Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 246 (sequence 252)
- Language
- German
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246 Die Beschlüsse dienten als Richtlinien für die Vertreter der Jewish Agency bei ihrer Zusammenkunft mit der Kommission im Februar 1932. Die Exekutive war von der landwirtschaftlichen Bevölkerung aufgefordert worden, auf die größtmögliche Verringerung der Steuerlast für die Landwirtschaft zu dringen, hielt es aber für ihre Pflicht, alle' Seiten der Frage in Rechnung zu ziehen und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in ihrer Gesamtheit zu vertreten. Da der relative Steueranteil der Landwirtschaft im Laufe der letzten Jahre bereits erheblich zurückgegangen war, mußte eine weitere einschneidende-Verminderung unvermeidlich zu einer Steigerung der Steuerbelastung der städtischen und industriellen Bevölkerungsischichten führen, zum entschiedenen Nachteil der jüdischen Bevölkerung, innerhalb deren das städtische Element noch überwog. Die Haupteinwände des politischen Departements gingen dahin, daß für Zinsen für investiertes Kapital und für die Produktionskosten angemessene Abzüge bei der Berechnung des jährlichen Nettowertes des Bodens gemacht werden sollten, der als Einschätzungsgrundlage zu dienen hätte, und daß neue Pflanzungen und Siedlungen während einer Anfangsperiode steuerfrei bleiben sollten. Die vorgeschlagene Steuerreform wurde bisher nicht eingeführt. Steuern von Böden des Jüdischem Nationalfonds. Das politisch© Departement hatte mehrmals für den Jüdischen Nationailfond zu intervenieren, um Erleichterungen in Bezug auf die Zahlung landwirschaftlieher Steuern zu erwirken. Es erläuterte der Regierung die Anomalie in der Lage des Jüdischen Nationalfonds, der als der formelle Eigentümer des Bodens verpflichtet sei, die Steuern zu bezahlen, die in Wirklichkeit die Bauern zu zahlen haben. Die Regierung nütze die Situation des Jüdischen Naitionalfonds aus, ■ der als reiche Gesellschaft gelte, um raschere und vollständigere Zahlungen zu erzwingen, während sie entgegenkommender sein müßte, wenn sie die Zahlungen von den Siedlern hereinzubringen hätte. Es wurde darauf hingewiesen, daß der Jüdische Nationailfond, der seine Steuern zum Verfallstag bezahlen müsse, Steuernachlässe versäume, die später an Bauern gewährt würden,, die mit den Zahlungen im Rückstände, sonst aber in der gleichen Lage seien wie die jüdischen Siedler. In all diesen Fällen wurde eine Kompromißlösung erzielt und die Regierung hat vor kurzem die Bemühungen des Jüdischen Nationalfonds, seine Schuld abzubauen, anerkannt Der Hauptmangel der juristischen Situation ist noch zu beseitigen und Schritte werden erwogen, um eine Abänderung des Gesetzes zu erlangen, die die Verantwortung für die Steuerzahlungen von dem formellen Eigentümer des Bodens auf den langfristigen Pächter verschiebt. Unbebauter Boden. Im Einvernehmen mit den betreffenden Körperschaften wurde die Lage unbeisiedelter Böden in jüdischem Besitz festgestellt und die Maßnahmen zu deren Okkupation und zeitweiliger Bebauung beaufsichtigt. Es ist festzustellen, daß keine' Bodenfläche des Jüdischen Nationalfonds mehr unbebaut ist. Vor kurzem wurde eine Gelegenheit ergriffen, um ein in amtlichen Kreisen entstandenes Mißverständnis aufzuklären, wonach große Flächen unentwickelten Bodens im Besitz des Jüdischen Nationalfonds sein sollten.