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Das jüdische Echo · 1930-02-14 · 7 (14.2.1930) · p. Seite 94

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
7 (14.2.1930)
Date
1930-02-14
Page
Seite 94 (sequence 15)
Language
German
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94 Das Jüdische Echo Nr. 7 Die Schächtfrage in England London.. 10. Februar. (JTA.) Der Gesetzentwurf über humanes Schlachten der Tiere (Humane Slaugther of Animais Bill) kam vor dem Unterhaus zur zweiten Lesung. Die Königliche Tierschutzgesellschaft hat aus diesem Anlaß einen Appell an die Öffentlichkeit gerichtet, in dem die Wähler aufgefordert werden, die Bill zu unterstützen. In dem Appell wird mitgeteilt, daß bisher die Verwaltungen von 356 Orten Satzungen angenommen haben, wonach die Tötung von Schlachttieren ausschließlich durch mechanisch funktionierende Instrumente zu geschehen habe. Bei der Vorlage der Bill sprach sich ein Teil der Mitglieder des Unterhauses für Vertagung aus, da sich die Obliegenheiten des Hauses stark angehäuft haben. Andere Mitglieder, meist Konservative, waren für sofortige Behandlung der Bill. Es kam zu sehr erregten Szenen. Schließlich wurde beschlossen, die Bill in einer der nächsten Sitzungen in Behandlung zu ziehen. „Manchester Guardian“ führt aus, es bestehe wenig Hoffnung, daß die Regierung die Bill unterstützen wird. Reformen auf dem Gebiete der Tierschlachtung seien darum der Initiative lokaler Behörden überlassen. Unter den Großstädten hat Manchester das System humaner Schlachtung als erste eingeführt. Das vom Stadtrat von Manchester angenommene Statut macht eine Ausnahme für Personen jüdischen Glaubens, die vom Oberrrabbiner eine Lizenz für Schächtung nach jüdischem Ritual erhalten haben. Solche Schächter haben das Recht zur Schächtung von Vieh, dessen Fleisch zur Nahrung für die jüdische Bevölkerung bestimmt ist. Die dem jüdischen Unterhaus vorliegende Bill enthält ebenfalls eine Verfügung, laut welcher die Schächtung nach jüdischem Ritual auch bei Gesetzwerdung der Bill nicht verboten sein soll. Der jüdische Polizist Hinkis zum Tode verurteilt Jerusalem, 5. Februar. (JTA.) Am Mittwoch,, dem 5. Februar, mittags, sprach das Gericht in Jaffa das Urteil in dem Prozeß gegen den Polizeimann Hinkis aus Tel-Awiw, dem dje Anklage zur Last legt, daß er am 25. August in der Gegend zwischen Jaffa und Tel-Awiw als Führer einer erregten jüdischen Gruppe in ein arabisches Haus eindrang, wobei fünf Insassen des Hauses getötet und zwei verwundet wurden. Das Gericht erkannte Hinkis für schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Gegen das Todesurteil wurde Revision eingelegt. Der 25. August 1929 war ein trauriger Tag für die Städte Jaffa und Tel-Awiw. Erregt durch die Vorgänge ih Jerusalem sammelten sich arabische Gruppen auf dem arabischen Friedhof in der Nähe von Tel-Awiw an. Britische Polizei, die annahm, daß die Araber in Tel-Awiw eindringen wollten, schossen auf die Menge, wodurch 'einige Araber getötet und verletzt wurden. Es kam dann zu verschiedentlichen Angriffen von Arabern auf Juden in Jaffa. Eine Gruppe junger Juden aus Tel-Awiw unter der Führung von Benjamin Goldberg, dem Sohne des Führers der russischen Zionisten, Isaac Goldberg, begab sich an einen Punkt zwischen Tel-Awiw und Mikweh Israel, um eine dort in eine gefährliche Lage geratene Gruppe jüdischer Arbeiter zu retten. Sie irrten vom Wege ab, wurden von Arabern überfallen und beschossen, wobei Goldberg und drei seiner Genossen getötet, fünf andere Angehörige der jüdischen Gruppe schwer verletzt wurden. Die Anklage nimmt an, daß Hinkis, als er von diesem Vorfall hörte, die Polizeiuniform auszog, Zivilkleider anlegte, und mit einigen anderen jungen Juden die Mordtaten ausführte. Der zum Tode verurteilte Hinkis ist erst 23 Jahre alt. Der Gerichtshof bestand aus den Richtern Corrie und Copeland, die Anklage vertrat Sherwell, die Verteidigung führte der Advokat Eliash. Druckfehlerberichtigung. Unsere letzte Nummer berichtete auf Seite 79, daß ein Abgeordneter Dr. Levy wegen Ritualmordhetze verurteilt worden sei; die Leser werden diese falsche Angabe wohl selbst berichtigt haben: der Ritualmordhetzer heißt Dr. L e y. Gemeinden- und Vereins-Echo Israelitisch© Volksschule Von dem erfreulichen Ergebnis der Einschreibung an unserer Volksschule konnten wir schon in der letzten Nummer Mitteilung machen. Während der Zugang zu den untersten Klassen der städtischen Schulen zurückging, haben wir eine Zunahme von 10 Prozent zu verzeichnen. Die Schule wird im nächsten Jahre von 142 Kindern besucht werden. Wenn wir auch unsere Aufgabe darin sehen, Kindern aller religiösen Richtungen die Vorzüge einer Erziehung zu guten Juden und den Schutz der Kinderseele vor Antisemitismus der Lehrer und Mitschüler angedeihen zu lassen, so stellen wir doch mit Befriedigung fest, daß 55 unserer Schüler aus rein liberalen Kreisen stammen. Die Abneigung gegen die jüdische Schule scheint also weniger zur liberalen Weltanschauung als zum Parteiprogramm der liberalen Fraktion der Kultusverwaltung zu gehören. Immer wieder und dieses Jahr in vermehrtem Maße treten Eltern an uns mit der Frage heran, ob es nicht möglich wäre, die Volksschule aufzubauen oder eine Mittelschule an sie anzugliedern. Den Aufbau wollen wir nicht wagen, denn erfahrungsgemäß tritt der überwiegende Teil unserer Volksschüler aus der 4. Klasse in die Mittelschule über. Die vier oberen Klassen könnten deshalb günstigsten Falles nur in eine Sammelklasse zusammengefaßt werden und das scheint uns im Hinblick auf die Erfolge der Schule nicht wünschenswert. Die Kosten einer Mittelschule aber, welche uns allein zur Last fallen würden, da ein Staatszuschuß nicht in Frage käme, wären für den Ohel Jakob unerschwinglich. Wir wären deshalb den Eltern unserer Schüler, ja allen unseren Gesinnungsgenossen innerhalb der Gemeinde für Vor- /»i*- * von FISCHER gefalle rt sicher!; Brienn ersfr. 5 5 i

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