Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 14 (4.4.1930)
- Date
- 1930-04-04
- Page
- Seite 196 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1% Das Jüdische Echo Nr. 14 findet, wird die ganze preußische Judenheit die von ihr zerschlagenen Fensterscheiben bezahlen müssen. Die „Sammelanleihe“, vom letzten Verbandstag beschlossen, hat nicht vollen Erfolg gehabt, da von zahlreichen Gemeinden unmögliche Konditionen (Zinslosigkeit u. a. m.) verlangt wurden. Rechtsanwalt Dr. Klee (Berlin), Vizepräsident des Rates, berichtet über die von der Subventionskommission geleistete Hilfsarbeit. Das Korreferat zum Geschäftsbericht erstattet Dr. Ismar Freund, Vizepräsident des Rates. Er gibt einen Überblick über das Problem der Staatsbeihilfen: Während die Beihilfen für die christlichen Kirchen in Preußen von 1924 bis 1929 von 53 Millionen auf 82 Millionen RM. jährlich gestiegen sind, beträgt die für uns Juden nur jeweils 200 000 RM. Der Beitrag müßte bei Zugrundelegung des Bevölkerungsanteils mindestens 820 000 RM., bei Zugrundelegung des Steueraufkommens der Juden noch viel höher sein. Aber auch von diesem Betrage wird durch „Abrundung“ ein Teil noch uns entzogen, trotz eindeutiger parlamentarischer Bewilligungsbeschlüsse, und ständig sucht man uns unser Recht, das man noch als solches bestreitet, weiter zu verkümmern. Es herrscht bei gewissen maßgeblichen Stellen den jüdischen Interessen gegenüber Willkür und Übelwollen. Einen Teil der Mißerfolge gegenüber den Behörden führt Referent auf die Minierarbeit des Halberstädter „Preußischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden“ zurück, gegenüber dessen Darstellung im letztwöchigen „Israelitischen Familienblatt4 er folgendes feststellt: Etwa 70 Gemeinden gehören beiden Verbänden an. Das ist ein Unding und verwirrt die Rechts- und Verbandslage nach innen und außen: Zahlreiche Doppelmitglieder stellen ihre jeweilige „Verbandstreue“ auf die Höhe der zu erwartenden Beihilfen ab, andere erschleichen doppelte Beihilfen und schaffen so eine Atmosphäre der Korruption, die nicht zu dulden ist. Schreiten wir ein, so macht man daraus in Verdrehung der Tatsachen „Mißbrauch von Staatsgeldern“, informiert in diesem Sinne die Behörden, während wir zum Besten aller gerade die Behörden überzeugen, daß die Verteilung der Beihilfen im jüdischen Interesse dem jüdischen Verbände als bestem Sachkenner verbleiben, eine andere Regelung als bevormundend und daher verbitternd wirken muß. Durch die Machenschaften ist das Gegenteil fast schon erreicht, ja die Staatshilfe beinahe ganz in Frage gestellt. Die Behörden sind der täglichen Querelen des anderen Verbandes überdrüßig, der intrigiert und petitioniert, auch die Vorarbeiten zum Judengesetz gefährdet, während wir Arbeit leisten und dem Gesamtjudentum dienen. Zu verurteilen ist auch die Einspannung der hessischen Vorsteherämter als staatlicher Einrichtungen für die Zwecke des Halberstädter Verbandes. Dieser verkehrt mit uns in einem unwürdigen Tone und verletzt schließlich nicht nur unsere, sondern auch die gesamtjüdischen Interessen. Die Generaldebatte In der den Referaten folgenden Generaldebatte tritt Frau Ollendorf (Breslau, lib.) für allgemeine Durchsetzung des Frauenwahlrechts ein, fordert in der jüdischen Erziehung stärkere Förderung religiösen Sinnes ohne Überschätzung der hebräischen Sprache und Übernahme der dem ganzen deutschen Judentum dienenden, bisher von der Berliner Gemeinde, dem Deutschisraelitischen Gemeinde-Bund und dem Preußischen Landesverband unterhaltenen Anstalten und Interessen durch den dringend notwendigen Reichsverband. Dr. Kollenscher (V.P.) sieht im Landesverband in erster Reihe die Brücke zur Gesamtorganisation des deutschen Judentums und fordert einen Reichsverband, der allen Forderungen einer neuen jüdischen Zeit gerecht wird und die Wertung des Landesverbandes als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ gemäß Art. 137 R.-V. Die bisherigen rein religiös geschiedenen Unterrichtsausschüsse (lib.- kons.) werden der Lagerung im deutschen Judentum nicht gerecht. Die Zionisten fordern einen eigenen Unterrichtsausschuß zur Förderung ihres eigenwertigen Erziehungsideals. Der Konflikt mit „Halberstadt“ darf die historische Berechtigung jener Sondergemeinden nicht verwischen. Heute allerdings verlangt die jüdische Lage die Einheit zur Aufrechterhaltung des jüdischen Lebens. Redner gedenkt der Leiden des russischen Judentums. Als größtes Aktivum des jüdischen Lebens in Deutschland im letzten Jahre wertet Kollenscher die Gründung der Jewisli Agency unter maßgeblicher Beteiligung fast aller Kreise und die innerjüdische Friedenskundgebung des Rates vom 20. November 1929. Rechtsanwalt Horowitz (kons.) zollt der Verbandsarbeit im ganzen Anerkennung und Dank, fordert eine jüdisch-pädagogische Akademie, Einstellung des Verbandes in die Arbeit für Sabbatschutz und wendet sich gegen die Bekämpfung von Doppelmitgliedschaft einiger Gemeinden. Der „Halberstädter Verband“ arbeitet ohne Zweifel an entscheidenden Stellen geschickter als unsere Ver-. bandsleitung, und die Regierung tut alles, um nicht in den Verdacht des mangelnden Schutzes von Minoritäten zu kommen. Dem kann der große Verband, der sicher Größeres geschaffen, nur durch rückhaltlose Anerkennung des Lebensrechts der Minorität in den eigenen Reihen begegnen. Geheimrat Dr. Julius Stern (Berlin) (Mittelp.) schildert die Auswirkungen der jüdischen Wirtschaftsnot auf die Mittel- und Kleingemeinden, besonders im deutschen Osten. In der zweiten Redner-Reihe beschäftigt sich Frau Wronsky (V.P.) mit den sozialpolitischen Aufgaben des Verbandes. Rabbiner Dr. Freund (Hannover) (kons.) hält die Daseinsberechtigung und Leistungsfähigkeit des Verbandes als Arbeits- und Aussprachestätte nach innen und außen durch das bisher Geleistete für erwiesen. Justizrat Brodnitz (lib.) erklärt sich die „Verbandsmüdigkeit“ nicht allein aus Scheu vor Opfern, sondern aus den unnötigen und abwegigen ideologischen Auseinandersetzungen. Redner bekämpft die Forderung nach einem zionistischen Unterrichtsausschuß als Verballhornung des Judentums und Kennzeichen für unsere unnatürlichen Parteiverhältnisse. — Jeder Ausländer hat das absolute Recht zur Teilnahme und Mitarbeit am religiösen Gemeindeleben. Die Erfüllung der vom Staat gesetzten Gemeindeaufgaben aber ist bedingt durch die Einordnung in den deutschen Kulturkreis. Benzion Fett (Berlin) (V.P.) tritt als Ostjude den von Brodnitz aufgestellten Unterscheidungsmerkmalen bei der Bemessung der Ausländerrechte entgegen und polemisiert gegen den von Brodnitz geführten „Central-Verein“. Die Ostjuden wollen die Gemeindearbeit nicht stören, sondern beleben. Ferner sprachen Sanitätsrat Dr. Peyser (lib.), Rechtsanwalt Heinrich Stern (lib.), Professor Dr.