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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 228

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 228 (sequence 234)
Language
German
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IRI
…/9038125-9093599--2986-9089574
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4. Pflichten und Rechte der Gemeinderäte. 5. Taxen, Gebühren und Steuern. 6. Subventionen und Anleihen. 7. Stadt-, Land- und Bezirksräte und Dorfräte. 8. Ausführungsbestimmungenj und Führungder Stadtgeschäfte. Jeder Abschnitt beginnt mit einer allgemeinen Analyse des Problems, kritisiert die Bestimmungen des Gesetzentwurfes im Licht moderner Gemeindegesetzgebung einerseits und der Bedürfnisse Palästinas und des jüdischen nationalen Heims andererseits. Dann folgt eine ins einzelne gehende Reihe von Verbesserungsvorschlägen, enthaltend die genaue Formulierung, durch die der Text des Gesetzentwurfes ersetzt werden soll. Die Kritik richtete sich im allgemeinen vor allem gegen den reaktionären Charakter des Entwurfs. Seine wenigen am Anfang des Memorandums aufgezählten positiven Seiten waren die Ausdehnung des Wahlrechts auf Nichtpalästinenser, die Annahme der Proportionalvertretung und des Frauenwahlrechts für gewisse Orte, die Schaffung von Dorfräten und die Einreihung von Gemeindeangelegenheiten unter die vom High Commissioner kontrollierten Agenden. Die Tendenz der Verbesserungsvorschläge ging auf Erweiterung der Gemeindeautonomie durch eine gewisse Beschränkung des weitgehenden Rechts der Zentralregierung zur Einmischung in die Führung der Gemeindegeschäfte; die Erweiterung der Rechte der Lokalbehörden durch ein System von Ermächtigungsklauseln, die bedeutende Möglichkeiten für freie, mit sorglicher Finanzgebarung vereinbare Initiative in Gemeindesachen schaffen; Demokratisierung durch Erweiterung des Frauen Wahlrechts auf alle Orte, die nicht das Gegenteil verlangen, durch Herabsetzung des Zensus und durch Beseitigung eines diesbezüglichen Unterschiedes zwischen den aktiv und passiv Wahlberechtigten. Die beiden letzten das Wahlrecht betreffenden Punkte lösten im Jischuw lebhafte Diskussion aus. Anstatt des Zensus von £P 1 am »allgemeiner Steuer" jährlich für das aktive und £P 2 für das passive Wahlrecht, den der Entwurf vorsah, beanspruchte die Exekutive das aktive und passive Wahlrecht für alle Einwohner, die ein halbes Pfund jährlich an Gemeindesteuern in irgend einer Form leisten. In dieser Haltung wurde die Exekutive durch die große Mehrheit der jüdischen Bevölkerung und die meisten jüdischen repräsentativen Körperschaften, den Waad Leumi, die organisierten Gemeinden von Jerusalem und Haifa, die Stadt Tel Awiw (welche in ihrem eigenen Memorandum an die Regierung die gleichen Forderungen stellte) und die Arbeiterorganisation unterstützt. Andererseits erklärten sich die Vertreter der Bauernorganisation in den Gemeinderäten der Kolonien und gewisse Schichten von Hausbesitzern in Tel Awiw für die von der Regierung vorgeschlagene und von der arabischen Bürgermeisterkonferenz gebilligte hohe und komplizierte Zensusbestimmung. Für die Exekutive war es klar, daß sich die Jewish Agency nicht, mit einer gesetzgeberischen Maßnahme abfinden konnte, die die Reorganisierung der Gemeindeverwaltung in Palästina mit einer weitgehenden Streichung des Wahlrechts der jüdischen arbeitenden Klasse verbindet. Diese Ansicht wurde formell vom Präsidenten der Jewish

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