Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 235)
- Language
- German
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229 Agency, Dr. Nahum Sokolow, in einer Sitzung des Waad Leumi zum Ausdruck gebracht. Eine zweite Frage, in der es in jüdischen Kreisen Meinungsverschiedenheiten gab, war die des Wahlsystems in den gemischtnationalen Städten. Es war klar, daß die reinjüdischen Gemeinden ihr System der Proportionalvertretung würden beibehalten können. Für den Rest des Landes aber schlug der Entwurf vor, das bisherige System einer Gemeindewählerliste durch Vertretung nach Stadtvierteln zu ersetzen. Dagegen erhob sich allgemeiner Widerspruch seitens der jüdischen Körperschaften, weil keine gerechte Gemeindevertretung gesichert würde, doch waren die Meinungen geteilt zwischen Proportional Vertretung und dem alten System der Gemeindewahlen. Das Memorandum der Exekutive trat für Proportionalvertretung ein, sowohl an und für sich als auch weil die schwierige Frage der Wahlen in national gemischten Gebieten dadurch ihre ■ Lösung findet. Als Alternative zog es Wahlen nach Stadtvierteln in Betracht, unter der Voraussetzung gleichzeitiger Sicherung einer richtigen Gemeindevertretung. Nach Unterbreitung des Memorandums hatte die Exekutive verschiedentlich Gelegenheit, der Regierung Vorstellungen über die Hauptfragen des Entwurfs mit besonderem Hinweis auf die jüdische Gemeinde in Jerusalem zu machen. Bei einer dieser Gelegenheiten trat sie gemeinsam mit dem Waad Leumi und der jüdischen Gemeinde von Jerusalem auf. Die Regierung beabsichtigt anscheinend, eine der wenigen positiven Seiten des Entwurfs zurückzunehmen, nämlich die Erweiterung des aktiven Wahlrechts auf Nichtpalästinenser. Die Tendenz, zum ursprünglichen Zustand zurückzukehren und das städtische Wahlrecht auf palästinensische Staatsbürger zu beschränken, drohte sehr vielen jüdischen Einwohnern in Tel Awiw und den Kolonien, die früher das de facto-Wahlrecht hatten., dieses zu nehmen und die jüdischen Gemeinden in Jerusalem, Haifa usw. an der Geltendmachung ihres vollen Gewichts bei Gemeindewahlen zu hindern. Die Jewish Agency und der Waad Leumi erklärten, sie seien durchaus dafür, daß die Juden die palästinensische Staatsbürgerschaft annehmen, können es aber nicht gerechtfertigt finden, jenen Juden das Gemeinde Wahlrecht vorzuenthalten, die sich aus irgendeinem Grund nicht naturalisieren lassen könnten. In einem Einwanderungsland wie Palästina sei es unvermeidlich, daß der Naturalisierungsprozeß hinter dem Ansiedlungsprozeß nachhinke. Die Juden, die in juristischem Sinne noch keine Bürger seien, bildeten doch aber einen dauernden Teil der Landesbevölkerung, genössen volles Recht als Mitglieder der Knesseth Israel und hätten Anspruch darauf, bei der Verwendung von Gemeindegeldern, an deren Aufbringung sie teil hätten, mitzusprechen. Die jüdischen Vertreter sagten, selbst wenn es die Regierung schließlich unmöglich fände, Nichtpalästinensern das Wahlrecht zu geben, müßten doch die jüdischen Gemeinden gemäß ihrer vollen Stärke in den Stadträten vertreten sein. So lange die jüdische Vertretung im Stadtrat von Jerusalem nicht in angemessenem Verhältnis zur Größe der jüdischen Bevölkerung stehe, könne man den Zustand, der die derzeitigen Mit-