Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 5 (31.1.1930)
- Date
- 1930-01-31
- Page
- Seite 60 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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60 Das Jüdische Echo Nr. 5 diesen rituellen Vorschriften genügt, hält er noch nicht für genügend geklärt, nachdem die Meinungen der Sachverständigen darüber erheblich auseinandergehen. Der Mitberichterstatter Dr. B u 11 m a n n (N. S.) sprach von einer aktiven und passiven Resistenz des Judentums gegenüber dem vom Landtag geforderten Gesetz und vertrat die Auffassung, daß durch das elektrische Betäubungsverfahren eine Methode gefunden worden sei, durch die die religiösen Vorschriften des Judentums in keiner Weise verletzt werden. Im übrigen bestünden innerhalb des Judentums selbst große Meinungsverschiedenheiten über das Schächten. Abg. Dr. Högner (Soz.) sprach sich namens der sozialdemokratischen Ausschußmitglieder für das Gesetz aus, erklärte aber, daß seine Fraktion sich mit der Frage noch nicht befaßt hat. Er verwies besonders auf die Stellungnahme der Tierärzte und Schlachthofdirektoren gegen das betäubungslose Schächten. Die Frage, ob nach der Reichsverfassung das Gesetz zulässig sei, bejahte er. Gegenüber den Einwendungen der Juden machte er geltend, daß kein jüdisches Verbot der vorherigen Betäubung der Schlachttiere entgegenstehe. Nach dem heutigen Stande der Wissenschaft werde es durchaus möglich sein, eine auch dem jüdischen Ritus durchaus einwandfreie Betäubungsmethode zu finden. Abg. Hirschauer (B.B.M.B.) sprach sich in Übereinstimmung mit der bisherigen Haltung seiner Partei für den Gesetzentwurf aus, zumal dieser keine bestimmte Form der Betäubung vorschreibe, so daß auch in bezug auf die Gewissensfreiheit den Gefühlen der religiösen Juden durchaus Rechnung getragen wird. Frau Abg. Dr. /Wolf (D. Vp.) führt die Schächtmethode auf sanitäre Erwägungen zurück, die aber für die heutige Zeit und für unsere Zone keine Berechtigung mehr hätten. Die wirtschaftlichen Bedenken würden dadurch entkräftet, daß die Schweiz mit der Einführung des Betäubungszwanges gewiß keine Beeinträchtigung ihres Fremdenverkehrs erfahren habe.' Um des Kulturwillens wegen müsse mit dem grausamen und langsamen Hinmorden von Tieren Schluß gemacht werden. Abg. Dr. L e n t (Dntl.) wies den Gedanken ab, daß das Gesetz einer antisemitischen Einstellung entspringe. Daß gerade zwei Länder mit ausgesprochenem Fremdenverkehr, nämlich die Schweiz und Norwegen, den Betäubungszwang eingeführt haben, beweise, daß wirtschaftliche Nachteile nicht zu befürchten sind. Alles habe seine Grenzen in dem Volksempfinden. Die deutschnationale Fraktion stimme dem Gesetz zu. Staatsminister Dr. S t ü t z e 1 vertrat gegenüber der Rechtsauffassung des Professors Dr. Dyroff den Standpunkt, daß das vorliegende Gesetz rechtsgültig sei, nachdem die Materie des Veterinärwesens durch das Reich noch nicht erschöpfend geregelt ist. Allerdings hält er es auch für wünschenswert, daß die Frage des Betäubungszwanges für das ganze Reich einheitlich geregelt wird. Über das Verhältnis der Schichtungen zur Gesamtzahl der Schlachtungen in Bayern teilte er mit. daß durch den Ministerialerlaß vom Jahre 1926 die Zahl der Schächtungen auf 1,6 bis 2 Prozent der Schlachtungen heruntergedrückt wurde. Das neue elektrische Betäubungsverfahren hält die Regierung für eine Methode, die auch noch ein rituelles Schächten ermöglicht. Die Sachverständigen sind sich zwar nicht ganz einig, ob bei dem elektrischen Betäubungsverfahren noch Verletzungen der Tiere Vorkommen. Die Regierung hält sich an das Gutachten des Münchener H'auptsachverständigen, wonach bei dem elektrischen Betäubungsverfahren eine Verletzung der Tiere nicht eintritt und demnach ein rituelles Schächten möglich ist. Sie will aber auch andere Betäubungsverfahren, die in Vorschlag gebracht werden, entsprechend prüfen. Geheimrat Dr. Gas teiger befaßte sich eingehend mit den Einwendungen, die von jüdischer Seite gegen das elektrische Betäubungsverfahren geltend gemacht wurden und verwies darauf, daß es auch eine Schmerzbetäubung bei vollständig erhaltenem Bewußtsein gibt. Für den elektrischen Strom sei dies nachgewiesen. In der Frage, inwieweit eine Bewußtlosigkeit der elektrisch betäubten Tiere vorliegt, werden vielleicht die Untersuchungen, die Professor Dr. Sauerbruch anstellen will, eine Klärung bringen. Dr. Sauerbruch will sich die wissenschaftliche und praktische Förderung des Verfahrens selbst angelegen sein lassen, nachdem es sich um eine für die Wissenschaft hochbedeutsame Frage handelt, die für Mensch und Tier von weittragender Bedeutung werden kann. Zusammenfassend erklärte der Regierungsvertreter, daß die besonders von Dr. J e 11 e n i k gegen das elektrische Betäubungsverfahren gemachten Einwendungen als begründet nicht angesehen werden könnten, insbesondere nicht im Hinblick auf die bisherige jahrtausendalte Durchführung der Fleischbeschau beim Schächten, wobei keinerlei feine histologische Nachweise und feinste mikroskopische Spezialuntersuchungen verlangt und angewendet worden sind. In der weiteren Aussprache hielten die Abgg. Schäffer (B. Vp.), Fink (Ztr.) und Dr. W o h 1 m u t h (B. Vp.) an der Auffassung fest, daß es sich um einen Eingriff in die Gewissensfreiheit handelt. Dr. Wohlmuth bemerkte, daß der Einfluß der Juden im Reichstag wohl größer sei wie im Landtag und äußerte die, Befürchtung, daß das bayerische Gesetz durch den Reichstag aufgehoben wird. Abg. Dr. Scharnagl teilte mit, daß neuerdings in England eine Apparatur verwendet wird, die den ganzen Schächtakt in 25 Sekunden durchführt. Die Abgg. Dr. Högner (Soz.), B r ü g e 1 (Dtschntl.) und Dr. Lent (Dtschntl, erwiderten, daß diese Apparatur wohl die Wünsche CONTINENTAL Schreibmaschinen das Fabrikat der Wanderer-Werke A.G Hauptvertrieb für Südbayern: Joh.Winklhofer&Söhne München 50 Telephon 73844 :: Forstenrieder Str. 53 Reparaturen allerSysteme