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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 237

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 237 (sequence 243)
Language
German
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IRI
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237 Was das Erziehungswesen anbelangt, so bekämpfte die Exekutive sowohl die Formel für die Berechnung der Subvention als auch die Art ihrer Anwendung. Eine auf das Zahlenverhältnis der jüdischen zur Gesamtbevölkerung basierte Formel genüge nicht, vielmehr müsse die Zahl der in hebräischen Schulen unterrichteten Kinder in Erwägung gezogen werden. Die Exekutive bewies aber, daß selbst auf Grund der bisherigen Formel das hebräische Schulsystem einen zusätzlichen Betrag von 8000 Pfund jährlich beanspruchen könne, wenn alle Elemente der Erziehungsausgaben der Regierung berücksichtigt würden. Sie verlangte, daß das hebräische Schulsystem, das viele Jahre ganz ohne Regierungshilfe hatte auskommen müssen, angesichts der Finanzkrise, die es jetzt durchmache, besondere Berücksichtigung erhalte. Diese Vorstellungen hatten keine Wirkung auf das Palästinabudget für das Jahr 1932/33 und die Subvention von £P 19.200 blieb unverändert. Bezüglich der öffentlichen Gesundheitspflege war es eine noch weit ernstere Beschwerde, daß die Regierung weder der Hadassah, noch der Kupath Cholim (Krankenkasse) Beistand leistete. Die offizielle Auffassung des Sanitätsdeparements war, die Regierung könne nur einen Maßstab öffentlicher Dienste im Interesse der Bevölkerung Palästinas anerkennen, den durch die Bedürfnisse der arabischen Bevölkerung einerseits und die der Regierung zur Befriedigung dieser Bedürfnisse zu Gebote stehenden Mittel andererseits diktierten. Die Juden könnten diese Dienste in gleicher Weise wie die Nichtjuden in Anspruch nehmen; wenn sie aber diese Maßstäbe für zu niedrig hielten und ihre eigenen Dienste errichteten, dann müßten sie auch die Rechnung bezahlen und hätten kein Recht, Staatshilfe für etwas zu verlangen, was im Verhältnis zu den Maßstäben des Landes in seiner Gesamtheit Luxus sei. Der viel höhere Maßstab ärztlichen Dienstes für die britische Beamtenschaft wurde nicht als Grund angesehen, um der jüdischen Gruppe eine „Vorzugsbehandlung" zuzugestehen. Das äußerste an Hilfe für jüdische ärztliche Arbeit, was bei der Regierung durchzusetzen war, waren gelegentliche einmalige Beiträge für Fertigstellung oder Erweiterung eines Gebäudes, aber kein ständiger Beitrag zur Erhaltung einer Institution. Eine Zeit lang schien das Sanitätsdépartement gewisse jüdische Dienste in ihr eigenes System einzuheziehen und so jüdische Körperschaften teilweise entlasten zu wollen. Doch konnte der einzige Fall, wo diese Tendenz in der Praxis versucht wurde, nämlich die Übernahme der Malaria-Forschungsgruppe, die früher vom Joint Distribution Commitee erhalten worden war, nicht als nachahmenswertes Beispiel betrachtet werden, da die Gruppe infolge eines im Jahre 1931 aufgestellten Sparprogramms teilweise aufgelassen und manche der wertvollen Dienste, die sie in jüdischem Siedlungsgebieten ständig erfüllt hatte, eingestellt wurden. Ein die Ansprüche des jüdischen Gesundheitswesens auf Staatshilfe enthaltendes, umfassendes Memorandum wurde im August 1931 vom Waad Leumi überreicht, dem dessen Aufsicht übertragen worden war. Die Jewish Agency unterstützte diese Forderungen später schriftlich und in einer Reihe von Unterredungen. Obgleich diese Ansprüche sehr rechtzeitig vor der Ausarbeitung des Budgets für das Finanzjahr 1932/33

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