Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 237)
- Language
- German
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231 der Eisenbahnkommission; ein Jude (Lt. Col. F, H. Kisch) und zwei Araber in der Straßenkommission; zwei Juden (Herr S. Hoofien und Herr îsT. J. Thishby) und drei Araber in der Ständigen Handels- und Industriekommission. Die jüdischen Mitglieder der beiden letztgenannten Körperschaften wurden aus den von der Exekutive nominierten Kandidaten gewählt und es wurde vereinbart, daß in Hinkunft die Jewish Agency bei allen derartigen Ernennungen befragt werden solle. Die Vertretung hat sich sowohl als Mittel direkter Beeinflussung der Verwaltung durch die jüdischen Interessen, sowie als Instrument nationaler Zusammenarbeit bewährt. Insbesondere waren im Fall der Handels- und Industriekommission die Möglichkeiten direkten und regelmäßigen Kontaktes mit den für die Zollpolitik verantwortlichen Regierungsorganen wertvoll und die Interessen der jüdischen Industrie und des allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritts des Landes wurden in vielen Fällen durch die nichtbeamteten Mitglieder erfolgreich verteidigt. Der Druck der von der arabischen Exekutive geführten Non-cooperation-Kampagne führte nur zu wenigen DenussiorAen arabischer Mitglieder. Die Mehrzahl der arabischen Vertreter behielt ihre Sitze und die meisten der freigewordenen wurden wieder besetzt. Die Beziehungen zwischen jüdischen und arabischen Vertretern waren in den meisten Komitees freundschaftlich und die Abstimmungen erfolgten im allgemeinen nicht nach nationalen Gesichtspunkten. VII. Öffentliche Arbeiten. Durchführung des MacDonald-Briefes. Die langwierigen Verhandlungen über die Erfüllung der in dem Briefe des Premierministers an Dr. Weizmann enthaltenen Zusage führten zu einer kürzlich vom High Commissioner erlassenen Weisung, die den Anteil der jüdischen Arbeit auf rund ein Drittel der gesamten Lohnrechnung des Departements für öffentliche Arbeiten festsetzt. Die genaue Formel in dem Briefe des Chef Sekretärs vom 26. Juni 1933 lautet: „Seine Exzellenz hat Anordnungen getroffen,, die voraussichtlich dazu führen werden, daß sich mit Jahresschluß ergeben wird, daß 30 bis 33 % der Lohnsummen für fertiggestellte öffentliche Arbeiten an jüdische Arbeiter ausgezahlt wurden." Wie erinnerlich, sah der Mac Donald-Brief vom 13. Februar 1931 in Artikel 16 vor, daß „mit Bezug auf die öffentlichen und städtischen Arbeiten, die aus öffentlichen Fonds finanziert werden, der Anspruch jüdischer Arbeiter auf einen gehörigen Anteü an den vorhandenen Arbeits- Gelegenheiten in Betracht zu ziehen ist, wobei die jüdischen Beiträge zu den öffentlichen Einnahmen in -Betracht zu ziehen sind". In zionistischen und Arbeiterkreisen wurde allgemein angenommen, daß die Zuteilung öffentlicher Arbeiten an jüdische und arabische Arbeiter im genauen Verhältnis zu dem Beitrag der beiden Nationen zu den Einkünften Palästinas erfolgen werde. Diese Auffassung wies die Regierung als durch den Text der Zusage nicht gerechtfertigt ab. Sie behauptete,., es sei gemeint, der jüdische Anteil an den Steuern solle einer der zu berücksichtigenden Faktoren bei der Festsetzung des Anteils jüdischer Arbeiter an öffentlichen Arbeiten, aber nicht der einzige Faktor sein. Das