Mannheim
Compact Memory

Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 202

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 202 (sequence 208)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9038125-9093599--2960-9089548
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

202 daß sie volle Sicherheit für die Pächter biete und ein neuerliches Auftauchen des Problems verhindere. Die frühere Regierung habe dem Haus angekündigt, sie beabsichtige eine Anleihe zu garantieren, aber weit mehr zu geben als eine formelle Garantie und die Zinsen für diese Anleihe für eine Reihe von Jahren als Subvention zur Verfügung zu stellen. Die britische Regierung und der High Commissioner hätten die Lage im Lichte der finanziellen Verhältnisse sowohl in England als in Palästina überprüfen müssen und die britische Regierung glaube, es sei unter den augenblicklichen finanziellen Umständen für die britische Regierung unmöglich, auf Kosten des britischen Staatsschatzes einen Beitrag zur Landesentwicklung in Palästina zu leisten, wie dies 1930 beabsichtigt war. Die Finanzlage Palästinas sei genügend befriedigend, um das Land in Stand zu setzen, seine eigenen Bedürfnisse zu finanzieren. Die Palästinaregierung habe jedoch bereits ein großzügiges Programm öffentlicher Arbeiten und andere Maßnahmen ins Auge gefaßt, die von der britischen Regierung durchaus gebilligt würden und die ihrer Überzeugung nach von erheblichem Wert seien, auch eihebliche Einnahmen bringen würden und im Geisamtinteresse des Landes notwendig seien. Es werde vorgeschlagen, daß diese Arbeiten und die Wiederansiedlung der verdrängten Araber zum großen Teil mit Hilfe einer Anleihe von zwei Millionen Pfund finanziert werden sollten, und die britische Regierung sei sicher, daß die finanziellen Möglichkeiten Palästinas ausreichten, um für den Anleihedienst zu sorgen und volle Sicherheit für das notwendige Kapital zu bieten, und daß der Anleihedienst geleistet werden könne, ohne den Überschuß in Anspruch zu nehmen, der in der palästinensischen Staatskasse bleiben würde und ebenfalls sehr beträchtlich sei. Es werde vorgeschlagen, daß diesmal in ähnlicher Weise vorgegangen werden solle wie im Falle der Palästinaanleihe von viereinhalb Millionen Pfund von 1926 und daß die Anleihe die formelle Garantie der britischen Regierung erhalte. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag werde dem Parlament vorgelegt werden. Bezüglich der durch die Anleihe zu finanzierenden Arbeiten hätten ausführliche Besprechung-en zwischen dem High Commissioner und dem Schatzkanzler stattgefunden. Diese Arbeiten entsprächen den wichtigsten wirtschaftlichen Interessen des Landes und kämen allen Teilen der Bevölkerung zu gute. Das provisorische Programm umfasse neue Wasserversorgungs- und Kanalisationspläne für Jerusalem und Haifa und eine Wasserleitung für Hebron; eine hydrographische Landesaufnahme und Verbesserung der Wasserversorgung der Dörfer — eine Aufgabe von überragender Wichtigkeit —, ein neues Positamt nebst Telephonzentrale für Jerusalem; Baukosten für Schulgebäude; den Betrag für die Errichtung eines Exportdocks für Petroleum im Hafen von Haifa zum Gebrauch der Iraq Petroleum Company. Auch sei die Beteiligung der Palästinaregierung an einem Plan zur Vermehrung langfristiger Kreditmöglichkeiten für arabische und jüdische Landwirte mit einer besonderen Zuweisung für Darlehen an arabische Bauern im Gebirgsland vorgesehen. Auch werde vorgeschlagen, höchst notwendige Verbesserungen im Hafen von Jaffa durch Verwendung des Restbetrages der viereinhalb Millionen Pf und-Palästinaanleihe durchzuführen. Inzwischen müsse die Durchführung des Programms nicht aufgeschoben werden, denn die Palästinaregierung könne die erforderlichen Auslagen durch zwischenweilige Inanspruchnahme ihrer Überschüsse decken, die ersetzt würden, wenn die Anleihe aufgelegt sei. Der High Commissioner habe, unabhängig von den Berichten, eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Bauern getroffen, die viele der minder bedeutenden Empfehlungen der Berichte verwirklichten. So sei ein Register genossenschaftlicher Gesellschaften errichtet worden, um die Fellachen zum Verständnis der Vorteile der Kooperation zu erzielen und dörfliche Genossenschaften zu organisieren. (Nach „Times:< vom 15. Juli 1933.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.