 1 220 000 RM. einen Istbetrag von etwa 1 313 000 RM. aufweist. — Beim Voranschlag beantragt der Ausschuß Festhalten an den Gesamtsummen in Einnahmen und Ausgaben, jedoch einige Ümgruppierungen im Betrage von etwa 35 000 RM. Bemerkenswert ist der Ausschußantrag, die Beihilfe für das Rabbinerseminar in Berlin im Gegensatz zu der für die „Hochschule“ und das Breslauer Seminar von 40 000 auf 15 000 RM. herab- und den Titel „Wohlfahrtspflege“ von 120 000 auf 150 000 RM. heraufzusetzen. Der erste Teil dieses Vorschlags stößt bei den Konservativen auf schärfsten Widerspruch. Nach sechseinhalbstündiger Dauer schließt die Sitzung 19,30 Uhr. Berlin, 1. April. (JTA.) Der Präsident der Landesversammlung, Rechtsanwalt Dr. Heinrich Stern, eröffnet die zweite Sitzung des Verbandstages Montag vormittag kurz nach 10 Uhr. Dr. Ismar Freund, Vizepräsident des Rates, bringt die Vorlagen des Rates betreffend Änderungen der Verbandsverfassung und der Wahlordnung für Verbandstag und Rat ein. Diese Änderungsvorschläge sind mehr formaler Natur. Grundsätzlich bedeutsam sind mehrere Anträge aus dem Hause: 1. Abschaffung des Rates als „Oberhaus“ und seine Ersetzung durch eine vom Verbandstag abhängige kleine Exekutive, diese ergänzt durch einen Gemeindeausschuß (Volkspartei), 2. Errichtung eines dritten, zionistischen, Unterrichtsausschusses (Volkspartei), 3. Zusammenfassung aller nicht einen eigenen Wahlkreis für die Ratswahlen bildenden Gemeinden zu einem Wahlkreise und Verhältniswahl in diesem Wahlkörper (Konservative), 4. eventuell: Zusammenfassung aller Gemeinden zu einem Wahlkreise für die Ratswahlen (Volkspartei). — Die letztgenannten beiden Anträge bezwecken die Sicherung der Rechte der Minorität, da in zahlreichen Wahlkreisen bzw. Gemeinden der Ratsvertreter der Natur des Wahlsystems nach stets der herrschenden Partei entnommen wird, 5. Herabsetzung des Wahlalters auf 20 Jahre (Volkspartei). Während ferner der Rat die Zahl der Berliner Verbandsabgeordneten auf 67 (gegen bisher 52) festgesetzt sehen will, beantragen die Liberalen Festsetzung der Zahl auf 58. In der allgemeinen Aussprache begründet Dr. Epstein (Duisburg) die Anträge der Volkspartei. Dr. Bärwald (Frankfurt a. M.) (lib.) wendet sich entschieden gegen alle Pläne für die Gründung von jüdischen höheren Schulen, die er für keine positive Errungenschaft jüdischer Erziehung hält. Rechtsanwalt Horowitz (Frankfurt a. M. (kons.) bekämpft den Antrag auf Errichtung eines besonderen zionistischen Unterrichtsausschusses. Auch Obermagistratsrat Dr. Ncumann (Mittelp.) äußert gegen die Gründung des 3. Unterrichtsausschusses Bedenken. In der Spezialberatung wird dieser Antrag abgelehnt, ebenso ein Ratsantrag, den Einleitungssatz zur Verfassung „Der Landesverband ist eine Religionsgesellschaft“ zu streichen, da nach Auffassung der Regierung „Religionsgesellschaften“ nur Gemeinden sein könnten. Die Liberalen glaubten aber, die grundsätzliche Festlegung des Verbandscharakters in diesem Satz nicht aufgeben zu dürfen. Die Anträge auf Umgestaltung des Rates werden abgelehnt, jedoch Verkleinerung des Rates gefordert. Zahlreiche kleinere Änderungen werden beschlossen, das Wahlalter wird auf 20 Jahre festgesetzt, Hierbei soll jedoch durch Übergangsbestimmungen die besondere Lage der Gemeinden, die zugleich mit dem Landesverbände wählen werden (Berlin, Breslau) und 21 Jahre als Wahlalter haben, berücksichtigt werden. Die Berliner Ratsmitglieder Kareski und Dr. Klee stellen in Aussicht, sich bei den Gemeindekörperschaften für die Herabsetzung des Wahlalters auch bei den Repräsentantenwahlen schon dieses Jahr einsetzen zu wollen. Scharfe Auseinandersetzungen knüpfen sich zunächst an den Antrag der Liberalen, die Zahl der Berliner Verbandstagsabgeordneten auf 58 festzusetzen: die Grundzahl soll 3000 sein, und die Liberalen knüpfen an die letzte Volkszählung an, die eine Berliner Judenzahl von etwa 170 000 ergeben hat. Hiergegen wendet sich Dr. Freund, der Beweis dafür antritt, daß die Berliner Gemeinde bei unstreitig 130 000 Zensiten zumindest 200 000 Seelen zähle, also 67 Sitze zu beanspruchen habe. Nach längerer Debatte darüber, ob amtliche oder Gemeindestatistiken und welchem zeitlichen Verhältnis sie zugrunde zu legen seien, einigen sich alle Parteien auf die Zahl von 63 Berliner Abgeordneten. Ein Antrag, die Zugehörigkeit von Gemeinden zu beiden Landesverbänden zu unterbinden, findet Annahme, nachdem ihn Rechtsanwalt Horowitz (kons.) als Ausfluß eines Ressentiments und Eintagsstimmungen und als sachlich unbegründet bekämpft hat. Die Mindestzahl für einen Ratswahlkreis wird auf 15 000 Seelen festgesetzt und endlich der Rat ermächtigt, die Wahlprüfungsordnung für den Verbandstag alsbald in Kraft zu setzen, um unliebsame Zwischenfälle wie nach den letzten Berliner Gemeindewahlen zu verhüten. Der Gesamtkomplex aller Verfassungs- und Wahlordnungsänderungen wird nunmehr in der Schlußabstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Vor der Weiterberatung gibt Dr. Möller (Altona) (kons.) eine Erklärung ab: Nach Einholung von Informationen stelle er fest, daß sich der „Halberstädter Verband“ habe brüskiert fühlen dürfen. Denn man habe ihm seinerzeit einerseits erklärt, man sehe im Rat kaum noch Differenzpunkte betreffend das Judengesetz, andererseits aber im gleichen Brief die Einreichung des eigenen Entwurfs an die Regierung angezeigt, und zwar in einer Form, die als Hohn empfunden werden mußte. Trotz der auf beiden Seiten begangenen Fehler müßten sich die Verbände verständigen, vor allem der „große Bruder“ auch die persönlichen Garantien für ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten schaffen. Die Erschleichung von Doppelbeihilfen durch Doppelmitgliedschaft habe ihm erst heute die Leitung des .anderen Verbandes selbst als unsittlich und bekämpfenswert bezeichnet. Man wünsche auch dort nicht Geldverteilungen durch die Behörden selbst. Dr. Ismar Freund hält dem entgegen, daß der Schwerpunkt bei den Staatsbeihilfen liege. Hier habe der Halberstädter Verband nach der Seelenzahl höchstens drei Prozent zu beanspruchen, sich aber durch allerlei Maßnahmen ein Vielfaches hiervon zu sichern verstanden. Trotzdem habe er jetzt unseren Verband wegen ungerechter Verteilung denunziert und so die Gefahr der Übernahme