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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 218

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 218 (sequence 224)
Language
German
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IRI
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218 behandlung durch Überweisimg einer runden Zahl von Zertifikaten an die Aguda zur freien Verteilung zubilligen könne. Die Exekutive bemerkte auch, sie übernehme für die Einwanderer auf Grund der Arbeitersehedule eine fest umschriebene Verantwortlichkeit und könne daher nicht zulassen, daß sie sich ihrer Kontrolle entzögen. „Wenn sich die Aguda beschwert," schrieb die Exekutive, „daß sie, weil sie der Jewish Agency nicht angehört, in den Palästinaamits-Kommissionen nicht vertreten ist, so kann doch auf ihre Nichtbeteiligung keine Prämie in Form sachlich unbegründeter Zugeständnisse gegeben werden; wir wären aber bereit, es einzurichten, daß ihre Vertreter an jenen Sitzungen der Palästinaamits-Kommissionen teilnehmen können, in welchen die Gesuche ihrer Mitglieder behandelt werden." Ausweisungen. Das politische Departement der Jewish Agency hatte in einer großen Anzahl von Fällen zu intervenieren, wo jüdische Einwanderer entweder von der Verweigerung der Landungserlaubnis oder von Ausweisung bedroht waren. In einem großen Teil dieser Fälle führten diese Vorstellungen zum Erfolg. In der letzten Zeit macht sich eine Neigung seitens der Regierung bemerkbar, den Widerruf des Ausweisungsbefehls an die Bedingung zu knüpfen, daß die Agency dem Betreffenden ein Zertifikat auf Grund der Arbeitersehedule gewährt. Dieser Vorgang ist neu und unerwünscht, während es bisher üblich war, diese Leute zu registrieren und ihnen Zertifikate aus der vom Einwanderungsdirektor zurückgehaltenen Reserve zuzuteilen. Amnestie für illegale Einwohner. Auf Grund der im August 1931 im Zusammenhang mit der Volkszählung erlassenen Verordnung erhielten Personen, die ohne Bewilligung in Palästina wohnten, die Möglichkeit, ihren Status zu legalisieren. Eine Zeitlang schien es, als wäre es die Absicht der Regierung, dieses Zugeständnis auf Leute zu begrenzen, die auf Grund der Kategorie A 1 registrierbar wären, doch wurde die Registrierung sodann allgemein durchgeführt und zur Regelung zweifelhafter Fälle wurde die Erklärung der Jewish Agency, gegebenenfalls für die Erhaltung des Betreffenden während eines Jahres zu bürgen, als ausreichend erachtet. Die Exekutive machte Vorstellungen, um die Registrierung zu beschleunigen. Bis zum 15. Dezember 1931 hatten etwa 6000 Personen von der ihnen so gebotenen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Volkszählung. Die für die Beteiligung von Vertretern der jüdischen Gemeinschaft an der Festlegung der Bestimmungen für die Volkszählung von 1931 getroffenen Maßnahmen liegen vor der Berichtsperiode. Eine Anzahl der von den jüdischen Vertretern aufgestellten wesentlichen Forderungen wurde von der Regierung angenommen. Die Fachleute der Jewish Agency boten dem Leiter der Volkszählung Unterstützung bei seiner Arbeit an. Nach Veröffentlichung der Volkszählungsergebnisse wurde der Leiter der Volkszählung auf einige leichte Ungenauigkeiten aufmerksam gemacht, die sich eingeschlichen hatten. Entwurf der EinwanderungsVerordnung. Im August 1932 wurde der Entwurf einer neuen Einwanderungsverordnung zur Begutachtung übermittelt. Es zeigte sich, daß der Entwurf die früher auf Grund der Einwanderungsverordnung von 1925 erlassenen Verfügungen zusammenfaßte.

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