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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 219

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 219 (sequence 225)
Language
German
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IRI
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219 Das mit der Unterschrift von Dr. Arlosoroff im Oktober 1932 überreichte Memorandum der Jewish Agency unterzog den Entwurf einer ins Einzelne gehenden Kritik und enthielt folgende einleitenden Bemerkungen: Die Erfahrung der letzten Jahre führt die Exekutive zu dem Schluß, daß es nicht nur zum Vorteil des jüdischen Naionalen Heims — für dessen Entwicklung die Einwandeningspolitik von grundlegender Bedeutung ist — sondern des Landes in seiner Gesamtheit wäre, wenn die Frage der Einwanderungsregehrng und des dazu verwendeten Apparates von Grund auf überprüft würde. Der vorliegende Entwurf faßt, mit wenigen Ausnahmen, nur früher erlassene Verfügungen zusammen, ohne die der jetzigen Einwanderungispolitik und -Praxis zugrundeliegenden Prinzipien aufzurollen. Daher soll klar sein, daß die Exekutive, wenn sie Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf im Ganzen oder zu einzelnen Bestimmungen mach,t nicht ihre Absicht aufgibt, jene Vorschläge weitergehender Art zu machen, die ihr für die Umbildung des jetzigen Einwanderungsapparaites geeignet scheinen, und daß die Inkraftsetzung des vorliegenden Entwurfes diese grundlegnde Überprüfung in keiner Weise verhindern oder ihr vorgreifen soll. In der darauf folgenden Analyse wandte sich die Jewish Agency gegen die weitgehende Vollmacht des Einwanderungsdirektors bei Handhabung der Verordnung und dagegen, daß gewisse von der Einwanderungsbehörden in der Praxis geübte Einschränkungen zum Gesetz erhoben werden. Sie verlangte Erleichterungen, um die Bedürfnisse verschiedener Klassen jüdischer Einwanderer zu befriedigen, insbesondere von Personen mit bescheidenen Mitleln. Sie schlug eine Reihe von Abänderungen zu bestimmten Punkten vor. Sie empfahl, daß angesichts des Zuzugs aus Trans jordanien als erster Schritt zur Schaffung einer Kontrolle dieser Bewegung alle aus dieser Provinz kommenden Reisenden registriert werden sollten. Bisher hat die Exekutive auf diese Bemerkungen keine Antwort von dor Regierung erhalten imd der Entwurf wurde auch noch nicht in Kraft gesetzt. III. Entwicklung. Der French-Bericht. Die Abfassung des vorliegenden Berichtes fällt mit der offiziellen Veröffentlichung des French-Berichtes zusammen. Die Erwiderung der Jewish Agency wurde in Buchform gedruckt und liegt dem Kongreß vor. Die Haltung der Jewish Agency zum French-Bericht ist klar in Absatz 3 des Arlosoroff-Memorandums umschrieben, welcher lautet: ,Um die Hauptfoilgerangen dieser Analyse vorweg zusammenzufassen, muß die Exekutive erklären, daß sie in der im French-Bericht empfohlenen Politik keinen Plan der Art sehen kann, wie ihn die britische Regierung anscheinend in Aussicht nahm, als sie durch den Brief des Premierministers an Dr. Weizrnann vom 13. Februar 1931 hinwies auf „die größeren Entwicklungsmaßnahmen, die die britische Regierung als wirksamtes Mittel zur Förderung der Errichtung eines nationalen Heimes für die Juden betrachtet". Die Berichte von Mr. French -scheinen auf irrigen Voraussetzungen zu beruhen. Sie setzen ständig Befürchtungen für Tatsachen. Sie sind im großen und ganzen in konstruktivea* Beziehung steril und in ihren Vorschlägen gesetzlicher Beschränkungen durchaus fehll am Ort. Sie beruhen auf der trügerischen Annahme, daß eine die jüdische Initiative fesselnde Politik ihren Verfechter der Pflicht entheben würde, positive Mittel und Wege zu finden, um Juden oder Araber vorwärts zu bringen. Daher ist die Exekutive zu dem Schluß genötigt, daß diese Berichte nicht als Grundlage einer Boden- und EntwicklungSDolitik in Palästina angenommen werden können, an deren Durchführung die Jewish Agency mitzuwirken die Möglichkeit hätte."

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