Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 239)
- Language
- German
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233 noch lange nicht zur Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks, der Festlegung des Anteils jüdischer .Arbeiter an öffentlichen Arbeiten. Die Exekutive machte die Regierung immer wieder darauf aufmerksam, daß nichts sie hindere, diesen Anteil offiziell festzulegen und bestimmte Maßnahmen zu treffen, um ihn in die Praxis umzusetzen. Inzwischen ergab sich für die Exekutive die undankbare Aufgabe, die berechtigten Ansprüche der jüdischen Arbeiter fallweise und unsystematisch durch Hinweis auf solche Arbeiten zu vertreten, die gelegentlich zu ihrer Kenntnis kamen. Das Ergebnis war, daß die jüdische Arbeiterschaft nur in einigen der in jüdischen oder teilweise jüdischen Gebieten durchgeführten Arbeiten zu ihrem Rechte kam. Bei einer Anzahl derartiger Verträge wurden ihre Ansprüche fast ganz unberücksichtigt gelassen, während bei dem Großteil der Arbeiten einschließlich nahezu aller periodisch wiederkehrenden Arbeiten (Straßenerhaltung) der jüdische Anteil sozusagen gleich Null war. Die unerfreuliche Erfahrung, daß eine Anzahl jüdischer Unternehmer bei Regierungsarbeiten nur oder fast nur arabische Arbeiter beschäftigen, zwang die Exekutive hervorzuheben, daß es ihr auf die Sicherung der Beschäftigung jüdischer Arbeiter ankomme, daß sie also die blöße Erteilung eines Auftrags an einen jüdischen Unternehmer keineswegs als Erledigung der Angelegenheit betrachten könne. Ein interessanter Fall solchen Versagen« eines jüdischen Unternehmers ist der Bau der Kadoorie-Schule in Kfar Tabor, wo der Unternehmer, der sich verpflichtet hatte, jüdische und nichtjüdische Arbeiter im Verhältnis von 80 zu 20 zu beschäftigen, in der Praxis das umgekehrte Verhältnis anwendete. Die Exekutive verlangte die Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung von Juden in angemessenem Verhältnis bei der Vergebung von Arbeiten an Privatunternehmer. Sie empfahl für gewisse Arbeiten, besonders Straßenbau, die Vergebung an eine anerkannte öffentliche Körperschaft, bei der die' Beschäftigung jüdischer Arbeiter sichergestellt wäre, auf Grund vereinbarter Preise ohne Konkursausschreibung. So wurden einige Verträge für die jüdische Arbeiterorganisation gesichert und hierbei wurden 100% jüdischer Arbeiter beschäftigt. Im Frühsommer 1933 erfuhr man, daß ein interdépartementales Komitee, bestehend aus dem stellvertretenden Chefsekretär, dem Schatzmeister und dem Direktor der öffentlichen Arbeiten, den Anteil jüdischer Arbeiter an öffentlichen Arbeiten bestimmen und den Weg zur Durchführung des so festzusetzenden Systems suchen solle. Auf Grund der Empfehlungen dieses Komitees gab der High Commissioner die im Beginn dieses Kapitels zitierte Anweisung heraus. Die Regierung scheint in erster Linie jene Arbeiten für die Beschäftigung von Juden vorbehalten zu wollen, die in rein oder überwiegend jüdischen Bezirken auszuführen sind, und ferner gewisse Teile anderer Arbeiten, hauptsächlich diejenigen, die qualifizierte Arbeiter verlangen. Der Anteil'von 30 bis 33% kann nach dem Schreiben der Regierung „insofern variieren, als gewisse öffentliche Arbeiten unter bestimmten Umständen als Notstandsarbeiten anzusehen sind, etwa bei einer Mißernte oder ähnlichen Ereignissen". Es Avurde zugesagt, daß ein Ausweis über die bei jeder Kategorie fertig-