Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 342 (sequence 348)
- Language
- German
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342 die Leitung des Erziehungswesens einem besonderen Leitungskomitee zu übergeben, welches aus Vertretern des Waad Leumi,' der Jewish Agency und des Jischuw durch den Waad Leumi gebildet werden sollte. Diese Ergänzungsvorschläge erhielten in den Sitzungen der Kommission die Mehrheit und das Administrativkomitee der Jewish Agency bestätigte auf seiner Sitzung in London im August 1932 offiziell die Übergabe des Erziehungswesens an die Knesseth Israel durch folgenden Beschluß: 1. Das Administrativkomitee ermächtigt die Exekutive, ihren Erziehüngsdienst beginnend mit dem Schuljahr 5693 (1932/33) unter den Bedingungen, die zwischen der Exekutive und dem Waad Leumi vereinbart werden sollen, auf die Knesseth Israel zu übertragen. 2. Das Administrativkomitee beauftragt die Exekutive, für daß Jahr 5693: (1932/33) £ 40,000 der Knesseth Israed in Bezug auf den ihr übertragenen Erziehungsdienst zu bewilligen und vorbehaltlich der Genehmigung durch die nächste Sitzung des Council der Jewish Agency diese Bewilligung für eine weitere Periode von zwei Jahren, beginnend mit dem Schuljahr 5694 (1933/34), zu erneuern. Diesem Beschluß gemäß nahm die Exekutive nach Verhandlungen mit dem Waad Leumi zur Frage der Übergabe in einem Brief an den Waad Leumi vom 21. November 1932 Stellung. In diesem Brief erklärt die Jewish Agency unter anderem: „Bei der Übergabe des ErziehungswesenS' möchte die Jewish Agency betonen, daß sie sich vom Erziehungswerk nicht lossagt, welches sie als einen untrennbaren Teil der Aufbauarbeit im Lande ansieht. Das Weltjudentum hat bis jetzt den wichtigsten Teil der Verantwortung für die Erziehung und ihre Leitung getragen, mit seiner Hilfe wurde in den letzten Jahrzehnten ein einheitliches jüdisches Erziehungswesen errichtet, welches von der Palästina-Regierung als das. öffentliche Schulnetz des jüdischen Jischuw anerkannt wurde. Nun, da die Knesseth Israel1 gewachsen und ihre innere Organisation und materielle Leistungsfähigkeit erstarkt ist, ist die Zeit gekommen, daß der Jischuw den wichtigsten Teil der Verantwortung für das Erziehung s werk übernimmt. Die Jewish Agency, die im Kamen des Weltjudentums arbeitet und ihm verantwortlich ist, wird auch weiterhin an der Verantwortung der Knesseth Israel für die jüdische Erziehung im Lande, für ihre Integrität und ihr Niveau teil haben. Sie wird an der Entwicklungsarbeit der Schulen im Sinne des Judentums und der jüdischen Kultur und im Einklang mit den Erfordernissen der Errichtung des Nationalen Heimes mitarbeiten. Die Jewish Agency wird also* an der Leitung des Exziehungswesens auch weiterhin teilnehmen und im Rahmen ihrer materiellen Möglichkeiten dem Jischuw in der Erhaltung des geeigneten Erziehungswesens behilflich sein." Im gleichen Brief werden auch die Bedingungen festgestellt, unter denen die Jewish Agency das Schulwesen der Knesseth Israel übergibt,, und zwar: 1. Die Einheit des Erziehungswesens, ohne den bisher anerkannten Status zu verletzen, nach welchem das Schulnetz der Knesseth Israel drei Schularten umfassen wird: a) allgemeine, b) Schulen des Misrachi — im religiösen Sinne, c) Arbeiterschulen. 2. Die Zusammensetzung der höheren Instanzen, die von der Knesseth Israel zur Leitung des Erziehungswesens gebildet werden, soll im Einvernehmen mit der Jewish Agency erfolgen. 3. Der Waad Leumi soll der Jewish Agency bis zum 1. Februar 1933 Vorschläge einer Reform des bestehenden Erziehungsstatuts vorlegen, um die Leitung des Erziehungswesens aktiver und rationeller zu gestalten. 4. Der Waad Leumi muß der Jewish Agency das Jahresbudget für. Erzie-