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Urwähler-Zeitung · 1949-12-05 · 206 (5.12.1949) · p. Seite 835

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Journal
Urwähler-Zeitung
Volume
1 (1849)
Issue
206 (5.12.1949)
Date
1949-12-05
Page
Seite 835 (sequence 4)
Language
German
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835 verfolgt. Kurz darauf trat dieser iu den Hof und fragte, was diese Verfolgungen bedeuten sollten. Statt der Antwort wurde er. sofort von den Schutzmännern gepackt und bald hierhin, bald dorthin gestoßen. Mit Mühe flüchtete er sich in seine Wohnung. Es währte nichr lange, so folgten ihm die Sbirren auch dahin und schlugen, als nicht sofort geöffnet wurde, eine Thür ein. Diesem Unwesen ein Ende zu machen, wurde geöffnet und die Frau des Hrn. Schoppe fragte, was sie wollten? » Halt Sie das Maul, sonst wirs Sie todtgefchlagen", war die Antwort der Schutzleute, (Es sind Zeugen dafür vorhanden) und gleich darauf stürzte sich ein Schutzmann auf die Tochter des Hrn. Schoppe und schlug diese. Darauf trat dieser selbst hervor und erklärte den Sbirren, daß sie sich nur an ihn zu halten hätten. Er wurde sofort verhaftet und zum PolizeikommiffariuS des Reviers geführt, ehe er aber zu diesem gelangte, auf der Treppe zu dessen Wohnung gestoßen und geschlagen. Der Polizelkommiffariuö verordnete sofort seine Freilassung, weil durchaus kein Grund vorhanden war, ihn zu verhaften. Das sind die Beamten des Hrn. von Hinckeldey! — — Der Viciualienhändler Herr Strutz, wohnhaft Kloflerstraße 8!., hatte gestern Abend zwei Lichter an daS Fenster seines Ladens gesetzt und las bn'in Scheine derselben ruhig eine Zeitung, als etwa zwanzig Schutzmänner hineintraten und ihn aufforderten, die Lichter auszulöschen. Herr Strutz leistete jedoch diesem Befehle nicht sofort Folge, weil er der Meinung war und auch behauptete, in seiner Wohnung habe ihm Niemand etwas zu befehlen. Darauf wurden die Lichter von den Schutzmännern selbst auSgelcscht, und als diese sich entfernt hatten, vermißte Herr Strutz von dem Tische seines Ladens verschiedene Würste und Käse, die kurz vor deren Eintritt noch vorhanden waren. — — Gestern den 3 December Abends zwischen 8 und 9 Uhr stürmten in meiner Abwesenheit vier Schutzmänner meine Wohnung, während drei noch draußen auf dem Flur warteten. Die scheinbare Veranlassung war, daß meine Frau die Fenster meiner Wohnung erleuchtet hatte. Die Constabler klopften erst an die Tbnr und meine Frau wollte nicht öffnen, weil sie wußte, daß Niemand nach 6 Uhr Abends in die Wohnung einzudringen daS Recht hat. Die Constabler stürmten aber derart gegen die Thür, daß mein zehnjähriges Kind zu schreien anfing und so die Mutter nöthiute. nachdem sie die Lichter am Fenster verlöscht halte, die Thüre zu öffnen. Kaum war dies geschehen, so stürzten die Stürmenden mit gezücktem Seitengewehr in die Stube, rissen meine Frau hin und her und forderten von ihr sowohl das Bildniß Waldecks wie das Robert Blums, die sie am Fenster gesehen hatten, widrigenfalls sie dieselbe arretiren würden. Meine Frau weigerte sich dessen, aber sie rissen sie an den Armen und endlich griffen sie in die halb offen stehende Commode hinein, nahmen von dort das Bildniß Waldecks heraus und mit diesem Raube entfernten sie sich. Kegler, Seidenwirker, Mehnert-Straße Nr. 10. — Das Gedicht „Waideck ist frei" mit Waldecks Brustbild versehen, welches seit gestern vielfach verkauft wird, ist heute durch Schutzmänner von dem Schaufenster des Herrn Kühle, Com- Mandantenstraße Nr. 13, eigenmächtig entfernt und in Beschlag genommen, nachdem dem Herrn Kühle vorher mündlich bedeutet worden, daß nicht der Verkauf, sondern nur daS öffentliche Aushängen des Bildes verboten sei. — Einen schriftlichen Befehl hierzu haben die Schutzmänner nicht vorgezeigt. — — Heute früh beabsichtigten Schutzmänner im Laden des Herrn Baudonin, Rosenthalerstr-, den Vorrath eines so eben bei Sala erschienenen kleinen Bildes: „Die drei Hanptzengen im Prozeß Waldeck — Ohm", zu confiscirm.— Da sie keinen richterlichen Befehl aufzuweisen hatten, der ihnen die Befugniß zusprach, lieferte Baudouin sein Cigenlhum nicht aus. — Während — Dank der Polizei, die hier das Volk gewähren ließ, —die Huldigung, die dem Ober» Trib.-Rath Waldeck bei seinem Auszüge aus dem Geiängniß die freudetrunkene Menge darbrachte, ohne allen Erceß vornberging, brachte der Abend wieder in verschiedenen Stadttheilen mehrere jener Scenen, von welchen die Geschichte der vergangenen Tage oft zu erzählen wußte. Einzelne Wohnungen waren illnminirt, besonders in der Gegend des Frankfurter und Landsberger Thores. Die Polizei verbot unter Heranziehung von Militär nicht nur die Erleuchtung der Fenster und löschte die Lichter, w>- sie dieselben erreichen konnte, sonvern man erzählt sich sogar, daß an vielen Orten die Fenster eingeschlagen wurden, um die Lichter auslöschen zu können. An Verhaftungen und an Mißhandlungen der rohesten Art hat es gleichfalls nicht gefehlt. C. B. — Beim Viktualienhändler Berlin, Aleranderstr. 47, kam eS zu ähnlichen barbarischen Scenen. Der Frau und dem Dienstmädchen desselben wurden nicht unbedeutende Kopfwunden von den Männern der Ruhe und Ordnung beigebracht, doch hat erstere zum Andenken die Chiffre des ConstablerS^. 146. eigenhändig in Empfgng genommen. — Die Gläser und Teller boten ein Bild wilder Veruüstnng. Neueste Nachrichten Berlin, ven 4. December. — In der ersten Kammer wurde heute die Berathnng über die Gemeinde-Ordnung fortgesetzt. Herr v. Gerlach, der Mann der Gottesgnade, der heilige Kreuzritter, konnte sich bei Erwähnung der Gesetzgebung von 1808 — 12 einer Schmähung auf Waldeck nicht enthalten. Indessen blieb diesmal die fromme Partei in der Minorität Sämmtliche von ihr gestellten Anträge wurden verworfen und dagegen folgendes beschlossen: Die (Überschrift „von den Grundlagen der Gemeinde-Verfassung" wird genehmigt. „Zn einem Gemeindebezirk (Gemarkung, Feldflur, Bann) gehören alle innerhalb der Grenzen desselben gelegene Grundstücke. Jedes Grundstück muß einem Gemeindebezirke angehören, oder einen solchen bilden. Veränderungen von Gemeindebezirken können nur nach Anhörung der Vertretungen der beteiligten Gemeinden und des Kreises durch einen Beschluß des Bezirksraths bewirkt werde. Dieser Beschluß bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung des Königs und trilt in Kraft, nachdem er durch das Amtsblatt bekannt gemacht worden ist. Veränderungen von Gemeindebezirken, welche bei Gelegenheit der Gemeindetheilungen Vorkommen, unterliegen diesen Bestimmungen nicht." §. 2. Alle Einwohner des Gemeindebezirks gehören zur Gemeinde. Als Einwohner werden Diejenigen betrachtet, welche in dem Gemeindebezirk nach den Bestimmungen der Gesetze ihren Wohnsitz haben. — In der zweiten Kammer wurde die Berathnng über das Ackerbangesetz fortgesetzt. — Ueber die Verhandlungen des Waldeck'schen Prozesses wurden auch für das literarische Kabinet besondere Berichte angefertigt, und war damit ein Herr v. Bülow, ein Sohn des bekannten Obersten F. v. Bülow beauftragt. Man glaubt, daß diese Referate zur Mittheilung an Se. Majestät den König bestimmt gewesen sind. — Die December-Assisen nehmen in wenigen Tagen ihren Anfang. Vorsitzender derselben ist der KammergerichtS- Rath Drogand. Der Volks verein deS Bezirkes, in welchem der Präses der November-Asfisen, Geh. Jnsttzrath Taddel, wohnt, hat an denselben für seine mannhafte Wahrung der richterlichen Würde und Unabhängigkeit eine Dankesadresse erlassen. Es ist zu bezweifeln, daß dergleichen Kundgebungen der Sinnesweise deö würdigen Greises entsprechen. — Freiherr v. Vincke ist, wie uns mitgetheilt wird, hier

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