Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 4 (24.1.1930)
- Date
- 1930-01-24
- Page
- Seite 49 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103085-9229936--10573-9221592- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 4 Das Jüdische Echo 49 sonderes Kapitel innerhalb des Palästina-Mandats. Daß der Völkerbund vor mehreren Monaten dem durchaus gerechtfertigten Vorschlag der britischen Regierung auf Einsetzung einer internationalen Kommission zur Regelung des Klagemauer-Problems nicht seine Zustimmung gegeben hat, bedeutet einen Mangel an Verständnis für die besonders schweren, durch den Klagemauer-Konflikt geschaffenen Verhältnisse, die voller Gefahren für das Land sind. Wir hoffen, schreibt „Dawar“, daß die Kommission mutig an das Problem herangehen wird und zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen dem Erbe von Jahrhunderten und formalem Besitzrecht zwischen den Hoffnungen und Tränen eines Volkes und verbrecherischen politischen Manövern unterscheiden wird. „Haarez“ führt aus: Die Klagemauer-Kommission wird Zeugnisse abwägen und Dokumente prüfen, die den Status quo und die juristischen Verhältnisse an der Klagemauer betreffen. Ist das der Weg, das Anrecht des jüdischen Volkes auf den einzigen Überrest seines glanzvollen Nationaldenkmals festzustellen? Hat nicht Oberrabbiner Kook in seiner Aussage vor der Shaw-Kommission gesagt, eine Beweisführung zugunsten des jüdischen Anrechtes auf die Klagemauer gliche dem Versuch, dem Sonnenlicht mit einer brennenden Kerze zu Hilfe zu kommen? Nichtsdestoweniger, schließt das Blatt, werden wir den Urteilsspruch annehmen, weil wir in diesem Tal der Tränen nicht absolute Gerechtigkeit suchen, von der Kommission vielmehr bloß erwarten, daß sie die Hindernisse hinwegräumt, die Übelwollende uns in den Weg gelegt haben. „Palestine Bulletin“ vergleicht die Gerüchte, die Juden wollten die Omar-Moschee in Besitz nehmen, um an ihrer Stelle den Tempel wieder aufzubauen* mit den Legenden aus Cromwells Zeiten, die den Juden damals die Absicht unterschoben, sie hätten die St.-Pauls-Kathedrale erwerben wollen, um sie in eine Synagoge umzuwandeln. In diesem Zusammenhang erinnert „Palestine Bulletin“ daran, daß die Moslems vor 45 Jahren bereit waren, die Besitzrechte an der Klagemauer Sir Moses Montefiore zu verkaufen. Es ist ein unglückseliger Zustand, sagt das Blatt, daß wir nach Genf gehen und eine internationale Kommission zur Regelung einer Frage erbitten müssen, die sehr einfach liegt: Anrecht der Juden, an der Klagemauer zu beten. Möge die Kommission nur schnell an ihre Arbeit gehen und ihren Bericht ohne Verzug veröffentlichen. „Doar Hayom“ sieht in der Einsetzung einer speziellen Klagemauer-Kommission durch den Völkerbundsrat den ersten Versuch einer grundsätzlichen Untersuchung des Klagemauer-Status. Die Entscheidung der Kommission werde die jüdischen und arabischen Rechte an der Mauer endgültig bestimmen. Um so wichtiger sei es, sofort an die Sammlung all der Dokumente heranzugehen, die unsere Rechte an der Mauer beweisen, wenn wir nicht wieder die verlierende Partei sein wollen. Unstimmigkeiten zwischen Zionistischer Exekutive und Administrative Committee der Jewish Agency Berlin, 19. Januar. (JTA.) Die „Jüdische Rundschau“, Organ der „Zionistischen Vereinigung für Deutschland“, . knüpft an das Schreiben des Präsidenten des Administrative Committee der Jewish Agency, Felix M. Warburg, an die Mitglieder dieses Komitees, in welchem die Gründe der Verschiebung der Komitee-Sitzung bekanntgegeben werden, einen Kommentar, in welchem es u. a. heißt: „Aus diesem Brief ist unschwer eine gewisse Verstimmung herauszulesen, deren Grund u. a. darin zu suchen sein dürfte, daß über Zeit und Ort der Sitzung Meinungsverschiedenheiten zwischen London und Neuyork bestanden zu haben scheinen. Darüber hinaus aber besteht offenbar bei Herrn Warburg eine andere Auffassung über die Rolle der verschiedenen Organe der Jewish Agency als bei der Zionistischen Organisation. Schon in Zürich waren diese Unterschiede merkbar, die ihren Grund weniger auf jüdischem Gebiet haben dürften, als in der Verschiedenheit der organisatorischen Gewohnheiten in Europa und Amerika. Die Amerikaner waren schon in Zürich der Ansicht, daß das bestimmende Organ der Agency das Administrative Committee sei, das in allen grundsätzlichen Fragen, vor allem auch bezüglich der Geldaufbringung, entscheidet, während die Exekutive nur ein ausführendes Organ ist. Die zionistische Praxis jedoch gibt der Exekutive viel weitergehende Vollmachten, schon weil in einer Volksbewegung wie der zionistischen, Exekutive mit Führung identisch ist.... Bei den Amerikanern besteht vielfach die Meinung, das Präsidium des Administrative Committee sei eine ausführende Instanz, so daß es gewissermaßen zwei exekutive Stellen gäbe. Diese Mißkonzeption zeigte sich auch der Öffentlichkeit in verschiedenen Symptomen, die bisher teils wenig beachtet, teils mißverstanden wurden. So wurde z. B. seitens des Präsidiums des Administrative Committee seinerzeit ein eigener Rechtsanwalt für die Jewish Agency engagiert und aus Amerika nach Palästina geschickt, um die Agency vor der Untersuchungskommission zu vertreten. Inzwischen hatte jedoch bereits die Londoner Exekutive Sir Boyd Merriman mit der Vertretung betraut, so daß der amerikanische Advokat Goldstein unverrichteter Dinge zurückkehren mußte. Ein anderer Kompetenz- Konflikt zeigte sich in der Frage der Verwaltung der gesammelten Hilfsgelder. Das Präsidium des Administrative Committee zeigte die Tendenz, direkt (d. h. unter Ausschaltung der Zionistischen Exekutive) mit der palästinensischen Bevölkerung zusammenzuarbeiten und sich dabei auf den Waad Leunii zu stützen, dessen gegenwärtiger Präsident Rutenberg ohnedies seit Jahren nicht in den besten persönlichen Beziehungen zur Zionistischen Exe- Vom nahen bis zum fernen Ostenr die Narretei darf nicht viel kosten