Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 7 (14.2.1930)
- Date
- 1930-02-14
- Page
- Seite 93 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7 Das Jüdische Echo 93 MASKEN FEST des Jüdischen Tum- und Sport-Vereins Bar Kochba unter dem Motto: „Vom nahen zum fernen Osten, die Narretei darf nicht viel kosten“ am Sonnfag, dem 16. Februar 1930, abends 8 Ubr, in den Fesfsälen des „REOI NA-PALAST-HOTELS,J Kapelle Gaden vom Regina-Palast spielt zum Tanz Sektbude Rituelles Büfett, vorbereitet v. Rest. Schwarz (sämtliche Fleischu. Wurstwaren von Metzger Wolf, Frauenstraße Prämiierung der besten Masken Chinesisches Fadenziehen?! Grotesktanz-Konkurrenz Giraffentanz??!! Eintrittskarten zu RM. 2.50 an der Abendkasse (Garderobe RM. —.50) einen dieser Artikel in Betracht) den Juden zur Last gelegt, daß es sich auch hier wieder wahrscheinlich um einen Ritualmord handle, wie sie in früheren Zeiten vielfach begangen worden seien. Das Schwurgericht erachtete diese Vorwürfe in einer Weise gegen die jüdische Religionsgemeinschaft erhoben, die wegen ihres beschimpfenden Charakters den Tatbestand des § 166 StrGB. erfüllen. Drei Wochen Gefängnis für einen Teilnehmer an den antisemitischen Ausschreitungen in Frankfurt am Main F r a n k f u r t a. M., 9. Februar. (JTA.)) Im vergangenen Sommer wurden die Anlagen in Frankfurt a. M. von Nationalsozialisten unsicher gemacht. Meist waren es Trupps von zehn Mann, die jüdische Passanten anrempelten und dann das Weite suchten. Es konnten bis jetzt drei Fälle von Ausschreitungen aufgeklärt werden. Von den entlarvten Tätern konnte der Schreiner Frieddrich Ditzel überführt werden, zweimal an solchen Überfällen teilgenommen zu haben. Erst vor einigen Monaten wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nun stand er erneut vor dem Strafrichter unter der Anklage, an dem Überfall auf zwei jüdische Bürger in der Friedberger Anlage in der Nähe des Heine-Denkmals am 28. August teilgenommen zu haben. Ditzel leugnete, wurde aber durch Zeugen überführt. Das Gericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von drei Wochen. Johann Kremenetzky 80 Jahre Wien, 6. Februar. (JTA.) Am 15. Februar wird Ingenieur Johann Kremenetzky, der bekannte Glühlampen-Industrielle, der zum engsten Freundeskreise Theodor Herzls gehört hatte, 80 Jahre alt. Er wurde 1850 in Odessa geboren, kam jung nach Wien und begründete die erste österreichische Glühlampenfabrik, die unter seinem Namen noch heute besteht und eine der bedeutendsten der Welt ist. Der Zionistischen Organisation schloß er sich bei deren Gründung sofort an. Auf dem ersten Zionisten-Kongreß in Basel wurde er neben Herzl, Oskar Marmorek, Leopold Kahn und O. Kokesch in das Engere Aktions-Komitee der Zionistischen Organisation gewählt und blieb dessen Mitglied bis zum VII. Zionisten-Kongreß. Seitdem war er viele Jahre Mitglied des Großen Aktions-Komitees. Er war Mitbegründer des Jüdischen National-Fonds und bis 1907 Leiter des in Wien errichteten Hauptbüros des KKL. Nach Beendigung des Weltkrieges gründete er in Tel- Awiw eine Fabrik für elektrische Bedarfsartikel und gemeinsam mit Borris Goldberg die „Silikat“- Ziegelwerke. Ein Anschlag auf die Rechte der tschechischen Juden Prag, 6. Februar. (JTA.) Der Statistische Staatsrat unterbreitet der Regierung eben einen Antrag auf Anberaumung der Volkszählung für den 1. Dezember 1930. In diesem Antrag wird eine Neuerung in bezug auf das Bekenntnis der Nationalität vorgesehen, die, wenn sie von der Regierung angenommen werden sollte, das nationale Selbstbestimmungsrecht der Juden in der Tschechoslowakei, das durch die Verfassung gewährleistet wird, illusorisch macht. Die beantragte Verordnung sieht vor, daß die Nationalität bei jedem Einwohner nach der Sprache eingetragen wird, die er am vollkommensten beherrscht. Als jüdische Sprachen werden das Hebräische und der „Jargon“ angesehen. Das bedeutet, daß Personen mit anderer Muttersprache (etwa speziell der deutschen) sich zur jüdischen Nationalität nicht bekennen dürfen. Nach der beantragten Verordnung hat der Volkszählungskommissar das Recht, Änderungen in den Angaben über die Nationalität vorzunehmen. Wiewohl auch die Rede davon ist, daß auf die Angabe des nationalen Bekenntnisses und der Konfession kein Druck ausgeübt werden kann, ist es klar, daß diese Bestimmung Mißbräuchen weiten Spielraum gibt. In jüdischen Kreisen glaubt man, daß der Antrag in dieser Form von der Regierung nicht angenommen wird.