Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 250 (sequence 256)
- Language
- German
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250 darauf hingewiesen, daß Artikel 8 der gennanten Konvention ausdrücklich vorsieht, daß jedes Mitglied des Internationalen Arbeitsbürosi die Konvention auf seine Kolonien, Protektorate und Besitzungen anwenden solle1, die nicht volle Autonomie haben, außer im Fall bestimmter Gründe für das Gregenteil); es solle ein besonderes Inspektorat zur Durchführung der Verordnung eingesetzt und besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz weiblicher Angestellter während der Schwangerschaft und des "Wochenbetts, ebenfalls gemäß der Washingtoner Konvention, erlassen und die Stellung und die Arbeitsbedingungen für Lehrlinge geregelt werden. Die Regierung hat bisher auf die Empfehlungen der Arbeitsgesetzgebungs-Kommission und die Vorschläge der Exekutive hin nichts veranlaßt. Bewässerungsverordnung. Diese Maßnahme hat noch nicht das Stadium der Veröffentlichung des Entwurfs im Amtsblatt oder der formellen Übermittlung am die interessierten Körperschaften erreicht. Sie steht in Beratung des Allgemeinen Landwirschaftsrates und seines Subkoniiteesfür Bewässerung. Die von der Jewish Agency und anderen jüdischen Körperschaften nominierten Mitglieder dieser Komitees arbeiteten zu der ursprünglichen, von der Regierung entworfenen Fassung des Gesetzentwurfes einen Gegenentwurf aus. Die Jewish Agency als solche hatte noch keine Gelegenheit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. XIII. Sicherheit. Allgemeines. Der Zustand der öffentlichen Sicherheit im Lande und die Frage der Sicherheit der jüdischen Bevölkerung nahmen dauernd die lebhafte Aufmerksamkeit des politischen Departements in Anspruch. Die Exekutive beteiligte sich durch ihren speziellen Verbindungsoffizier an allen Maßnahmen der Distriktsverwaltungen, der Polizei und der Fliegerbehörden zur Verteidigung jüdischer Siedlungen. Es wurde Fühlung mit demi neuen Kommandanten (nunmehr Generalinspektor) der palästinensischen Polizei und seinen Mitarbeitern genommen, welche die von Sir Henry Dowbiggin in seinem Bericht empfohlene Reorganisierung der Poliizeitruppe in Angriff nahmen. Die jüdischen Behörden erhielten gewisse Möglichkeiten, geeignete jüdische Kandidaten zur Einreihung in die Truppe sowohl als Polizisten,, wie als Mitglieder der neuerrichteten Ausbildungsgruppe der „Kadetten" auszuwählen. Die Erlernung des Hebräischen durch die in verschiedenen jüdischen Orten diensttuenden Polizisten wurde in Zusammenarbeit mit der Jewish Agency gefördert. In der Berichtsperiode wurden vier neue Polizeistationen und Posten in jüdischen Orten errichtet (Jadsichur, Sehatta, Ramath Gan und Gedera) während neue Posten in provisorischen Gebäuden oder Zelten in Beer Tuvia, Ewern Jehuda, Wadi Chawarithi, Chedera, Jawneel und Dagania errichtet wurden. In Zusammenarbeit mit dem Verbindungsoffizier der Jewish Agency wurden regelmäßige Kontrollen über die Verteilung versiegelter Waffenkisten an ■die verschiedenen Siedlungen vorgenommen. Der Verbindungsoffizier hatte die volle Möglichkeit, Vorschläge für Transferierung, Zurücknahme und Neuausgabe zu machen. Er verlangte auch eine Verbesserung der Telephonverbindungen für die jüdischen Siedlungsgebiete und als Ergebnis