Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 233)
- Language
- German
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22:7 Später wurde anscheinend der ursprünglich im Jahre .1928 entworfene Entwurf des Gemeindegesetzes wieder vom der Regierung bearbeitet und -umstilisiert. Der berichtigte Entwurf wurde der Jewish Agency im November. 1932 zur Begutachtung übermittelt. Eine Reihe von Beratungen fanden zwischen dem politischen Departement der Exekutive, dem Waad Leumi und Vertretern der jüdischen Lokalbehörden und Gemeindeinteressen statt, wobei : die verschiedenen Gesichtspunkte eingehend erörtert wurden. Es handelte sich darum, eine Koordinierung zwischen den Interessen der jüdischen Gemeinden in gemischten Städten und denjenigen in rein jüdischen Gemeindegebieten herauszuarbeiten. Bezüglich der ersteren war die Hauptfrage, die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit zu beseitigen und in den zu errichtenden gemischten Gemeinderäten eine richtige jüdische Vertretung zu sichern, zugleich aber die jüdischen Gemeinden in Jerusalem und Haifa, soweit möglich und erwünscht, in die Lage zu versetzen, sich als autonome Untereinheiten der Gemeindeverwaltung zu konstituieren. Die Frage der den Gemeinderäten einzuräumenden Rechte war hier von untergeordneter Bedeutung. Außerdem durfte nicht außer acht gelassen werden, daß die Zentralregierung eine ausreichende Kontrolle behalten muß, um mögliche Mißbräuche infolge einer feindseligen oder unfähigen Mehrheitsregierung zu beseitigen. Ganz anders wären die Probleme Tel Awiws und der großen jüdischen Kolonien. Hier war die Hauptfrage, größtmögliche Freiheit für die jüdische Gemeindeinitiative zu sichern und die Gefahr zu bannen, daß die jüdischen Gemeinden oder Stadtverwaltungen infolge der Vereinheitlichungstendenz der Regierung auf das Niveau anderer Städte her abgedrückt werden könnten. Hier spielte natürlich die nationale Vertretung gar keine Rolle, dagegen aber wurde der Konflikt verschiedener Klasseninteressen in Bezug auf ihren Anteil an der Gemeindeleitung schärfer. Die bei diesen Beratungen ausgesprochenen und in den meisten Punkten zur Übereinstimmung führenden Meinungen wurden von Dr. Arlosoroff für sein namens der Jewish Agency unterbreitetes ausführliches Memorandum über den Gemeindegesetzentwurf verwertet. Das mehr als 100 Seiten umfassende Dokument stellt die Frucht gründlicher Forschungen und konstruktiven politischen Denkens dar. Es wurde als wesentlichster Beitrag von nichtamtlicher Seite zu der Frage anerkannt. Es ist noch nicht bekannt, ob und inwieweit sich die Regierung seine Empfehlungen zu eigen macht, doch ist klar, daß das Memorandum als solches seinen Wert als klare und grundlegende Analyse der Probleme der Gemeindeverwaltung in Palästina mit besonderer Hinsicht auf die jüdischen Interessen noch für viele Jahre behalten und eine Quelle anregenden Materials für Gemeindemitglieder und für solche bleiben wird,' die sich künftighin mit den Fragens der Gemeindeverwaltung befassen.. Das Memorandum ist in acht Abschnitte geteilt, welche behandeln: 1. Beziehungen zwischen Zentralbehörden und Lokalverwaltung. 2. Konstituierung der Lokalbehörden. 3. Organisation der Lokalbehörden. 15*