Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 51 (23.12.1921)
- Date
- 1921-12-23
- Page
- Seite 659 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 51 Das Jüdische Echo 659 haben sollten, offen und klar vorzuhalten. Vielleicht finden wir die Anschuldigungen berechtigt und geben unsere bisherige Arbeit auf, oder es gelingt uns, uns zu rechtfertigen, daß uns Gerechtigkeit widerfährt und Israel der Friede wird. Ich bin der Hoffnung, daß diese kurzen Worte Ihre Beachtung finden und mich Euere Ehrwürden mit einer klaren Antwort beehren, zu welchem Zwecke ich hier einen adressierten Umschlag beilege. Damit verbleibe ich in höchster Verehrung und Hochschätzung . . .“ Die Verurteilung der Juden in Jerusalem J erusalem, anfangs Dezember. Grenzenlose Verbitterung erfüllt die sonst so ruhigen und schläfrigen Massen von Jerusalem; und sie geht diesmal nicht von den jungen, national gesinnten und national erzogenen Menschen aus, sondern von den Kreisen des alten Jischub und der sephardiischen Juden, welche sonst den nationalen Bestrebungen mit einer gewissen Distanz gegenüberstanden. Drei sephardische Juden, unter ihnen ein Polizist, wurden zu Kerkerstrafen von sechs, zehn und elf Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil der aus zwei englischen Richtern bestehende Gerichtshof, entgegen ihren eigenen Angaben, annahm, daß sie sich unter einer Gruppe von Juden befanden, aus deren Mitte drei Handgranaten gegen die eindringenden Araber geschleudert wurden. In dem vor einigen Tagen gegen die Araber geführten Prozeß wurden zwei Araber zu 15 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Das Urteil erregte heftige Entrüstungen arabischen Kreisen. Die Regierung veröffentlichte, um die Stimmung zu beruhigen, ein Communique, wo sie erklärte, daß nicht nur Araber, sondern auch Juden verhaftet wurden und daß demnächst drei Juden wegen Mordes unter Anklage gestellt werden. Schon von da ab bemächtigte sich der Juden die Befürchtung, daß das Urteil gegen die angeklagten Juden so ausfallen werde, wie es den Arabern genehm ist. Ob die Befürchtung der Juden, daß der Gerichtshof sich durch politische Wünsche der Regierung beeinflußen lassen wird, berechtigt war oder nicht — jedenfalls bestand sie und besteht und zeigt, daß jedes Vertrauen auf objektive Gerechtigkeit geschwunden ist, und daß der Jischub seine Rettung gegenüber den Angreifern nur mehr in der Selbsthilfe sieht. Zweifellos ist das eine Folge der Haltung, welche die Regierung nach den Unruhen im Mai angenommen hat. Diese milde Haltung hat die Angreifer ermutigt und das Vertrauen der Juden zur Gerechtigkeit der Regierung und zu ihrem Willen, Gerechtigkeit walten zu lassen, aufs tiefste erschüttert. Auf diese Umstände hat der Verteidiger der Angeklagten, Mister Harry Sacher, die Aufmerksamkeit der Richter gelenkt Der Staatsanwalt, derselbe, der dile Anklage gegen Jabotinsky geführt hat, wies wohl in seiner Anklagerede darauf hin, daß Handgranaten nicht auf Bäumen wachsen, sondern vorbereitet sein müssen, aber er zog nicht in Betracht, daß lange vor dem 2. November Exzesse gegen die Juden angekündigt waren und daß es Pflicht der Juden war, sich für den Selbstschutz vorzubereiten, da sie auf anderen Schutz nicht zu hoffen hatten. Kein vernünftiger Mensch, der den Jischub und die Psychologie der Juden überhaupt kennt, wird bezweifeln können, daß Juden nur im äußersten Notfall, in einem Moment schwerster Bedrängnis, Bomben werfen. Der Gerichtshof hat diesen Umständen keine Rechnung getragen. Er hat in Erwägung gezogen, daß sich arabische Polizisten im Mai nachgewiesenermaßen am Pogrom beteiligt haben; er ging davon aus, daß die Jerusalemer Polizisten allein imstande waren, die Juden zu schützen und daß deswegen die Juden, indem sie sich selbst schützten, etwas getan haben, was sie nicht hätten tun dürfen. Das ist ein Standpunkt, der ganz berechtigt wäre in einem Lande, wo die Regierung wirklich die Gewalt in der Hand hat und entschlossen ist, ohne Rücksicht auf politische Erwägungen, Leib, Leben und Gut der Bürger zu schützen, aber er ist ganz unangebracht in Palästina; waren doch nach einer offiziellen Erklärung der Regierung am 2. November sämtliche Polizisten ohne Waffen. Was ist der Grund, daß die Regierung an einem kritischen Tage den Hütern der Ordnung keine Waffen in die Hand gab, wenn nicht das Mißtrauen der Regierung zu eben diesen Menschen? Der Gerichtshof hat keine Möglichkeit der Revision des Prozesses gelassen, es sei denn auf Grund formal juristischer Einwendungen. Die jüdische Bevölkerung verlangt stürmisch die Annullierung des Urteils. Sie erklärt sich mit den Verurteilten solidarisch. Sie sieht in dem Selbstschutz der Minorität gegen die Majorität eine Notwendigkeit und Pflicht, solange die gegenwärtigen recht unsicheren Zustände in Palästina andauern. In der ersten Verzweiflung über die Fällung des Urteils fanden in allen Synagogen improvisierte Versammlungen statt, man beantragte Schließung der Läden, Proteststreiks usw. Mit Mühe gelang es noch zur Stunde den verant-