Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 341 (sequence 347)
- Language
- German
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341 Die Gegner der Übergabe stützten ihre Stellungnahme auf zwei grundlegende Argumente: 1. die kulturelle Arbeit und die Erziehungsarbeit in Palästina sind eine der ersten Pflichten der Zionistischen Weltorganisation; diese darf sich dieser Ehrenpflicht nicht entziehen und sie zu einer Landes- oder Ortsauf gäbe machen, die man dem Jischuw aufbürden kann; 2. nur die Agency als höchste vom Weltjudentum anerkannte Institution kann die Sicherheit und Beständigkeit des Erziehungswesens in Palästina verbürgen und es vom Parteienkampf und den verschiedenen örtlichen Bestrebungen abhängig machen. Dieser Meinungskampf wurde mit Heftigkeit sowohl im Lande als auch im Auslände geführt. Auf den Zionistenkongressen zeigte sich immer stärker der Wunsch, die Frage des Erziehungswesens in Palästina durch die Übergabe an den Jischuw zu lösen. Die Forderung der Aßefath Haniwcharim (Jüdische gewählte Nationalversammlung), das Erziehungswesen zu übernehmen, erhielt besonderen Nachdruck, nachdem im Jahre 1927 die Regierung die Knesseth Israel gesetzlich anerkannt und in ihrem Aufgabenbereich auch das Erziehungswesen genannt hatte. Sie erklärte im Jahre 5692 offiziell ihren entschlossenen Willen, die Leitung des jüdischen Erziehungswesens zu übernehmen, und wählte zur Klärung der mit der Übergabe verbundenen Fragen eine Kommission, die aus den Vertretern verschiedener Richtungen unter dem Vorsitz des Herrn Ussischkin zusammengesetzt war. Diese Kommission führte Verhandlungen mit den Vertretern der Jewish Agency, der Stadtverwaltungen, der Kolonien und der Lehrerorganisation. In diesen Verhandlungen wurden folgende Vorschläge erörtert: 1. Dezentralisierung der Erziehungsarbeit, Übergabe der Schulen an die Gemeindeverwaltungen und Verkleinerung der Leitung zu einer zentralen Institution neben der Jewish Agency, die die allgemeine Leitung und Aufsicht innehaben sollte. 2. Schaffung einer besonderen Institution zur Leitung der Schulen, die aus Vertretern der Jewish Agency, des Waad Leumi (Nationalrat), der Stadtverwaltungen und der Kolonien zusammengesetzt ist. 3. Belassung der Schulen unter der Leitung der Jewish Agency. 4. Übergabe der Schulen an den Waad Leumi. Der Vorschlag, die Schulen unter der Leitung der Jewish Agency zu lassen, fiel von selbst, da die Jewish Agency ausdrücklich erklärte, sie werde in Zukunft die Verantwortung für die Leitung des Erziehungswesens nicht mehr tragen. Der Vorschlag der Dezentralisierung stieß auf scharfe Abwehr seitens der Vertreter der Jewish Agency, des Waad Leumi und der Lehrerorganisation. Ebenso wurde der Vorschlag der Errichtung einer autonomen Körperschaft zur Leitung des Erziehungswesens abgelehnt, da die Stabilität einer solchen Institution keineswegs gesichert war. Es blieb daher nur der Vorschlag der Übergabe der Schulen an die Knesseth Israel — die einzige Institution, die das Unterrichtswesen leiten und seine Integrität garantieren konnte. Im Zusammenhang mit der Übergabe der Schulen an die Knesseth Israel drückten aber die Vertreter von Tel Aviv und einigen Kolonien Befürchtungen aus, daß die Schulen durch den Kampf der den Waad Leumi bildenden Parteien beeinflußt werden könnten und keine genügende Stabilität für ruhige Arbeit in den Schulen vorhanden sein würde. Um diese Befürchtungen zu zerstreuen, wurde beschlossen,