Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 5 (31.1.1930)
- Date
- 1930-01-31
- Page
- Seite 62 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9072829-9103085-9229937--10589-9221607- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
62 Das Jüdische Echo Nr. 5 rechten Schlacht, in der auf beiden Seiten viele Menschen ernstlich verletzt wurden. Mit einem Worte gesagt, es war ein regelrechter Pogrom und die Watforder Polizei mußte um zweihundert Köpfe verstärkt werden, bis sie der Situation Herr werden konnte. Diese Londoner Vorstadt-Schlacht ist für uns Juden sehr lehrreich. Wenn man genau überlegt, vermag diese Schlacht mehr über das Wesen des Antisemitismus auszusagen als dickleibige psychologische und soziologische Werke. Es genügt also, sich in irgend etwas von der Umgebung zu unterscheiden, ein Zugezogener zu sein oder als solcher zu gelten, um Gegenstand der Abneigung und Gegenstand eines Angriffes durch die Mehrheit zu werden. Es ist gar nicht notwendig zu untersuchen, wer besser und wer schlechter ist, der Angreifende oder der Angegriffene, wer Schuld trägt oder unschuldig ist, der Schlagende oder der Geschlagene, es genügt, daß sich Unterscheidungsmerkmale zwischen Menschengruppen ergeben, damit zwischen diesen Gruppen Spannung und Feindseligkeiten entstehen. Um wie vieles ist diese Situation noch gefährdeter, wenn innerhalb voneinander unterscheidbaren Menschengruppen durch deren ständige Berührung Reibungsflächen entstehen, die die Spannung vergrößern und in irgendeiner Situation zu einem Ausdruck der Gehässigkeit führen? Die Lehre aus dem Watforder Vorfall: die Walliser sind am sichersten nur in Wallis. Und wenn sie schon auswandern müssen, so in geschlossenen großen Siedlungen, dann werden sie wieder unter sich sein. Es ist nicht anzunehmen, daß die Bevölkerung von Watford nach Wallis ziehen wird, um die Walliser dort zu bekriegen. Aber wenn die Walliser in geringer Zahl zu den Watfordern kommen, selbst in friedlichster Absicht, riskieren sie Keile zu beziehen, was auch prompt geschehen ist. Symbol Frick Der Nationalsozialist Frick ist Justizminister in Thüringen; im Städtchen Alzey erschießt der Nationalsozialist Rebhahn den jüdischen Kaufmann Richard Kahn, und der Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtags nimmt mit 13 gegen 11 Stimmen ein Schächtgesetz an, das sich unzweifelhaft gegen die Juden richtet und zu diesem Zweche eingebracht wurde. Diese drei Tatsachen sind die ersten Ergebnisse der Entwicklung der deutschen Verhältnisse im Jahre 1930, vom jüdischen Standpunkte aus gesehen. Ohne ein Schwarzmaler zu sein oder der Verelendungstheorie, auf Juden bezogen, zuzuneigen, muß man sich sagen: daß die Situation der Juden in Deutschland in den letzten Jahren immer bedrohter geworden ist. 12 Jahre Republik, Regierungen, in denen linke Parteien führend sind, all das hat die gesellschaftliche Stellung der Juden in Deutschland nicht zu bessern vermocht. Weite Kreise der Intelligenz, die Hochschulen, die Beamtenschaft, der größte Teil des Bürgertums sind in Deutschland zweifellos antijüdisch. Dazu kommt das starke Anwachsen der radikal-antisemitischen Partei. Der Existenzkampf der Juden wird furchtbar erschwert. Sie haben nicht nur unter der allgemeinen Wirtschaftskrise zu leiden, sondern müssen noch der Tatsache, daß sie Juden sind, schweren Tribut entrichten. Es nützt nichts, wenn man sich einreden will, daß das Golusschicksal in einem so hoch entwickelten und hoch kultivierten Lande wie Deutschland, in dem die Juden kaum 1 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nicht wirksam ist. Es gibt in Deutschland nicht nur subjektiv vom jüdischen und judenhasserischen Standpunkte betrachtet, sondern auch objektiv gesehen eine Judenfrage, die alle Kennzeichen dieses Problems in Ländern jüdischer Massensiedlung trägt. Es ist eine betrübliche Erkenntnis, wenn man sich sagen muß, daß im Prinzip zwischen der Lage der Juden in Deutschland und der in Rumänien, Ungarn oder Polen eigentlich gar kein Unterschied vorhanden ist. Für diese alle Juden betreffende Judenfrage, die jüdische Schicksalsgemeinschaft, sollte unseres Dafürhaltens auch nur eine einzige gemeinsame Lösung versucht werden. Nutzanwendung ist leicht: mit allen Kräften und mit allen Mitteln dazu beitragen, daß für den größten Teil der Juden durch die Liquidierung der Galuth die Judenfrage gelöst erscheine und daß diese erlösten Juden den in der Galuth bleibenden Stütze und Trost werden. z. k. Die Funktionen der Hgency-Exekutive Berlin, 26. Januar. (JTA.) Die „Jüdische Rundschau“ befaßt sich in einem zweiten Artikel mit den „Agency-Problemen“ und teilt mit, daß der Vorsitzende des Administrative Committee, Herr Felix M. Warburg, an sämtliche 220 Mitglieder des Rates der Jewish Agency ein Elaborat verschickt hat, das eine Einteilung des Rates in Kommissionen enthält. Alle Kommissionen wurden von Herrn Warburg besetzt, jede erhielt einen Vorsitzenden, einen Vizevorsitzenden und eine „Exekutive“. Der Gedanke, der dieser Einteilung zugrunde liegt, ist offenbar der, daß alle Mitglieder der Agency mit irgendeinem Zweig der Arbeit enger in Verbindung gebracht werden sollen, um das Gefühl direkter Verantwortlichkeit zu haben. In dieser Einteilung ist ein Punkt von wirklich grundsätzlicher Bedeutung. Das Schema zeigt nämlich, daß^Herr Warburg auch heute noch in bezug auf die Stellung der Exekutive an dem Standpunkt festhält, den die Amerikaner in Zürich gehabt haben, nämlich, daß das Administrative Committee die bestimmende Macht ist, der gegenüber die Exekutive nur ein Kollegium von ausführenden Organen darstellt. Demgemäß erscheint im Schema des Herrn Warburg keineswegs die Exekutive als leitende Körperschaft, sondern neben den vielen Komitees gibt es auch ein Komitee, das englisch „Executives“ heißt (das ist ein Plural!), und man kann dies der Funktion nach etwa mit dem deutschen Worte „leitende Sekretäre“ übersetzen, in dem Sinne, wie man bei Ministerien von Staatssekretären spricht. Jedem Komitee ist ein solcher „Exekutive“ beigeordnet, außerdem werden vier Mitglieder der gegenwärtigen Exekutive ausgeschieden und als „zusätzliche Executiven der Zionistischen Organisation“ bezeichnet. Hier nun wird die Meinungsverschiedenheit zweifellos ernst. Die Exekutive muß nach zionistischer Erfahrung eine Körperschaft mit eigener Verantwortung und Entscheidungsgewalt sein. Sie ist zwar dem Administrative Committee und dem Council verantwortlich, aber während ihrer Amtszeit darf sie in ihrer Handlungsfreiheit bei Führung der Geschäfte in keiner Weise eingeschränkt werden. Ausgleich der Meinungsverschiedenheiten zwischen Weizmann und Warburg London, 27. Januar. (JTA.) In den letzten Tagen hatte, wie die JTA. erfährt, der europäische Direktor des Joint Distribution Committee, Dr.