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Das jüdische Echo · 1930-01-31 · 5 (31.1.1930) · p. Seite 61

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
5 (31.1.1930)
Date
1930-01-31
Page
Seite 61 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 5 Das Jüdische Echo 61 der Judenschaft ebensowenig zufriedenstellen werde wie das elektrische Verfahren. Wir werden uns mit der durch das Gesetz geschaffenen Situation, insbesondere aber mit dem Verhalten der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, die sein Zustandekommen ermöglicht hat, noch eingehender beschäftigen. Die Gremien des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden haben sich am Sonntag, dem 20. Januar 1926 in einer gemeinsamen Beratung in Nürnberg noch einmal mit dem vorliegenden Entwurf befaßt, und folgende Resolution angenommen, die leider dessen Gesetzwerdung auch nicht verhindern konnte: Der Rat des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden, der Ständige Ausschuß der Tagung und die Bayerische Rabbinerkonferenz, die heute in Nürnberg zu gemeinschaftlicher Beratung versammelt sind, nehmen mit tiefem Schmerz von dem Beschluß des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags Kenntnis, der den ausnahmslosen Betäubungszwang beim Schlachten der Tiere fordert und so das durch die Jahrtausende geheiligte religiöse Gebot des Schächtens der Tiere verhindert. Die berufenen Vertreter des bayerischen Judentums legen hiermit Verwahrung ein gegen die Herabsetzung ihres Bekenntnisses, die Beeinträchtigung der durch die Verfassung des Reiches und des Landes gewährleisteten religiösen Gewissensfreiheit und die dadurch begründete Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte. Die jüdische Bekenntnisgemeinschaft erwartet, daß der Landtag eine Ausnahme von dem Betäubungszwang für das rituelle, Schlachten zuläßt. Wir halten auf Grund wissenschaftlicher Nachweise daran fest, daß das Schächten jede Tierquälerei ausschließt. Wir haben uns dennoch mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, eine mit den rituellen Vorschriften vereinbarte Betäubungsmethode zu gewinnen, über deren Zulässigkeit unsere religiösen Instanzen zu entscheiden haben. Wir werden die Prüfung der Frage ernstlich fortsetzen, wir nehmen aber in Anspruch, daß uns die hierfür nötige Zeit gegeben wird. Wir haben das Vertrauen, daß der Bayerische Staat, der sich den Schutz der Gewissensfreiheit stets in besonderem Maße hat angelegen sein lassen und den Bedürfnissen der israelitischen Glaubensgemeinschaft jederzeit Rechnung getragen hat, in der Zeit größter allgemeiner Not die Kräfte des Landes nicht abstößt, sondern sammelt zum Wohle des Vaterlandes. gez. Dr. Neumeyer, gez. Dr. Silberschmidt, gez. Dr. Freudenthal. gez. Dr. Stein. Bemerkungen Das Ende des Falles Halsmann? In Wien wurde Philipp Halsmann vom Obersten Gerichtshof endgültig als Mörder seines eigenen Vaters stigmatisiert. Diese Nachricht hat in der öffentlichen Meinung der ganzen Welt, sofern sie sich den Sinn für Recht und Gerechtigkeit bewahrt hat, Entsetzen hervorgerufen. Erschüttert steht man vor der Tatsache, daß das Räderwerk der Paragraphen, namentlich wenn es von trockenen, in der feinsten juristischen Dialektik bewanderten Oberrichtern betrieben wird, unerbittlich jeden zermalmt, der, einerlei wie sich der gesunde Menschenverstand zu dem Falle verhält, in die Maschinerie hineingeraten ist. Wenn man von all diesen Prozeduren, Zeugenaussagen, Sachverständigen- Gutachten und den tausendfachen Für und Wider der einzelnen Darstellungen der Mordtat am alten Halsmann absieht und nur den gesunden Menschenverstand reden läßt, so kommt man im Vereine mit allen unverbildeten klarsehenden Menschen zur Überzeugung, daß der junge Halsmann nicht den geringsten Grund hatte, das scheußliche Verbrechen an seinem eigenen Vater zu verüben. Aber Halsmann ist Jude; der Unglücksfall passierte in dem antisemitisch-verseuchten Lande Tirol, die meisten Zeugen waren dumme, im Urinstinkt judenfeindliche Menschen. Der Prozeß fand in einer verhetzten Umgebung statt. Die Geschworenen unterschieden sich in keiner Weise von den Hauptbelastungszeugen, und so kam es zweimal zu einer Verurteilung des jungen Halsmann durch die Volksrichter. Die Geschworenen und Zeugen müssen nicht notwendigerweise bewußte Rechtsbrecher und Lügner sein, aber sie sind voreingenommen gewesen und daraus erklärt sich diese ganz unbegreifliche Rechtsprechung. Daß das Oberste Gericht in Wien nicht den Mut aufgebracht hat, die Angelegenheit nach Menschlichkeit und gesundem Verstand zu ordnen, sondern sich hinter Formalismus und Paragraphen verschanzt hat, läßt selbst an den höchststehenden, sogenannten Wahrem des Rechts verzweifeln. Mit diesem Urteilsspruch darf der Fall Halsmann nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Es gibt noch zwei Möglichkeiten:Wiederaufnahmeverfahren und Begnadigung. Wir wollen hoffen, daß der Kampf um das Recht im Falle Halsmann doch noch siegreich beendet werden wird. Die jüdische Öffentlichkeit fühlt sich mit dem Schicksal der Familie Halsmann solidarisch. Diese Familie leidet nicht nur unter der Tücke eines grausamen Geschicks, sondern auch unter der Tatsache, daß sie jüdisch ist. Darum ist ihre Angelegenheit, abgesehen davon, daß sie Sache des allgemeinen über Nation und Konfession stehenden Rechts ist, auch eine Sache der jüdischen Gesamtheit. Die Schlacht von Watford Vor einigen Tagen wurde in der Nähe von London eine Schlacht geschlagen, von der wahrscheinlich in den kommenden Geschichtsbüchern wenig zu lesen sein wird. Und doch wagen wir die Behauptung, daß jene Schlacht wesentlicher für die Erkenntnis menschlicher Artung ist als irgend ein vielbesungenes Treffen feindlicher Heere in einem großen Kriege. Die Schlacht, von der wir erzählen wollen, fand in der Londoner Vorstadt Watford statt. Kämpfende Parteien waren die Eingeborenen von Watford und Walliser Arbeitslose, die von der englischen Regierung in Baracken in Watford untergebracht wurden. Diese Arbeitslosen stammen aus den Kohlenbergwerken und sind hauptsächlich junge Leute, die auf der Suche nach neuer Beschäftigung sind, da sie in ihrem früheren Beruf als Kohlenarbeiter keine Eistenzmöglichkeit mehr hatten. Es handelte sich also bei diesen Arbeitslosen um englische Staatsbürger und englisch sprechende Menschen, um Christen und Ureinwohner der englischen Insel. Aber diese Arbeitslosen sind an ihrer Aussprache des Englischen und an manchen anderen Äußerlichkeiten, wie lebhafteren Gesten, Geschmeidigkeit der Bewegungen und ähnlichem zu erkennen. Und außerdem sind sie Zugezogene. Das allein genügte, damit die Eingeborenen von Watford . sich zusammentun und einen wohlorganisierten Überfall auf die Walliser Arbeitslosen unternehmen. Es kam zu einer regel-

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