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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 214

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 214 (sequence 220)
Language
German
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IRI
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214 Es ist zu beachten, daß der Grund für die Vorhaltungen wegen der in Palästina verbleibenden Reisenden von seilen amtlicher Kreise nicht nur darauf beruht, daß diese Praxis illegal ist, sondern darauf, daß sie beweist, daß sich Menschen erfolgreich niederlassen können über die von der Regierung im vorhinein festgesetzte Aufnahmsfähigkeit des Landes hinaus. In dieser Beziehung wurde angedeutet, man müsse doch an die Zukunft denken und mögliche Rückschläge im vorhinein in Anrechnung bringen. Die Exekutive antwortete darauf, eine solche Beweisführung stehe im Widerspruch mit einer ausdrücklichen Bestimmung des MacDonald-Briefes, wonach „Einwanderer, die, außer Beschäftigungen von rein vorübergehendem Charakter, Beschäftigung finden können, nicht aus dem einzigen Grund ausgeschlossen werden dürfen, weil nicht dafür gebürgt werden kann, daß die Beschäftigung unbegrenzte Zeit dauern wird." In der Zwischenzeit geht die Regierung strenger gegen Einwanderer vor, die ohne amtliche Bewilligung, wenn auch produktiv beschäfigt, im Lande festgestellt werden, und ebenso bei der Zurückweisung der Reisenden, deren Bona fides den Einwanderungsbehörden zweifelhaft scheint. Die Annahme der Zertifikate auf Grund der letzten Arbeit er schedule verzögerte sich etwas, weil das Einwanderungskomitee der Exekutive sich weigerte, eine offenbar für die Befriedigung selbst minimaler Bedürfnisse ungenügende Zahl zur Verteilung zu bringen. Die Bemühungen der Exekutive in London und Jerusalem inzwischen eine Erhöhung der Schedule durchzusetzen, blieben ergebnislos. Vor kurzem wurde um einen Vorschuß auf die nächste Schedule angesucht, der durch ständigen Arbeitermangel und weitere reichliche Beschäftigungsmöglichkeiten nötig wird. Der Vorgang bei der Verhandlung über Arbeiter-schedules verlangt besondere Erwähnung. Die Exekutive macht ihre halbjährigen Vorschläge auf Grund einer genauen Prüfung des Arbeitsmarktee. Ihre Ziffern werden vom Einwanderungsdirektor geprüft, der nach einer ausdrücklichen, im November 1931 durchgesetzten Regieiungsverfügung über Differenzen mit der Jewish Agency beraten muß, bevor seine Empfehlungen und die Vorschläge der Jewish Agency dem High Commissioner vorgelegt werden. Dann gelangt die Sache zur Beratung im Regierungsrat (Executive Council) und schließlich wird die Entscheidung des High Commissioners der Jewish Agency bekanntgegeben.' Bei Übermittlung der Entscheidung gibt die Regierung keine Begründung für die nachgerade übliche Kürzung. Nachträgliche Anfragen führen nur zu dürftigen Erläuterungen. Die Exekutive mußte wiederholt betonen, daß sie, deren Ansuchen das Ergebnis einer mühevollen Untersuchung seien, die sie befähige, jeden Posten von Arbeitsmöglichkeiten nachzuweisen, do'ch ein Recht habe, genau darüber formiert zu werden, in welchen Beziehungen ihre Schätzungen sich als unbegründet oder übertrieben gezeigt hätten. Die ganze Erfahrung mit Arbeiterschedule läßt es ratsam erscheinen, zu erwägen, ob nicht die Zeit für eine grundlegende Revision der derzeitigen Einwanderungsregelung gekommen ist, um eine zweckmäßigere Prozedur auszuarbeiten. Kapitalisteneinwanderung. Viel Mühe wurde angewendet um durchzusetzen, daß das Mindestvermögen für Einwanderer der Kategorie A 1 von

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