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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 221

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 221 (sequence 227)
Language
German
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IRI
…/9038125-9093599--2979-9089567
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221 der Prüfung der Ansprüche aufrollte, verlangte sie erstens freien Einblick in alle im amtlichen Besitz befindlichen Daten über die Gesuchsteller und zweitens die Möglichkeit, diese Ansprüche durch das Beweismaterial zu beleuchten, das sie aus den Aufzeichnungen der jüdischen Bodenkaufgesellschaften und als Ergebnis ihrer eigenen unabhängigen Nachforschungen beibringen könnte. Damals wurde diesbezüglich keine Vereinbarung erzielt, da der Entwicklungsdirektor sich auf den Standpunkt stellte, die Depesche vom 26. Juni sehe keine Mitarbeit von Juden oder Arabern an der Untersuchung vor; 'doch wurde die Angelegenheit später zufriedenstellend geregelt. Bereits im Oktober 1931 erhielt das politische Departement beunruhigende Nachrichten über den Umfang, den die Registrierung der Gesuchsteller anzunehmen scheine. Die diesbezüglichen Befürchtungen der Jewish Agency wurden in einem Schreiben Dr. Arlosoroffs an die Regierung zum Ausdruck gebracht, worin es hieß: „Daß die Entwicklungsbehörden den Distriktsbehörden keine klaren Richtlinien gaben, hat anscheinend dazu geführt, daß übertriebene und ganz ungerechtfertigte Hoffnungen auf Wiedereinsetzung in längst verkauftes Eigentum und auf freie Verteilung von Boden und Geld an eine Menge von Kategorien landloser oder angeblich landloser Gesuchsteller, weit über die Bestimmungen der Depesche des Kolonialamtes hinaus, erweckt wurden. Es ist naheliegend, zu sagen, je größer die Zahl der Gesuche ohne Rücksicht auf ihre Stichhaltigkeit sei, desto größer würde die Zahl der schließlich genehmigten Gesuche werden, da die Entwicklungsbehörden doch Bedenken haben würden, einen allzu großen Teil der vorgebrachten Ansprüche abzuweisen. Aber selbst wenn die Exekutive die Möglichkeit dieser Wirkung in der Annahme übersehen könnte, daß das Verhalten der Entwicklungsbehörden letzten Endes durch keinerlei psychologische oder taktische Momente bestimmt würde, so muß sie' doch mit ernster Befürchtung an die weitreichende Enttäuschung und Unzufriedenheit denken, die durch umfassende Ablehnung unbegründeter Ansprüche, wie sie aus sorgfältiger Prüfung der eingebrachten Gesuche sich ergeben muß, notwendigerweise entstehen wird. Eine der Tendenzen dieser Reaktion wäre zweifellos eine Erbitterung der Araber gegen die Juden, auf welche die öffentliche Meinung der Araber die Schuld abwälzen wird." Die von der Jewish Agency ausgesprochene Warnung scheint nicht ohne Wirkung gewesen zu sein. In, einigen jener Distrikte, wo die Übertreibung besonders offenbar schien, wie zum Beispiel in Tiberias, wo Leute Gesuche eingebracht haben sollen, die ihren Boden vor Jahrzehnten verkauft und sich längst anderswo in Palästina oder Transjordanien niedergelassen hatten, wurde eine vorläufige Sichtung der Ansprüche vorgenommen. Das Ergebnis war, daß eine große Zahl fiktiver Ansprüche sogleich abgewiesen wurde und nur ein Bruchteil der ursprünglichen Menge den juristischen Beisitzer erreichte. Nach Bestellung des juristischen Beisitzers wurde über die Mitarbeit der Jewish Agency bei der Prüfung der Ansprüche Beschluß gefaßt. Zunächst sollte der juristische Beisitzer jene Ansprüche eliminieren, die offenbar betrügerisch oder völlig unbegründet waren oder sich der offiziellen Begriffsbestimmung in keiner Weise einfügten. Der Rest sollte der Jewish Agency zur Begutachtung übermittelt werden. Dann sollte

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