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Das jüdische Echo · 1930-01-31 · 5 (31.1.1930) · p. Seite 59

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
5 (31.1.1930)
Date
1930-01-31
Page
Seite 59 (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 5_ 31. Januar 17. Jahrgang Das Betäubungsgesetz angenommen Schächtverbot ab 1. Oktober 1930 München, 30. Januar 1930. In vier gestrigen Vollsitzung des Bayerischen Landtags wurde, nachdem sich schon in den Verhandlungen des Verfassungsausschusses vom 22. Januar gezeigt hatte, daß sich eine Mehrheit finden würde, der Gesetzentwurf über das Schlachten von Tieren mit 64 gegen 42 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen endgültig angenommen. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1930 in Kraft. Der Schlußabstimmung ging eine Aussprache voraus, die gegenüber den Ausschuß-Verhandlungen keine neuen Gesichtspunkte mehr ergab. Die Bayerische Volkspartei brachte abermals den Antrag ein, daß dem Gesetz folgende Bestimmung beigefügt werden soll: ,Das Staatsministerium des Innern kann auch in anderen Fällen (außer Notschlachtungen) Ausnahmen zulassen unter der Voraussetzung, daß durch das zur Anwendung kommende Verfahren jede unnötige Tierquälerei, insbesondere beim Niederlegen der Schlachttiere vermieden wird.“ Der Antrag wurde vom Abg. Dr. Scharnagl (B. Vp.) begründet, der ihn als einen Ausweg bezeichnete, um einerseits den Bedürfnissen des Tierschutzes gerecht zu werden, anderseits aber auch den Bedenken der Juden Rechnung zu tragen. Für die deutschnationale Fraktion sprach sich Abg. Dr. L e n t für den Gesetzentwurf und gegen den Antrag der Bayerischen Volkspartei aus, wobei er besonders darauf hinwies, daß auch für religiöse Gemeinschaften die Schranken der Gesetze bestehen müßten. Für die Kommunisten, die im Ausschuß keine Vertretung haben, gab Abg. Büchs kurz die Erklärung ab, daß sie dem Gesetz zustimmen und den Abänderungsantrag ablehnen. Der Nationalsozialist Dr. Buttmann verwahrte seine Partei gegen den Vorwurf, diese Frage von antisemitischen Gesichtspunkten aus behandelt zu haben. Staatsminister Dr. S t ü t z e I führte aus, daß der Betäubungszwang bisher schon in Bayern in allen öffentlichen Schlachthäusern besteht und daß die Zahl der Schächtungen gegenüber der Gesamtzahl der Schlachtungen nur etwa zwei Prozent beträgt. Gegenüber den Einwendungen der Juden erklärte er, es liege der Regierung fern, durch dieses Gesetz irgendwie einen Gewissenszwang ausüben zu wollen. Sie wolle auch ein rituelles Schächten nicht unmöglich machen und glaube, daß dies durch das Gesetz auch nicht geschieht. Die Regierung sei vielmehr der Überzeugung, daß in dem elektrischen Bet ä-u bung sv erfahren eine Methode gefunden wurde, die einerseits der Forderung des Tierschutzes Rechnung trägt, anderseits die Voraussetzungen für die Ermöglichung eines religiösen Schächtens bestehen läßt. Nach der Erklärung des Professors Dr. Müllers seien Verletzungen bei der elektrischen Betäubung von Rindern und Kälbern bisher nicht beobachtet worden. Zu dem Abänderungsvorschlag der Bayerischen Volkspartei erklärte der Minister, daß durch Beifügung einer solchen Bestimmung vielleicht die lebhaften Bedenken gegen das Gesetz behoben werden könnten. Er fasse den Antrag als eine Art von Übergangsvorschrift auf, da er überzeugt sei, daß sich die Juden über kurz oder lang mit dem elektrischen Betäubungsverfahren abfinden werden. Außerdem würde durch Beifügung einer derartigen Bestimmung etwaigen Bestrebungen der Boden entzogen, durch eine reichsrechtliche Regelung das Landesgesetz nachträglich auszuschalten. In der namentlichen Abstimmung wurde der Antrag der Bayerischen Volkspartei mit 64 gegen 45 Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Frau Abg. Aschenbrenner (fraktionslos) abgelehnt. In der Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf ergab sich, wie bereits festgestellt, ein Stimmenverhältnis von 64 gegen 42. Der Stimme enthielten sich Frau Abg. Aschenbrenner und Abg. Schmölz (B. Vp.). Außerdem hielten sich von der Bayer. Volkspartei die Abg. Deisenberger und Dorf- I e r von der Abstimmung fern. Von den Sozialdemokraten hatten sich zehn Abgeordnete, darunter auch Vizepräsident Auer, vom Bauernbund drei Abgeordnete und von der Deutschen Volkspartei Abg. Schneider vor der Abstimmung entfernt. * * * Die Aussprache im Verfassungsausschuß am 22. Januar 1930 war in vieler Hinsicht interessanter als die im Plenum. Wir tragen deshalb den Bericht darüber nach: In der Aussprache wurden auch die zu dem Gesetz vorliegenden Eingaben mitbehandelt. Neben den Eingaben der Tierschutzverbände zugunsten des Gesetzes und des Verbandes der Israelitischen Kultusgemeinden gegen das Gesetz waren auch meherere Eingaben aus Bädern und Kurorten eingelaufen, in denen die Befürchtung geäußert wird, daß sich aus der Durchführung des Gesetzes ungünstige Rückwirkungen für den Fremdenverkehr ergeben. Die Aussprache eröffnete als Berichterstatter Abg. Hochschulprofessor Dr. Anton Scharnagl (B. Vp.), der sich mit den Bestrebungen der Tierschutzvereine, jede unnötige Tierquälerei zu vermeiden, vollständig einverstanden erklärte, anderseits aber gegen das Gesetz das Bedenken äußerte, daß dadurch ein Eingriff in die Gewissensfreiheit erfolgt, nachdem das religiöse Judentum das Schächten der Schlachttiere als eine bindende religiöse Vorschrift betrachtet. Die Frage, ob jetzt schon eine Betäubungsvorschrift besteht, die

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